Friday, December 25, 2009
Obdachlos: Junge Mutter bringt Baby im Stall zur Welt
Von Andreas Klamm – Sabaot, Nachrichten-Korrespondent
Bethlehem / Israel. 24. Dezember 2009. Eine junge Mutter Maria Ariel (*Name von der Redaktion geändert) und ihr junger Ehemann Josef, haben im jüdischen Land in einer Stadt Davids, in Bethlehem in einem Stall ein Baby zur Welt gebracht.
Das junge Ehepaar Joseph Ariel (*Namen von der Redaktion geändert) aus Galiläa und Maria Ariel reisten in die Stadt zur angeordneten Volkszählung um sich „schätzen“ oder zählen zu lassen. Alle Versuche eine Unterkunft zu finden oder zumindest für die Geburt eine Herberge zu finden, seien gescheiert, berichteten mehrere Zeugen.
Daraufhin hat die bislang hochschwangere, junge Maria ihr Kind in einem Stall geboren. Nach der Geburt, soll die junge, faktisch obdachlose Mutter, ihr Kind, einen Sohn, dem es den Umständen entsprechend gut gehe, in Windeln in eine Krippe gelegt haben.
Hirten, die in der Gegend auf den Felden ihre Herde hüteten, wurden Zeugen dieser und weiterer sonderbarer Ereignisse. Ein Zeuge spricht mit gedrückter Stimme: „Es trat ein Engel des HERRN zu den Hirten und die Klarheit des HERRN leuchtete so sehr um uns, dass wir uns sehr fürchteten.“.
Doch der Engel sagte: „Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der HERR, in der Stadt Davids.“
Der Engel habe von einem Zeichen gesprochen und soll darüber informiert haben, dass die Hirten ein Kind in Windeln gewickelt in einer Krippe liegend finden werden.
Ein Autor und Arzt, Lukas Adriel (*Name von der Redaktion geändert), berichtete, dass sich um den Engel eine Menge der himmlischen Herrscharen versammelt haben solle, die Gott lobten und so wörtlich sprachen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.“
Nach dem die Engel in Richtung Himmel fuhren, beschlossen die Hirten schnell nach Bethlehem zu gehen um die „Geschichte zu sehen, die da geschehen ist, die ihnen der HERR kundgetan hat“. Bei ihrer Ankunft im Stall von Bethlehem fanden die Hirten das junge Ehepaar Maria und Joseph mit einem Kind in der Krippe liegend.
Die Hirten teilten dem Ehepaar, die von dem Engel erklärten Informationen, die über dieses Kind gesagt wurden, mit. Weitere Zeugen wunderten sich über die Informationen der Hirten. Die junge Mutter Maria soll, einem Bericht zufolge, über die Worte sehr in „ihrem Herzen bewegt worden sein“.
Die Hirten seien wieder zu ihrer Herde zurückgehrt und sollen Gott gepriesen und gelobt für alles, was sie gehört und gesehen hatten, wie denn zu ihnen gesagt wurde.
Die Geschichte des jungen Ehepaares wurde weltweit bekannt, nach dem Spekulationen darüber entstanden sind, dass Josef, der Ehemann von Maria, nach mehrfach bestätigten Angaben von weiteren Zeugen, nicht der Vater des „Krippen-Kindes von Bethlehem“ sein soll.
Perspektiven und Reaktionen von Behörden-Mitarbeiterinnen in Deutschland
Ob es sich bei dem Bericht um eine „konspirative Verschwörungs-Theroie“ handeln könnte, konnte möglicherweise von Beamten und Beamtinnen des Landeskriminalamtes noch nicht ermittelt werden. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes teilte mit: „Für uns ist eine Notlage des Ehepaares nicht erkennbar. Der Vater soll Geld mit Western Union senden. Bei der Vergabe von Steuergeldern, gelten „restriktive Entscheidungsgründe“.
Zwecks weiterer Ermittlungen wurden möglicherweise mehrere Beamte des Landeskriminalamtes nach Bethelelm gesendet. Ein Sprecher der ARGE (Arbeitsgemeinschaft zur Bewilligung von Sozial-Geld-Zahlungen) erklärte: „Die Behörden prüfen zur Zeit eine Kürzung der Sozialleistungen für die junge Mutter Maria und den Ehemann Josef. Das junge Ehepaar hat die ARGE über die Möglichkeit der Geburt eines Baby´s im Stall nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.“ Es gelte grundsätzlich einen Sozialleistungs-Missbrauch zu verhindern. Die Geburt eines Baby´s im Stall von Bethlehelm habe die zuständige ARGE zuvor nicht genehmigt.
Weitere Berichte folgen, sobald nähere Informationen zu den Ereignissen vorliegen.
Die Ereignisse seien nach überlieferten Informationen bereits vor rund 2009 Jahren in Bethlehem geschehen. Bei dem Bericht handelt es sich um Ereignisse, die in ähnlicher Weise in der Bibel, Neues Testament, im Evangelium nach Lukas berichtet wurden und modifiziert auf neuzeitliche Entwicklungen in Deutschland, speziell für die Leser und Leserinnen in Deutschland, geschrieben und veröffentlicht wurden.
Quelle: Bibel, Neues Testament Evangelium nach Lukas, Kapitel 2
http://www.ifnd734.org/biblegerman/B42C002.htm
Thursday, December 24, 2009
Französisch-deutscher Journalist und Mediengründer mit Grüßen zum Fest
London / Berlin. 24. Dezember 2009. Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Medien-Gründer, mehrerer internationaler und alternativer Medien, Andreas Klamm – Sabaot (41) hat an die Leser, Leserinnen und Hörer und Hörerinnen und Zuschauer und Zuschauerinnen eine Gruß-Botschaft zum Weihnachts-Fest geschrieben und veröffentlicht.
In seiner Gruß-Botschaft wünscht der Medien-Gründer, Redaktions-Leiter und Sende-Leiter,der unter anderem in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor tätig ist und zudem neun Bücher veröffentlichte, allen Menschen, ein frohes und gesegnetes Fest, ein frohes Weihachts-Fest, einen guten Start in das Jahr 2010 und wünscht, dass das Jahr 2010 für viele Menschen ein besseres Jahr werden möge, insbesondere auch für die im September 2009 bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas, unverschuldet in Not geratene, Natalie mit ihrem Baby, das m Oktober 2009 in Berlin geboren wurde und für die dreijährige Tochter Jennifer Jaqueline.
Vom Ehemann der in Not geratenen zweifachen Muter fehlt bislang jede Spur. Zuletzt soll sich der Mann in der Karibik aufgehalten haben.
Andreas Klamm – Sabaot, Sohn eines ehemaligen Feuerwehr-Obermanns bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ehemaligen Post-Beamten, Manfred Klamm (verstorben im Jahr 2000 nach einem Auto-Unfall) und Enkel-Sohn des seit 1945 vermissten, franäzösischen Offiziers und französischen Staatsbürgers, Haedi SABAOT ist seit 1984 als Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller und Autor tätig und zudem Medien-Gründer mehrerer alternativer, internationaler und nicht kommerzieller Medien, die seit 1986 der internationalen Völkerverständigung dienen, unter anderem von IFN International Family Network d734 (1984), IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, bekannt auch als Radio IBS Leeds, IBS TV Liberty (1986, Leeds, England und Speyer am Rhein), British Newsflash Magazine (Leeds, England und Speyer am Rhein), die Nachrichtenagentur, 3mnewswire.org (1984), Regionalhilfe.de, regionale Medien- und Hilfs-Projekte (2006, Ludwigshafen und Landau in der Pfalz), Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (2006, London, England, Berlin und Nürnberg, Deutschland), internatinonales Medien-Projekt für Menschenrechte und Mitbegründer des internationalen Nachrichten- und Missions-Magazines, MJB MISSION NEWS, das weltweit mit der ISSN 1999-8414 registriert ist und gemeinschaftlich mit dem Evangelisten Yawovi Nyonato von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptitst Mission of Togo gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 rund 190 nationale und internationale Ausgaben veröffentlicht hat.
Eine kommerzielle Nachrichten-Agentur, die der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm-Sabaot im Jahr 1996 gründete, die HRM News Horse-Rider Media Data in Ludwigshafen am Rhein, hatte leider kein Glück und musste die Dienste in der Folge einer Insolvenz einstellen. Die Nachrichten-Agentur war auf Nachrichten aus dem Reit- und Perde-Sport spezialisiert. Im Jahr 1996 zog sich der Journalist bei einem Reit-Unfall mit einem Pflege-Pferd in Mannheim, schwere Verletzungen zu und musste mehrere Wochen in der Chirugie der Universitäts-Klinik in Mannheim verbringen. Seit 1998 ist der Journalist, offiziell anerkannt behindert, chronisch krank und seit dem Jahr 2000 mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Insgesamt wurde er zudem fünfmal obdachlos und hatte mitten in der Not auch Fernseh-Sendungen auf der Strasse während einer Zeit in der Obdachlosigkeit in Ludwigshafen und Mannheim produziert, die unter anderem auch im Offenen Kanal Ludwigshafen am Rhein gesendet wurden.
Andreas Klamm – Sabaot wirkt und arbeitet, auch mit einigen gesundheitlichen Einschränkungen, international in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland und betrachtet sich als kosmopolitisch denkener Welt-Bürger und als Europa-Bürger, der gerne auch einen Europäsichen Reisepass in der Hand halten möchte, wie er erst vor kurzem mitteilte. Als französisch-deutscher Journalist und Bürger betrachte er die Welt als sein „Zuhause“, nicht jedoch ein einzelnes Land.
Das Schreiben mit Grüßen zum Fest im vollen Wortlaut:
December 24, 2009
Fest-Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren !
Sehr geehrte Leser und Leserinnen!
Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen !
Aufgrund mehrerer Nothilfe-Beteiligungen und auch aufgrund des Eintritts gesundheitlicher Probleme (in Bezug auf chronische Hepatitis C, Folgen von 3 Unfällen, Behinderung, chronischer Erkrankung) war es mir leider nicht möglich rechtzeitig Gruß-Schreiben zu den Feiertagen zu versenden.
Daher bitte ich um Ihr Verständnis und mögen Sie mir bitte verzeihen.
Zudem bestehen hohe Arbeits-Belastungen in meinem Hauptberuf als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor. Wie einige von Ihnen wissen, arbeite ich seit 2006 in Groß Britannien, Frankreich und zeitweise auch in Deutschland.
In der Welt findet zur Zeit viel Bewegung statt und im Vergleich zu meinen Erfahrungen als Journalist in den 80er Jahren, dort gab es zu den Feiertagen noch Pausen, muss ich heute feststellen, dass auch Feiertage kein Grund mehr für Pausen sind.
Dennoch will ich Ihnen, die Sie jetzt vielleicht Brücken-Tage genommen haben, um etwas Ruhe, Urlaub und Erholung zu finden, die jeder Mensch im Arbeits-Leben braucht,
ein frohes, gesegnetes Fest,
frohe Weihnachten,
und gute Feiertage wünschen.
Zudem wünsche ich Ihnen allen einen guten Start in das Jahr 2010
und ein gutes Jahr 2010.
Für Sie, für mich und für viele andere Menschen, insbesondere auch für die junge Mutter Natalie, ihr Baby, geboren im Oktober, ihe 3jährige Tochter hoffe ich sehr, dass das Jahr 2010 ein gutes und besseres Jahr wird.
Zur von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) und von mir gestarteten Hilfs-Gruppe "1984 Natalie und die Kinder" hier ein erster Zwischen-Bericht.
Die ersten Aufrufe wurden am 2. Dezember 2009 veröffentlicht, dass wir einer jungen Mutter, Natalie, ihrem Baby (geboren im Oktober 2009 in Berlin) und ihrer 3jährigen Tochter helfen wollen, nach dem diese UNVERSCHULDET bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und der Ehemann verschwunden ist.
Zwischen-Bericht:
Bislang gibt es NICHT einen Helfer oder Helferin, die bereit waren, Baby-Strampelanzug, Baby-Kleidung oder Kinder-Kleidung oder Spielsachen und zumindest kleine Geschenke an eine junge Mutter mit Kindern in Not zu senden, die sich in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Berlin befinden.
Päckchen mit Briefmarken und etwas Hilfe können gesendet werden an:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Deutschland
Die Nachweise über die Weiterleitung der Hilfe-Päckchen werden im Internet veröffentlicht oder wahlweise mittels email an die Spender und Spenderinnen übersendet. Daher bitte wenn möglich auch die email-Anschrift angeben.
Aktuelle Informationen veröffentlichen wir unter anderem bei der Hilfe-Gruppe „1984 Natalie und die Kinder“
http://www.wer-kennt-wen.de/club/vu9xdx0o
Grüße zum Fest und einige Infos zur Situation von Natalie, Baby TJ und der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline sind zu finden Sie auch in einem Fernseh-Beitrag von IBS TV Liberty bei:
http://www.youtube.com/watch?v=9GowsrP_vng
Buch-Lesungen
Wie einige von Ihnen bereits gelesen haben, plane ich im Frühjahr 2010 mehrere Buch-Lesungen in Berlin und nicht nur in Groß Britannien und in Frankreich.
Bei den Buchlesungen werde ich 3 der von mir 9 geschriebenen und veröffentlichten Büchern vorstellen.
Aus aktuellem Anlass werde ich besonderen Bezug zum Themen-Komplex "Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit" in Berlin nehmen und hoffe, dass auch einige bekannte politische Vertreter und Vertreterinnen zu geplanten öffentlichen Diskussionen kommen werden.
Leider liegen die Zusagen noch nicht vor. Sobald wie möglich werde ich dazu nähere Informationen mitteilen.
Besprechungs-Expemplare können bei Nachweis für die Arbeit für Medien als PDF-Datei KOSTENFREI angefordert werden. Da ich meine Bücher zum Teil überwiegend nur noch in der englischen Sprache schreibe, mit einigen Anteilen in deutscher und französischer Sprache isst es wichtig, mehrsprachige Kenntnisse zu haben.
Zu den Buch-Lesungen unter anderem auch in Berlin lade ich bereit heute herzlichst ein.
Einige Informationen zu meinen Büchern finden Sie bei:
1. http://andreasklamm.radiotvinfo.org
2. www.andreas-klamm-sabaot.de.be (im Dezember sind leider mehrer Termine wegen Erkrankung ausgefallen !)
3. www.andreas-klamm-books.de.be
Herzlichen Dank für besondere Hilfen auch für die junge Mutter Natalie mit Baby und Kind an meine Mutter, Hedwig Klamm aus Neuhofen, einer armen Wite, seit 2000 und an den Herausgeber und Autor, Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg und an "unseren"
Musik-Produzenten WOLFGANG LENG aus Dortmund, der für Radio IBS Liberty und für ein Lied für die
Solidarität für Flüchtlinge und Menschen in Not
ohne zu zögern, sofort mehrere Musik-Titel gespendet hat und besonderen DANK auch an die Familie GOLDBERG aus Jersualem in Israel.
Tipp: Hören Sie die Musik von Wolfgang Leng, die ist richtig gut.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm - Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist,
Sende-Leitung, Redaktions-Leitung und Gründer von
IBS TV Liberty
Radio IBS Liberty
IBS Independent Broadcasting Service Liberty (seit 1986)
British Newsflash Magazine (seit 1986)
3mnewswire.org - Nachrichtenagentur
IFN International Family Network d734 (seit 1984)
Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfs-Projekte, seit 2006
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
internationales Medienprojekt für Menschenrechte
seit 2006
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.radiotvinfo.org
Missionar, Nachrichten-Korrespondent und Missions-Leitung
Vertretung für Deutschland seit 2008
Vertretung für Groß Britannien seit 2008
internationale Jüdisch-Christliche
JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO
gegründet 2004 von
Evangelist Yawovi Nyonato, Lome, Togo
www.missionjb.org
www.johnbaptistmission.org
www.johnbaptistmission.wordpress.com
Tuesday, December 22, 2009
Französisch-deutscher Journalist: „Mein Großvater war der französische Offizier Haedi Sabaot“
Trotz Strafanzeigen bleibt Andreas Klamm – Sabaot bei öffentlichen Erklärungen: „Mein Großvater HAEDI SABAOT war französischer Offizier und ist französischer Staatsbürger“
Überraschungen nach Pressekonferenz und öffentlicher Presse-Erklärung - Journalist bleibt bei seinen gemachten Aussagen und öffentlichen Eidesstattlichen Erklärungen – Offenbar doch bi-nationaler und französisch-deutscher Journalist und Bürger – „BKA -Beamte sind gut ausgebildet – Millarden-Spenden-Betrug hätte bemerkt werden müssen“ Anschuldigungen sind beweisbar falsch
London / Berlin / Karlsruhe. (red / aph). Obgleich „Zeugen“ aus Neuhofen in der Pfalz und Ludwigshafen am Rhein, öffentlich behaupten, dass Andreas Klamm – Sabaot keinen französischen Großvater habe, bleibt der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm – Sabaot bei seinen seit mehreren Jahren veröffentlichten Informationen, wonach sein Großvater der seit 1945 vermisste französische Offizier des 5. Kürassier-Regiments, ehemals stationiert in Kaiserslautern in der Pfalz und französische Staats-Bürger, HAEDI SABAOT, sein soll, der in Tunis in der Hauptstadt des Nord-Afrikanischen Landes Tunesien geboren wurde. In der logischen Konsequenz hieraus sei er mindestens bi-nationaler Bürger, so der Journalist in einer öffentlichen Presse-Erklärung.
Nachdem Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und beim Bundeskriminalamt erstattet wurden zur lückenlosen Aufklärung aller „FALSCHEN ANSCHULDIGUNGEN“, wie Andreas Klamm – Sabaot, während einer Presse-Erklärung mitteilte, gibt es bislang keine öffentliche Stellungnahme zu den Ereignissen von Seiten der Behörden in Deutschland.
Zu den den Vorwürfen einer Gruppe aus Ludwigshafen am Rhein und Speyer am Rhein, wonach der französisch-deutsche Journalist einen Spenden-Betrug in geschätzter Höhe von 900 bis 1600 Milliarden Euro begangen haben soll, erklärte der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm – Sabaot: „Für wie wahrscheinlich erachten Sie es im Zeitalter von Total-Überwachung und Anti-Terror-Gesetzen, dass die gut ausgebildeten Beamten und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden Finanz-Transaktionen in Höhe von 900 bis 1600 Milliarden Euro nicht bemerken? Es ist nicht gerecht, wenn man den gut ausgebildeten Beamten und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes jetzt schon generell Unfähigkeit unterstellt, - finden Sie nicht auch? Die Vorwürfe sind gerade zu lächerlich und man muss weit weg von jeder Realität sein, um solche schwere und falsche Anschuldigungen auch nur im Geringsten Glauben schenken zu können. Bitte denken Sie logisch nach und handeln Sie vernünftig. Nicht nur ich als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor habe die Verpflichtung zur WAHRHEIT, die für alle Journalisten gilt, sondern auch Journalisten, die deutsche Staatsbürger sind. Es ist leider nicht möglich eine globale Welt-Wirtschaftskrise einfach mit der Feder wegzuschreiben. Wer von uns würde das nicht gerne tun?“.
Im Rahmen der Presseerklärung bestätigte der Journalist, dass die Informationen stimmen, dass er bereits im Jahr 2007 beim U.S. Präsidenten und beim U.S. Department for Justice in Washington, D.C. (US Justiz-Ministerium ) in den Vereinigten Staaten von Amerika einen Antrag auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft stellte und diesen Antrag auf der Grundlage des Artikel 15, der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte (www.un.org), im November 2009 bei U.S. Präsident Barack Obama erneuert habe.
„Bereits in den Jahren 1986 habe ich öffentlich vor geschätzten rund 200.000 Fernseh-Zuschauern erklärt, dass ich mit Freunden aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Groß Britannien und Frankreich zusammenarbeite. Den von mir gemachten Angaben und Informationen können Sie nun glauben oder auch nicht. Doch um alle Missverständnisse zu vermeiden, es ist richtig, dass ich mit Freunden aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Groß Britannien, Frankreich und weiteren Ländern zusammenarbeite und man soll mir bitte nicht vorwerfen ich hätte dies verschwiegen. Ich teile es hiermit noch einmal öffentlich mit. “, ergänzte Andreas Klamm – Sabaot.
Andreas Klamm – Sabaot bestätige, die Informationen, wonach er Mitglied der internationalen Gruppe „Human Rights Leader For Obama“ ist und damit natürlich auch zeitweise direkt und indirekt den U.S. Präsidenten Barack Obama unterstütze.
Die „FALSCHEN ANSCHULDIGUNGEN“ gegen Manfred Klamm, dem Vater des Journalisten, wonach dieser im Jahr 2007, sieben Jahre nach seinem Tod schwersten Betrug begangen haben, soll empfindet der Journalist so wörtlich „als geschmacklos und Menschen-verachtend auch gegenüber der Witwe des nach dem Unfall am 30. Januar 2009 verstorbenen ehemaligen Feuerwehr-Obermann der Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein und eines ehemaligen Postbeamten“, der zu keinem Zeitpunkt ein Bauer oder Landwirt war und schon gar nicht der „reichste Bauer oder Landwirt von Neuhofen.“ Die Leiche von Manfred Klamm, wurde nach dessen Tod auf der Intensiv-Station für Schwerst-Brandverletzte Menschen der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein von der Staatsanwaltschaft in Frankenthal beschlagnahmt. Nähere Informationen hierzu könne sicherlich auch der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig mitteilen. Der schlimme Unfall-Tod von Manfred Klamm sei kein Geheimnis. Über den Tod von Manfred Klamm im Jahr 2000 hätten mehrere Zeitungen in der Region berichtet.
Andreas Klamm – Sabaot: „Zudem muss ich Sie noch einmal daraufhin weisen, dass meine erste Wahl-Heimat New York City in den U.S.A. ist und seit 2006 sich mein Lebensmittel-Punkt in London, Groß Britannien befindet. Es gibt noch den Kontakt zur Mutter, die in Neuhofen in der Pfalz lebt. Doch nennenswerte weitere Kontakte gibt es in diesem Bereich kaum, speziell nach dem ich für mein offenes Bekenntnis bei der Wahl im Jahr 2005 für Bundeskanzler Gerhard Schröder, SPD, auf das Heftigste angegriffen wurde. Für die Politik von Gerhard Schröder bin ich nicht verantwortlich und seine Politik hat mich besonders im Umgang mit Menschen in schwerster Not sehr enttäuscht. Es ist richtig, dass Neuhofen nur ein zweiter Wohnsitz ist. Ich kenne auch amerikanische Journalisten-Kollegen, die drei bis vier Wohnsitze in vielen Teilen dieser Welt haben. Das ist nichts Ungewöhnliches für international arbeitende Journalisten.
Dass es eine gewisse Nähe zur sozial-demokratichen Politik gibt, dürfte wenig verwunderlich sein, wenn man berücksichtigt, dass ich seit mehr als 20 Jahren sozial engagiert bin und im sekundären Zweitberuf staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Staatsexamen aus dem Jahr 1993 bin. Zudem war ich Student an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein mit Fachrichtung Pflege-Leitung in den Jahren 2003 und 2004. Wenn wir jetzt hier auch noch über die SPD sprechen müssen. Es ist richtig, dass ich es auch so sehe, wie viele andere Menschen. Die SPD hat nur noch eine Chance, wenn die Partei für die Interessen der Gesamtheit aller Menschen in Deutschland arbeitet, wirkt, sich engagiert und ein gutes Leben für alle Menschen in Deutschland möglich macht, sonst hat nach meiner Einschätzung nach die SPD auf lange Zeit betrachtet keine Chance mehr in Deutschland. Doch diese Entscheidungen zu treffen liegen nicht in meiner Verantwortung. Fragen Sie bitte hierzu die Verantwortlichen in den SPD-Partei-Gremien.“
Der französisch-deutsche Journalist bestätigte zudem, dass er „in der Tat und Wahrheit als Nachrichten-Korrespondent“, Missionar und Missionsleitung für die Vertretungen für Groß Britannien und Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo arbeitet, die ausdrücklich keine Konkurrenz zur katholischen oder evangelischen Kirche in Deutschland sei. Die Arbeit für die Jüdisch-Christliche Mission aus Togo leiste er im Ehrenamt, da die Mission keine Finanzmittel habe und sehr arm sei.
Die Aufzeichnungen der Presse-Erklärungen sind in Auszügen, teilweise zu hören bei Radio IBS Liberty und weiteren freien und internationalen Radio-Projekten bei:
1.Presse-Erklärung zu den falschen Vorwürfen Betrug von Manfred Klamm im Jahr 2007, http://chirb.it/hcPOP8
2.Presse-Erklärung zu den falschen Vorwürfen, „Ärzte- und Behinderten-Betrug“, http://chirb.it/PxG5ga
3.Presse-Erklärung zum französischen Offizier und französischen Staatsbürger HAEDI SABAOT, Groß-Vater von Andreas Klamm – Sabaot, http://chirb.it/hFd6Ln
Thursday, December 17, 2009
Climate Countdown: Democracy NOW and Amy Goodman broadcast daily from the UN Climate summit
More than 11 million people will not give up hope to save the world´s climate – Millions of people try to reach world leaders with public petition – More than 11 million people have signed a petition for climate change
By Andreas Klamm – Sabaot
Copenhagen / Denmark. December 16/17, 2009. The daily news hour Democracy NOW and one of the best journalists in the world, the well known American-Jewish journalist, broadcast journalist and author of many books, Amy Goodman (New York City), do broadcast daily since its beginning from the U.N. Climate Conference live from the Bella Center in Copenhagen in Denmark.

Amy Goodman has received in 2008 the Alternative Nobel Prize in Stockholm in Sweden. Photos: Democracy NOW and Andreas Klamm - Sabaot.
Democracy NOW is the only one daily news hour providing it service to many people around the world. Amy Goodman has received more than 50 awards. In December 2008 she has received as the first journalist the Alternative Nobel Prize as know as Right Livelihood Award in Stockholm in Sweden, founded and donated by Jakob von Uxekuell and issued by the Right Livelihood Foundation each year.
Amy Goodman and the Democracy NOW ! Team are collecting the pictures from both small and great people and organizations around the world which do have all one thing in common. The serious concerns about the rising climate change.
Some examples and voices of people which appeared on Democracy NOW ! sharing their thoughts and concerns about climate change in the Bella Center of Copenhagen where more than 110 world leaders do gather to discuss the issue about climate change and what may could be done to prevent horrible disasters such as the complete disappearence of people and parts of countries, which some concerned people do call already „genozide“.
"Shameful" for West to Spend Trillions on War and Only $10 Billion for Climate Change
Bolivian President Evo Morales recently arrived in Copenhagen for the UN climate summit. In a press conference Wednesday, Morales said, “The budget of the United States is $687 billion for defense. And for climate change, to save life, to save humanity, they only put up $10 billion. This is shameful.”
Archbishop Desmond Tutu on President Obama: “He Is Now a Nobel Laureate—Become What You Are”
Archbishop Desmond Tutu of South Africa also traveled to Copenhagen this weekend to urge world leaders to tackle the climate crisis. The longtime anti-apartheid campaigner and Nobel Peace Prize laureate spoke on Saturday at a candlelight vigil just outside the UN climate summit.
Indian Environmentalist Vandana Shiva: “It Is Time for the US to Stop Seeing Itself as a Donor and Recognizing Itself as a Polluter, a Polluter who Must Pay”
The world-renowned Indian environmental leader and thinker Vandana Shiva spoke before thousands at Saturday’s protest in Copenhagen. On Sunday, I spoke with her at Klimaforum, the People’s Climate Summit, and asked for her assessment of President Obama and what he represents in the climate change talks.
The Climate Divide: Dispute Between Rich and Poor Nations Widens at UN Copenhagen Summit
Negotiations are back on track at the UN climate summit after a walkout yesterday by developing countries highlighted the growing divide between rich and poor nations. African delegates led the walkout, accusing the UN chair of the conference of trying to “kill” the Kyoto Protocol. Meanwhile, outside the Bella Center, Danish police are intensifying their crackdown on climate justice activists. We speak with Bill McKibben, founder of 350.org, and Wahu Kaara, a longtime social justice and democracy activist in Kenya.
Three-fifty is the most important number in the world - CO2
BILL McKIBBEN: Three-fifty is the most important number in the world, though we didn’tD know it two years ago. It’s what scientists tell us is the most carbon we can have in the atmosphere, if we want a world that works. We’re already at 390 parts per million CO2. That’s why the Arctic is melting. It’s why Africa is drying up. And it’s why we need this conference to be treating this not as another problem to be dealt with in some incremental, easy fashion, but as the emergency that it is.
Police Pepper Spray, Arrest Protesters Marching on UN Climate Summit as Hundreds Inside Stage Walkout
In Copenhagen, thousands of protesters marched toward the UN climate summit on Wednesday with the stated goal of transforming the talks into a People’s Assembly and to call for climate justice. Police made over 200 arrests. Meanwhile, inside the Bella Center, hundreds of people staged a walkout to try and meet the marchers outside but were met with a heavy police response.
NYT Reporter Andrew Revkin on the Climate Talks: There's an Epic Fight Over Words
World leaders are arriving in Copenhagen as the climate summit formally enters high-level talks. On Tuesday, US climate negotiator Todd Stern said he foresees no change in President Obama’s offer to cut emissions by 17 percent of 2005 levels. We speak to Andrew Revkin, environmental reporter at the New York Times.
Andrew Revkin: Well, there’s an epic fight over words and what they mean. China, the United States, Europe, poor developing countries are in a tug-of-war over the meaning of global warming. Each of these blocs, essentially, defines this problem differently, and that’s why you have these huge gulfs to bridge before two more days are up. You know, having covered these cycles since before there was the first treaty in 1992, it seems very late in the game to have such significant differences over the language in this agreement.
"If Bush Was in Kindergarten, Obama Is in First Grade" - Indian Environmentalist Sunita Narain on US Climate Policy
As heads of state begin to arrive to the COP15 summit here in Copenhagen, the rift between rich and poor countries continues to widen. With less than three days to go, there is no final agreement or breakthrough on the future of the Kyoto Protocol, which industrialized nations, led by the United States, are seeking to dismantle. We speak with leading environmentalist and political activist from India, Sunita Narain.
Sunita Narain: Well, I think there’s both overt pressure and there is pressure from—you know, which is hidden pressure. When you look at—firstly, we need to understand what’s the deal that the rich nations want. The rich nations want a deal in which, without Kyoto, they have an agreement, which is based on pledge and review, a system in which every country, including the United States, puts up a number and says this is what they will do domestically. So there is no multilateral framework which will make every country agree to a certain target for reduction. And we know that the US has put on the table a very small number, three percent below 1990 levels, when it needs to cut 40 percent. That’s the deal they want.
To get that deal, there is enormous pressure. There is pressure on our governments to be able to agree, to sign on it. There is pressure on poorer nations with the offer of money to break them from the G-77. There is all kind of pressure. And my fear in this, as an environmentalist, is that what we are doing is really not good for climate change, because we are not working towards an effective agreement. We’re undermining a good agreement.
These are only examples collected by Amy Goodman and Democracy NOW during the Climate Countdown Coverage from the Bella Center in Copenhagen during the UN Climate Summit.
There are a lot of more voices on the issue on the climate change which want a REAL DEAL NOW – SAVE COPENHAGEN, as avaaz.org tells people in all the world in its worldwide campaign for a a REAL CLIMATE DEAL NOW.
Avaaz.org made the statement: With only 3 days left, the crucial Copenhagen climate summit is failing.
Tomorrow (Friday) world leaders will arrive for an unprecedented 60 hours of direct negotiations. Each one will have to decide whether to step forward as heroes, or fail us all. But they will only act if we do.
Around the world a global movement has been building towards this moment. Now it's time for one last, massive push -- with a global public outcry for a real deal that will stop catastrophic climate change. In the next 72 hours we can build the largest petition in history. Sign below, tell friends, and Avaaz will help deliver the petition directly to leaders inside the Copenhagen summit:
http://www.avaaz.org/en/save_copenhagen_germany
The massive petition will be delivered to world leaders and to the publc. With young people and the youth from all over the world staging a sit-in in the conference centre.
The names of those around the world who are demanding a fair, ambitious and binding global climate treaty will be read aloud in the conference centre.
More information about the sit-in are available on: http://itsgettinghotinhere.org/2009/12/16/live-blog-youth-activists-refuse-to-leave-before-everyones-voices-are-heard "
Special coverages and daily live broadcast with the only one daily news hour Democracy NOW with Amy Goodman from the Bella Center in Copenhagen in Denmark and full transcripts are available on www.democracynow.org
Additional information by Andrew P. Harrod, Journalist and author:
Andreas Klamm – Sabaot is a French-German journalist, broadcast journalist, TV producer, radio producer and film producer and author of nine books since 1984. He is working in the United States of America, United Kingdom, Belgium, France, and Germany and also as managing editor and a news correspondent of MJB Mission News, ISSN 1999-8414 and he is the founder of the international media project for human rights, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.
His grandfather the French Lieutenant and French citizen, HAEDI SABAOT, was deployed in 1945 to the city of Kaiserslautern in Germany and is missing since 1945.
Andreas Klamm – Sabaot is the author of 9 books and has dedicated 2 books on his colleague the American-Jewish journalist, broadcast journalist and author AMY GOODMANN which have been published in France and in Germany.
France
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh, Paris, France, (February 2009), 276 pages, Author: Andreas Klamm, Journalist. Language: English / German, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8.
Germany
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, (February 2009), 264 pages. Author: Andreas Klamm, Journalist. Language: English / German, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473.
He is engaged since more than 20 years in the peace and democracy movement and in groups for international understanding.
More information available on www.andreas-klamm-books.de.be , www.andreas-klamm-sabaot.de.be, www.radiotvinfo.org and www.menschenrechtsreporter.blog.spot.com
Monday, December 14, 2009
Schluss mit dieser Toilettentaktik!
Nürnberg, den 14. Dezember 2009
Mit Beethoven gegen Bettler
Berliner Verkehrsbetriebe wollen durch Dauerbeschallung Drogenabhängige und Obdachlose vertreiben. Kritik von Händlern und Selbsthilfegruppen
von Christian Linde
tituliert die "Junge Welt" ihren Bericht über ein Vorhaben der Berliner Verkehrsbetriebe, das wiederum ein deutliches und unmissverständliches Zeichen von menschenverachtender und erbarmungsloser Konzernpolitik ist. Langsam aber sicher dürfte bald jedem, der auch nur ein wenig Mitgefühl in sich trägt, die Hutschnur reißen oder sonstiges platzen, ob der immer wieder von Konzernen und Politikern gesetzten Zeichen an Menschenverachtung und erbarmungsloser Geschäftspolitik in den letzten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren.
Die Berliner Verkehrsbetriebe möchten, so schreibt die Tageszeitung aus Berlin, durch Dauerbeschallung mit klassischer Musik Drogenabhängige und Obdachlose vertreiben. Man stelle sich einmal dieses pseudoelitäre Denken dieser Obertrambahnfahrer vor. Für diese scheint klassische Musik nur etwas für den "bürgerlichen Charakter" zu sein? Ich möchte nicht wissen, wieviele unter deren Feindzielgruppe selbst klassische Musik in irgendeiner Form mögen. Ganz zu schweigen davon, dass Beethoven, Wagner, Mozart und wie sie alle heißen, ihre Musik ganz sicher nicht für solche Zwecke komponiert haben. Viele von ihnen waren gar nicht so weit vom Schicksal derer entfernt, die mit ihrer Musik vertrieben werden sollen. Und manche steckten sogar drin. Die Berliner Verkehrsbetriebe scheuen sich nicht, ihr Vorhaben auch noch in der Vorweihnachtszeit umzusetzen. Die Tageszeitung berichtet, dass bereits auf dem U-Bahnhof Adenauerplatz ein Testlauf begonnen habe. Ich möchte hier nun ein paar Zeilen aus dem Artikel der "Jungen Welt" vom 14.12.2009 zitieren:
Unter Mitarbeitern von Ladenbetreibern stößt die Aktion auf wenig Gegenliebe. »Klassische Musik ist schön. Wenn man aber acht Stunden arbeitet und dabei den ganzen Tag sich ständig wiederholende Musik hören muß, dann ist das sehr anstrengend«, so eine Angestellte. Nach den Worten von Unternehmenssprecher Klaus Wazlak will der landeseigene Betrieb trotz der Kritik an der Aktion festhalten....
Tatsächlich ist Berlin mit der Lautsprecheraktion Beethoven gegen Bettler und Dvorák gegen Drogenabhängige kein Einzelfall. Bereits in München und Hamburg gehen die Bahnbetreiber in gleicher Weise vor. Im großen Stil hatte die Deutsche Bahn AG im Rahmen ihres Programms »Service, Sicherheit und Sauberkeit« im Jahre 2001 bundesweit die Verdrängung Obdachloser vom Gelände des Unternehmens betrieben....Die »Aufenthaltsqualität« auf den Bahnhöfen sollte unter anderem dadurch erhöht werden, daß der seit über hundert Jahren von den Bahnhofsmissionen erfüllte Auftrag der Betreuung hilfloser Menschen untersagt wurde.
Nun, die Ladenbesitzer und deren Mitarbeiter kümmert es herzlich wenig, dass gerade während der kalten Jahreszeit Menschen aus geschützten Bauwerken vertrieben werden um, wenn denn obdachlos, auf der Straße zu erfrieren. Sie sind nur besorgt um ihren eigenen Nerven. Die Verkehrsbetriebe von Berlin, Hamburg und München, als auch die Deutsche Bahn AG, zeigen sich in ihren Aktionen die von der DB AG so "schön" unter dem Motto "Service, Sicherheit und SAUBERKEIT" läuft, wie es sich für "betriebswirtschaftlich" orientierte Unternehmen gehört. Für sie zählt nur der Euro und um den letzten davon zu bekommen, den sie durch Preiserhöhungen nicht ergattern können, verlieren sie auch gerne den geringen Rest von Menschlichkeit den ihre Bauwerke noch, als Unterschlupf für die "Untersten" unserer Gesellschaft, hatten. Denn Menschlichkeit macht sich nicht bezahlt und nur das zählt in den Hirnen der Konzernbosse. Ganz besonders zeigt sich dies im Verbot der Tätigkeit für die Mitarbeiter der Bahnhofsmission.
Sie vermissen noch den Bezug zur Überschrift meines Kommentars "Schluss mit dieser Toilettentaktik"? Nun, so ein geschäftspolitisches Verhalten, wie es diese Verkehrsbetriebe offen legen, erinnert mich an eine Toilette. Ein kurzer, angewiderter Blick in die Schüssel und schnell die Spülung gedrückt, damit sich auch ja kein übler Duft breit machen kann. Doch vergessen die meisten, die so handeln, dass in der Schüssel lediglich das Produkt zu finden ist, das man durch das eigene Verhalten (und die eigenen Essgewohnheiten) produziert hat. Und wer letztlich durch seine Geschäftspolitik, unter Vernachlässigung seiner sozialen und menschlichen Verantwortung, Sch...... produziert, der sollte sich nicht wundern wenn es irgendwann stinkt.
Friday, November 27, 2009
Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff
Loyalität bis zur letzten Sekunde nach dem Bombenangriff
Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz Josef Jung tritt zurück – Keine Worte zu den Opfern des Bombenangriffs – Tote und schwerst verletzte Kinder und Jugendliche - Ein Satz für den Frieden hätte eine Katastrophe verhindern können
Von Andreas Klamm - Sabaot
New York, U.S.A./Kabul, Afghanistan/Berlin, Deutschland/Kommentar und Analyse/27. November 2009. Der von einem Oberst der Bundesanwehr angeforderte Bomben-Angriff auf zwei Tanklastzüge in Kundus in Nord-Afghanistan vom 4. September 2009 hat jetzt auch politische Konsequenzen in Deutschland. Bei dem Bombenangriff wurden bis zu 150 Menschen getötet, darunter auch Frauen und Kinder, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban zählten. Der frühere Bundesminister für die Verteidigung Franz-Josef Jung (60, CDU) erklärte am 27. November 2009 in Berlin seinen Rücktritt. In einer kurzen Erklärung vor der nationalen und internationalen Presse, teilte der frühere Bundesminister der Verteidigung mit, dass er die politische Verantwortung für die interne Informations-Politik innerhalb des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem Minister übernehme und weiteren Schaden von der Bundeswehr abwenden wolle.
Für eine weitere Aufklärung, stünde er zur Verfügung, erklärte Franz Josef Jung, der nach den Bundestagswahlen vom 27. September 2009 für das Amt als Bundesminister für Arbeit und Soziales im neuen politischen Kabninett des Regierungs-Bündnisses von CDU und FDP berufen wurde. Jung betonte er habe das Parlament und die Öffentlichkeit korrekt unterrichtet und durch seinen Schritt wolle er seinen Beitrag leisten, dass die Bundesregierung ihre erfolgreiche Arbeit uneingeschränkt fortsetzen könne. Franz Josef Jung hat sich bis zur letzten Sekunde loyal gegenüber seiner Partei, der CDU und der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhalten. Daran besteht zumindest kein Zweifel. Spekulationen werden offen darüber geführt, wie weit der frühere Bundesminister mit seiner Informations-Politik der CDU und Angela Merkel so wörtlich einen „Bären-Dienst“ erwiesen haben könnte.
Zweifel sind entstanden darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt der frühere Bundesminister für die Verteidigung zu den Ereignissen des Bombenangriffs in Nord-Afghanistan in Kundus informiert war. Einige Informationen sollen nach seiner öffentlichen Darstellung bis ganz nach „oben durchgedrungen sein“, während sehr wichtige Informationen möglicherweise nicht zum früheren Bundesminister für die Verteidigung gelangt sein sollen. Die Erklärung eines frommen Zieles, Schaden von der Bundeswehr abzuwenden, kommt möglicherweise viel zu spät.
Noch in seinem Amt als Bundesminister für die Verteidigung wäre es ein Leichtes gewesen für den Mann in hohem politischen Amt mit nur einem einzigen Satz einen Schaden von der Bundeswehr und vor allem auch einen Schaden für Frauen, Kinder und Männer in Not in Afghanistan und in Nord-Afghanistan erfolgreich vor dem Bombenangriff am 4. September 2009 abzuwenden.
Der Bundesminister hätte nur mit einem Satz anordnen können: „Frauen, Kinder und Männer in Not, das meint Zivilisten, in Afghanistan werden für die Situation einer Bedrohungslage nicht angegriffen und auch nicht bombardiert.“
Mit nur einem Satz hätte Franz Josef Jung den Schaden von Kindern, Frauen und Männern in Afghanistan und von der Bundeswehr in der Tat und Wahrheit abwenden können.
Warum er diese Anordnung an die ihm unterstellten Befehls-Empfänger nicht gegeben hat, ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt.
Denn mit einem einzigen Satz und einer Anordnung hätte der frühere Bundesminister für Verteidigung, Schaden von unschuldigen Frauen, Kindern und Männern in Nord-Afghanistan, Schaden von deutschen Soldatinnen und Soldatinnen und Schaden von der Bundeswehr in fernen Ländern abwenden können.
Der Kriegs-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist noch immer mehr als umstritten. In Deutschland sprechen sich viele Menschen für den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan offen und öffentlich aus. Die Stimmen der Menschen für den Frieden gelangen offenbar aus bislang nicht näher bekannten Gründen nicht oder viel zu selten zu den Politikern und Politikerinnen im Deutschen Bundestag und oft auch nicht bis in die Redaktionen deutscher Main-Stream- oder „Massen-“Medien.
Damit wird oft in Deutschland und in internationalen Beobachter-Kreisen ein falsches Bild von den Menschen in Deutschland dargestellt. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan offen und öffentlich ab.
Zu den überlebenden Angehörigen der Opfer des von einem Oberst der Bundeswehr angeforderten Bombenangriff vom 4. September 2009 erklärte Franz Josef Jung kein einziges Wort des Bedauerns, der Reue oder zumindest des Mitgefühls, was den bitteren Beigeschmack nach dem Rücktritt des früheren Bundesministers der Verteidigung bei internationalen Beobachtern und in Afghanistan hinterlässt, dass schwerst verletzte Opfer des Bombenangriffes in Nord-Afghanistan und die getöteten Opfer für den früheren Bundesminister keine Bedeutung haben. Fast scheint es so, als dass im politischen Vokabular des Bundesministers, die Worte „unschuldige Opfer, Kinder und Zivilisten“, die bei dem von der deutschen Bundeswehr angeforderten Bombenangriff ums Leben gekommen sind oder schwerste Brand-Verletzungen erlitten haben, nicht bekannt sind.
Das bereitet Kummer, Sorgen und Schmerzen für die Kinder, Frauen und Männer in Not in Nord-Afghanistan doch auch für viele Menschen in Not in anderen Ländern. Denn bei den Untersuchungen zum Bombenangriff vom 4. September 2009 geht es nicht nur um die Interessen der CDU und von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Es geht um elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie etwa das uneingeschränkte Recht aller Kinder, Frauen und Menschen in Nord-Afghanistan und in anderen Ländern dieser Welt.
Keineswegs geht es nur um die Wichtigkeit der „Loyalität gegenüber der CDU und der Kanzlerin“, so wichtig diese auch aus persönlichen Gründen und Motiven für Franz Josef Jung sein mögen.
Einsatz der Bundeswehr wird bei den Menschen in
Afghanistan kontrovers diskutiert
Der Einsatz der Bundeswehr aus Deutschland wird bei Kindern, Frauen und Männern in schwerster Not kontrovers in Afghanistan diskutiert. Es gibt Menschen in Afghanistan, die die Bundeswehr in der Rolle der Beschützer und der Befreier vor den Taliban sehen und es gibt auch jene Menschen in Afghanistan, die die deutsche Bundeswehr nur in einer Rolle als Besatzer und Unterdrücker der Menschen in Afghanistan betrachten. Das sind nur zwei Sichtweisen einiger weniger Menschen aus Afghanistan. Dazwischen gibt es eine „bunte Farbpalette“ unterschiedlichster Standpunkte zur Betrachtungsweise der Bundeswehr und der Soldatinnnen und Soldaten aus Deutschland in Afghanistan. Es wäre falsch, die deutsche Bundeswehr und die Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland zu „verteufeln“ weil damit ein einseitiges und zudem auch ein falsches Meinungs-Bild entstehen würde. Doch es wäre ebenso falsch die Soldatinnen und Soldaten als Helden oder Befreier der Menschen in Afghanistan zu glorifizieren.
Nur in einem Punkt sind sich viele Kinder, Frauen und Männer in Not in Afghanistan und auch internationale Beobachter einig: Der von einem deutschen Oberst angeforderte Bombenangriff auf zwei Tanklast-Züge, die auf einer Sandbank stecken geblieben waren und unter die Kontrolle von Taliban geraten sein sollen war definitiv falsch.
Insbesondere auch deshalb, weil bislang nicht bestätigten Informationen zufolge, Kinder, Frauen und Männer, die nicht zum Unterstützer-Kreis der Taliban gehören, gezwungen worden sein sollen, sich zu den Tankwagen zu begeben.
Kein Zweifel besteht daran in der internationalen Öffentlichkeit, dass der Bombenangriff der Bundeswehr in Afghanistan, nicht nur Frauen, Kindern und Männern in Not in Afghanistan geschadet hat, sondern auch den deutschen Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan weil die „Hass-Spirale der Gewalt“ damit neu angetrieben wurde und zudem auch dem internationalen Ansehen der Bundeswehr schwerst geschadet wurde.
Dem bereits im Grundgesetz (GG) für Deutschland formulierten Auftrag, in der Präambel heißt es: „Präambel. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ hat der Bombenangriff vom 4. September 2009 auch schwer geschadet.
Bis zu 69 Prozent der Menschen in Deutschland, das ist die Mehrheit der Menschen in Deutschland, sind für Frieden, gegen den Einsatz der Bundeswehr und für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Ein ganzes Volk, als „blutrünstige Monster“ erscheinen zu lassen, das nach dem Blut von afghanischen Kindern, Frauen und Männern verlangt, ist definitiv falsch und nicht die Wahrheit.
Viele Menschen aus Deutschland wirken und arbeiten zum Teil Tag und Nacht für Frieden und Dialog mit Menschen aus Afghanistan, auch mit Menschen des jüdischen und moslemischen Glaubens. Doch damit lassen sich möglicherweise keine gute Schlagzeilen machen und von einer „selbst ernannten politischen Elite“, der die Zustimmung der Menschen aus Deutschland, für ein zu hinterfragendes politisches Handeln fehlt, werden die Stimmen für den Frieden als „nicht systemrelevant“ kategoriersiert, obgleich die Verpflichtung zum FRIEDEN in der WELT zu dienen laut Auftrag im Grundgesetz (GG) verankert ist.
In Deutschland finden zahlreiche Initiativen und Bewegungen statt, um den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu beenden. Leider finden die Stimmen der Menschen für den Frieden bei den politischen Entscheidungs-Trägern und bei den Verantwortlichen von Main-Stream -oder Massen-Medien nur wenig Gehör und Aufmerksamkeit und das schadet eindeutig dem FRIEDEN DER WELT zu dienen, den sich viele Menschen in Deutschland, rund 64 Jahre nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 gegenüber den Alliierten Besatzungs-Truppen, wünschen.
Thursday, November 26, 2009
Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung der Presse-Freiheit und Folter leisten?
Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung
der Presse-Freiheit und Folter leisten?
Öffentliche und internationale Diskussion zur Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Deutschland und Folter nach einem 12.000 Euro-Strafbefehl gegen die links-pluralistische Zeitung „scharf-links“ im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung
Von Andreas Klamm - Sabaot
New York / London/ Düsseldorf. 25. November 2009. Mit einem 12.000 Euro-Strafbefehl veranlasst vom Präsidenten des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Herausgeberin der Online-Zeitung „scharf-links“, Edith Bartelmus-Scholich, nach einem veröffentlichten Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, in dem nach bislang nicht bestätigten Informationen im veröffentlichten Bericht ein einiger Satz als „nicht richtig dargestellt“ vielmehr ein Zitat als „falsch einem Richter zugeordnet“ vermutet wird, sind nicht nur in Deutschland Diskussionen um die verbotene türkische marisistisch-lenistische Untergrund-Organisation „Revoltionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) neu entstanden und die damit verbundenen Prozess-Berichterstattungen zu komplexen Gerichts-Verfahren, sondern auch um eine mögliche Gefährdung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit.
Die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich muss jetzt mit der Hilfe eines anwaltschaftlichen Beistandes einer „Verleumdungs-Klage des Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG)“ entgegentreten und bittet öffentlich um Solidarität.
Nach Informationen der Online-Zeitung „scharf-links“ habe bislang kein öffentliches Gerichts-Verfahren stattgefunden, sondern der 12.000 Euro-Strafbefehl sei ohne ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren an die Online-Zeitung gesendet worden. Das lässt die Vermutung nach Einschätzung internationaler Menschenrechts-Beobachter zu, dass die Online-Zeitung „scharf-links“ und damit auch die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bislang auch noch keine Chance einer garantierten Verteidigung in einem ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren hatten.
In der Prozess-Bericht-Erstattung geht es unter anderem um Faruk Ereren, der unter dem Verdacht steht , in führender Position bei der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)" tätig zu sein.
Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) und ist verboten. In der Anklage wird Faruk Ereren zur Last gelegt, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.
Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen. Der Zeuge Nuri Eryüksel hat sich mehrfach in Haft in deutschen und türkischen Gefängnissen befunden. Er soll nach einem Gefängnis-Aufenthalt in der Türkei erblindet sein. Als Grund wird die mögliche Anwendung von FOLTER vermutet.
Prozess-Bericht-Erstattungen über solch komplexe Prozess-Ereignisse stellen für alle beteiligten Menschen, etwa Vorsitzende Richter, Staatsanwälte, mutmaßliche Beschuldigte oder auch Verdächtige, Verteidiger, Rechtsanwälte, Zeugen und auch mögliche Sympathisanten vor enorme Belastungen, ebenso wie auch Nachrichten-Korrespondenten und Journalisten, ungeachtet dessen, für welche Einrichtungen oder Medien diese tätig sind.
In der konkreten Situation handelt es sich um einen Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, ein Verein, der aus dem offenen Bekenntnis zu links-politischen Standpunkten und Weltanschauungen nun wahrlich kein Geheimnis macht. Richter, Zeugen, Nachrichten-Korrespondenten und auch Journalisten sind in der Regel öffentlich bekannt nicht unfehlbar. In einem Land wie Deutschland, das sich auf eine Recht-staatliche Ordnung beruft, bitte nicht verwechseln mit einer möglichen Links-staatlichen oder gar Rechts-staatlichen Ordnung, die es in dieser Form nicht geben sollte, sondern eine RECHT-staatliche Ordnung, stellt sich für internationale Menschenrechts-Beobachter immer wieder die Frage, ob in einem solchen Land, das sich auf Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte, wie Deutschland beruft, Aussagen von Zeugen genutzt werden dürfen, die unter Folter möglicherweise zu Aussagen gezwungen wurden, deren Inhalte und mögliche Nutzung in Zweifel gezogen werden kann oder sogar sollte, da logischerweise unter Folter erzwungene Aussagen wenig oder gar nicht zur Wahrheits-Findung beitragen können.
Unter Folter erzwungene Aussagen, so schätzen es internationale Menschenrechts-Beobachter ein, sind mindestens ebenso „wertvoll“ wie wenn man in einem Verfahren als beispielsweise als Dauer-Beschallung eine CD mit den gewünschten Aussagen in einem öffentlichen Gerichts-Verfahren permanent abspielen würde, um dann „an eigene Lügen oder Aussagen zu glauben“, die zuvor nach den Wünschen einiger weniger Menschen, auf einer Grundlage Macht- oder auch Wirtschafts-politischer Interessen entstanden sein könnten. Meist ginge es um „Macht-politische Interesse, seien diese rechts-politisch oder links-politisch gesteuert“, so ein Menschenrechts-Beobachter aus New York City, U.S.A.. Diese Fragen und Antworten stünden auf einem anderen Blatt Papier.
Mit großer Skepsis müsse jedoch die Verwertbarkeit und Nutzbarkeit von unter Folter erzwungen Aussagen betrachtet und beobachtet werden. Solche Aussagen, die unter Folter möglicherweise erzwungen wurden „seien inhaltlich für ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren in einem demokratischen Land zumindest im Sinne einer Wahrheits-Findung wenig hilfreich.“ Besonders wenn man bedenke, dass es unter Anwendung von Folter möglich ist, Menschen zu fast jeder Aussage zu zwingen, was abhängig von Dauer, Art, Intensität und Häufigkeit der Anwendung von Folter sei, warnen internationale Menschenrechts-Beobachter. Unter Anwendung von Folter sei es sogar möglich und dies ist bereits öffentlich international bekannt, auch unschuldige Menschen zum Geständnis von Straftaten zu zwingen, an denen diese Menschen nachweisbar und beweisbar nicht beteiligt waren, wie sich bei Untersuchungen oder neuen Prozessen bereits in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika gezeigt habe.
In einem Interview mit dem internationalen freien Radio IBS Liberty das seit 1986 aus verschiedenen Ländern (New York, U.S.A., Paris, Frankreich, London, Groß Britannien, Ludwigshafen, Deutschland und weitere Länder) dieser Welt sendet, hinterfragte kritisch auch der Leiter des deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, ob ein Staat in dem eine Recht-staatliche Ordnung gelte, es sich leisten könnte, unter Folter erzwungene Ausssagen zu nutzen bzw. Folter anwenden dürfe um potentielle Terroristen oder Terroristinnen zu Aussagen notfalls auch mit der Anwendung von Folter und Gewalt zu zwingen.
Um alle Missverständnisse zu vermeiden, der Autor dieses Beitrages, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm – Sabaot, lehnt Krieg, Gewalt, Folter, Repression und Terrorismus in jeder Form ab. Im Jahr 1989 stellte er einen Antrag auf KRIEGS-DIENSTVERWEIGERUNG nach der kompletten Ableistung des Wehrdienstes bei der deutschen Bundeswehr-Luftwaffe, weil er zwar in der Situation eines Angriffes keinem Menschem oder Staat das Recht auf Verteidigung abspricht, doch Krieg, Gewalt und Terrorismus, Folter und Repression in jeder Form ablehnt, aus politischen, religiösen, Glaubens- und Gewissens-Gründen.
Seither ist der Autor in internationalen und nationalen Friedens-Bewegungen aktiv und engagiert sich auch heute noch gegen Krieg, Gewalt und Terrorismus und ist zudem auch Mitglied der internationalen Gruppe „Human Rights Leaders for OBAMA“ (das bedeutet soviel wie „Menschenrechts-Leiter für OBAMA“.
Ebenso wie ich jedoch auch Krieg, Gewalt, Terrorismus ablehne, lehne ich auch ganz deutlich die Gewalt-Anwendung und Folter bei Menschen ab, die bezichtigt werden in Terror-Organisationen aktiv zu sein oder tatsächlich in Terror-Organisationen aktiv sind oder waren.
Immer wieder stelle ich auch ganz bewusst in einer breiten Öffentlichkeit die Frage, ist es möglich mit Gewalt gegen Gewalt zu kämpfen, ist es möglich das Böse mit dem Bösen zu bekämpfen, was zunächst eine Frage der Definition ist, was als Böse bezeichnet werden kann oder sollte.
Ohne Zweifel, wenn Kinder, Frauen und Männer in schwerster Not mit Krieg, Gewalt, Folter oder Terror existenziell bedroht werden, kann dies einerseits als Repression (Unterdrückung), eine Form der versteckten oder offenen Anwendnung von Gewalt oder auch als Terrorismus verstanden werden und genau diese Formen von Gewalt, Krieg und Terrorismus lehne ich seit mehr als 20 Jahren öffentlich ab. Beim Terrorismus spielt es keine allzu große Rolle, wer die Teroristen sind, – seien es privat oder gar „staats-ähnlich“ struktierte Formen des Terorrismus. Terrorismus bleibt Terrorismus, Krieg bleibt Krieg, Gewalt bleibt Gewalt, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung und Folter bleibt Folter, wer auch immer diese Dinge anwendet oder praktiziert. Ziel des Terrorismus ist es möglicherweise Menschen, zu terrorisieren, zu unterdrücken, zu verängstigen und jede Form von Freiheit und Menschenrechten zu vernichten. Ein weiteres Ziel des Terrorismus ist es Angst und Schrecken zu verbreiten und Menschen dazu zu verleiten auf Grundrechte, Bürgerrechte, Freiheiten und Menschenrechte zu verzichten, gepeinigt von den Schrecken von Krieg, Gewalt, Terrorismus und Folter. Daher halte ich jede Form des Terrorismus, von wem auch immer praktiziert, für brandgefährlich und nicht zu tolerieren, ebenso wie Krieg, Gewalt, Repression und Folter.
Nur einmal angenommen irgendwelche Menschen verkleidet mit schwarzen Sturm-Hauben, würden die Frage an eine Gruppe stellen „Heute dürfen Sie frei wählen zwischen Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus – was wählen sie ?“ So weit ich bei vielen internationalen Recherchen mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Weltanschauungen sprechen konnte und durfte, wird kein vernünftig denkender Menschen, Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus „frei“ wählen, sondern Frieden und den Verzicht auf Gewalt.
Mit dem offenen Engagement für Frieden , Gewalt-Verzicht und Freiheit konnte ich in zahlreichen Kreisen allerdings nicht nur Freunde finden, sondern auch nicht wenige Menschen finden, sich dies offen zur Gewalt, staatlichen Gewalt, Krieg und Terror bekennen und dennoch bleibe ich bei meinem Standpunkt, den ich erfreulicherweise nicht alleine vertrete, dass Gewalt und Krieg das ENDE der VERNUNFT sind.
Die größten Probleme entstehen meist in der Folge, weil es einige, wenige Menschen gibt, die mit den Freiheiten anderer Menschen nicht leben wollen, obgleich diese Menschen es doch könnten. Es wäre ein Leichtes, wenn es diese Menschen nur wollten mit den Freiheiten und auch dem Frieden anderer Menschen zu leben.
Doch statt Akzeptanz, Verständnis, Verständigung zu suchen und zu finden, sind es oft nur einige, wenige Menschen, gefangen in der eigenen mentalen Gefangenschaft, die auch als Unfreiheit bezeichnet werden kann, die in dieser mentalen Gefangenschaft nicht mit der Freiheit anderer Menschen leben wollen, obgleich sie es könnten. Statt zu lernen, wie ein Leben mit der garantierten und angemessenen Menschen-Würde und in Freiheit möglich ist, versuchen oft nur einige wenige Menschen mit Krieg, Gewalt, Terror und auch Folter anderer Menschen die Vorstellung ihrer eigenen „Welt-Bilder oder Bilder von dieser Welt“ notfalls mit Gewalt, Krieg, Terror, Folter und Schrecken „einzuimpfen“ - damit die Menschen die noch wissen was Freiheit ist und dass ein Leben mit Glück und Freiheit möglich ist, ihre Freiheit und elementarste Grund- und Menschenrechte verlieren in der Angst vor Krieg, Terror, Gewalt, Folter oder sonstiger Schrecken und Angriffe auf Grundfreiheiten und Menschenrechte.
Ist die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Gefahr ?
Ein 12.000 Euro Strafbefehl in dieser Höhe ist reichlich außergewöhnlich. In internationalen Menschenrechts-Beobachter-Kreisen von Berlin, über Paris, London, bis nach Washington D.C. ist es nun wahrlich kein Geheimnis, dass mittels der aktiven Anwendung von wirtschaftlicher Existenz-Vernichtung, von Drohungen bis hin zu Mord-Drohungen, die auch ich und weitere Kollegen und Kolleginnen, das meint Journalisten, Journalistinnen, Rundfunk-Journalisten, AutorInnen, KorrespondentInnen und auch Buch-AutorInnen, seit 1984 bereits mehrfach erhalten haben, wahrlich auch kein Geheimnis, dass eine freie Presse, die freie und unabhängige Arbeit von Journalisten und Journalistinnen, die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit mit der möglichen Anwendung der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung nicht mehr garantiert werden können.
Die Hintergründe für die außergewöhnliche Höhe eines 12.000 Euro-Strafbefehls sind zur Zeit nicht näher bekannt und so muss gründlich recherchiert, geprüft und international untersucht werden, um nicht vorschnell zu falschen Spekulationen oder Verdachts-Situationen wie eine mögliche wirtschaftliche Existenz-Vernichtung zu gelangen. Dennoch kann auch eine solche Vermutung nicht vorschnell und generell ausgeschlossen werden.
Es ist zudem auch kein Geheimnis, dass die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich, als Herausgeberin eines pluralitischen Medien-Angebotes außergewöhnlicher Art mit einem offenen Bekenntnis „scharf-links“ nicht über die Finanzmittel von 12.000 Euro verfügt. Die Online-Zeitung „scharf-links“ konnte sich zwar in diesem Jahr einer Leser-Zugriffs-Zahl von 9,35 Millionen Menschen erfreuen, doch eben leider nicht der dringend notwendigen finanziellen Einnahmen in angemessener Höhe. So betrachtet kann ein 12.000 Euro-Strafbefehl möglicherweise als „wirtschaftliche Existenz-Vernichtung“ zumindest vermutet werden und damit ist logischerweise auch die Sorge um die in nationalen und internationalen Rechten und Gesetzen garantierte Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit verstehbar.
Eine freie, unabhängige, kristische und neutrale Presse sollte ohnehin FREI von wirtschaftlichen Zwängen sein und dennoch ist es nicht schwer zu verstehen, dass auch Nachrichten-Korrespondenten, Journalisten und freie Medien einen Anspruch auf die Güter in dieser Welt haben, sei es eine angemessene Bezahlung für geleistete Arbeit, teilweise schwer geleistete Arbeit auch in tödlicher Gefahr oder sei es auch die angemessene Finanzierung freier, kritischer, unabhängiger und neutraler Medien.
Es genügt nicht nur eine Seite darzustellen, etwa nur über Krieg zu berichten. Um eine ausgewogene und faire Berichterstattung möglich zu machen ist es wichtig, soweit möglich über Pro und Contra, über Krieg und Frieden zu berichten und kein Mensch dürfte daran Zweifel haben, dass diese Dinge in der Welt existieren und es wichtig ist über beide Dinge, Krieg und Frieden frei und öffentlich zu sprechen oder auch zu berichten, soweit dies möglich ist.
Die Gegner von Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, von Grundrechten und Menschenrechten sollten nicht unterschätzt werden, denn da es bekannt ist, dass Journalisten und Journalistinnen versuchen, so ausgewogen wie möglich zu berichten, werden nicht selten, falsche Informationen zugespielt oder einfach wichtige Informationen und Interviews ab und an verweigert mit zum Teil sehr außergewöhnlichen Begründungen, die oft keiner weiteren Kommentare mehr bedürfen.
Die Redaktion von „scharf-links“ und die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bitten um Solidarität:
„Da wir anwaltlichen Beistand benötigen, sind wir für Spenden, die uns helfen die Kosten zu bewältigen, dankbar:“
Redaktion ‚scharf-links'
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
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Weitere und ausführliche Informationen bei www.scharf-links.de .
Viele Menschen haben sehr große Zweifel daran ob es richtig ist, unter FOLTER oder unter möglicherweise angewandter FOLTER erzwungene Aussagen in öffentlichen und ordentlichen Gerichts-Verfahren in demokratischen Staaten mit einer Recht-staatlichen Ordnung zuzulassen. Eine Expertin zu diesem Thema ist die Buchautorin, Journalistin und „Junge Welt“-Nachrichten-Korrespondentin Heike Schrader (44), die im Jahr 2007 ein Buch zum Thema „Folter“ mit dem Titel: „Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ vorstellte.
Zuvor wurde die Journalistin und Nachrichten-Korrespondentin am Flughafen Köln-Bonn von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) verhaftet mit dem Verdacht ehemals ein Mitglied einer „terroristischen Vereinigung“ gewesen zu sein. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen einem Verdacht auf Terrorismus, den Umgang mit Terrorismus und den Umgang mit Menschen, die als Terroristen verdächtigt werden und der Anwendung von Folter besser verstehen zu können, wird daher heute noch einmal ein Beitrag „Unter Terror-Verdacht auf Vortrags-Reise: Junge Welt-Korrespondentin und Journalistin“ verhaftet in einer Dokumentation und in einem Review vorgestellt.
Meinung- Presse- und Informations-Freiheit, Allgemeine rechtliche Grundlagen:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, Vereinte Nationen (United Nations), www.un.org
Artikel 5 (Art. 5)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Grundgesetz (GG), Artikel 5
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informations-Freiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2000/C 364/01), Amtsblatt der Europäischen Unionn vom 18.12.2000,
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
Artikel 118
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.
(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.
Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, Friedrich EBERT
Allgemeine Hinweise zur öffentlichen und internationalen Diskussion:
„Prozess-Berichte, Prozess-Beobachtung in komplexen Situationen und Gerichts-Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus“
Neue Richter- und Richterinnen-Vereinigung: http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321 , www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc
Carookee.com http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/19/25240749.0.30115.html
Junge Welt: http://www.jungewelt.de/2009/11-20/038.php
Linke Zeitung: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7681&Itemid=1
Scharf Links: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
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Ergänzungen zu den Artikeln des französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors und Buchautors Andreas Klamm-Sabaot von Tina Green, Reporterin und Andrew P. Harrod, Journalist:
Der Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor freie Fernseh- Radio- und Film-Produzent seit 1984 lehnt Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression (Unterdrückung) von Menschen grundsätzlich ab. Nach der Ableistung des durch familiäre Autorität und Gewalt erzwungenen Wehrdienstes bei der Bundeswehr-Luftwaffe, 15 Monate, 1988 bis 1989, stellte der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor Andreas Klamm - Sabaot einen ANTRAG auf KRIEGSDIENST-VERWEIGERUNG im Jahr 1989 aus religiösen, politischen, Glaubens- und Gewissens-Gründen. Es hat ein Verfahren vor einem deutschen Militär-Gericht in Deutschland, vielmehr dem sogenannten „Kriegs-Dienst-Verweigerungs-Ausschuß“ stattgefunden.
Andreas Klamm - Sabaot lehnt nicht die Verteidigung von Menschen oder eines Landes im Falles eines Angriffes ab, sondern im Allgemeinen Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression von Menschen und ist seit 1988 in internationalen und nationalen Friedensbewegungen engagiert.
Von Menschenrechts-Organisationen in Kanada unter anderem wurde im Jahr 2007 erkannt, dass Andreas Klamm – Sabaot ein mögliches Opfer schwerster Gewalt-Anwendung und Opfer von FOLTER geworden ist.
In den Jahren 2007 und 2009 hat der Journalist und Autor einen Antrag auf WECHSEL der Staatsbürgerschaft in die amerikanische oder alternativ ersatzweise britische Staatsbürgerschaft nach ARTIKEL 15, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, gestellt.
Obgleich er für mehr als 22 Jahre aus unterschiedlichen hauptberuflichen, freiberuflichen und nebenberuflichen Einkünften alle Steuer- und Sozial-Versicherungs-Abgaben in Deutschland und für eine kürzere Zeit auch in Groß Britannien bezahlte und weiterhin bezahlt, hat der durch mehrere Unfälle und chronische Krankheiten, wie Asthma bronchiale (seit 1977), chronische Hepatitis C (nach einem Unfall im sekundären Zweitberuf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger), Auto-Unfall (1994) und schweren Reitunfall (1996) erkrankte Autor und Journalist seit drei Jahren keinen Zugang zur Zahn-ärztlichen oder ärztlichen Versorgung, obgleich der Journalist und Autor offiziell chronisch, krank, behindert und mit schwer behinderten Menschen gleichgestellt ist und Medikamente, wie etwa zur Therapie von Asthma bronchiale und auch schwerer Unfall-Folgen und schwerster Schmerzen benötigt.
Mit der Anwendung von Folter soll unter Aufrecht-Erhaltung des vollen Bewusstseins in der Regel eine Verdinglichung und komplette Entwürdigung der betroffenen Menschen und Folter-Opfer durch die Folterer erreicht werden. Das Ziel der Folterer ist es, einem Menschen in schwerster Not bewusst die absolute Hilf-Losigkeit, die Verdinglichung und möglichst schwerste Qualen, Menschen-Verachtung und den Verlust jeglicher Würde des Menschen bei vollem Bewusstsein erleben zu lassen, damit die gefolterten Menschen, jede Form von Frieden, Glück, Freiheit, Grundrechten, Menschenrechten und Menschen-Würde verlieren und so auch zu Aussagen gezwungen werden können, die sonst von diesen Menschen nicht zu erhalten sind – nur mittels Anwendung von Folter, Terror und Gewalt. Mit der Anwendung von Folter soll der von G-TT allen Menschen geschenkte freie Wille eines Menschen durch die Folterer gebrochen werden. Folter ist eine der Menschen-verachtendesten Gewalt-Anwendungen, Körperverletzungen und Verletzung von Psyche, Geist und Seele. Das Brechen des freien Willens von Menschen unter Aufrechterhaltung des vollen Bewusstseins wird international anerkannt als FOLTER bezeichnet und klassifiziert.
Die Gewalt-Verbrecher gegen die Menschlichkeit, gemeint sind die Folterer, die Menschen zum Teil über Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre quälen versuchen bei der Anwendung von Folter so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen und die Menschen die gefoltert werden in ihrer Glaubwürdigkeit zu diskreditieren, zu diffamieren oder zu verunglimpfen, womit oft die Fortsetzung der erweiterten Folter stattfindet, in dem Menschen und Opfern von schwersten Gewalt-Verbrechen, wie Folter, kein Glaube geschenkt wird, dass diesen schwerste Formen von Gewalt und Folter zugefügt wurde und somit KEINE Therapie, Rehabilität oder Heilung möglich wird.
Die Opfer von Gewalt-Verbrechen, Folter, Menschen-Verachtung und Körper-Verletzung werden mit diesen Maßnahmen, die nicht auf eine zufällige Verkettung unglücklicher Ereignisse oder Zusammenhänge beruhen, sondern wohl überlegt von Verbrechern gegen die Menschlichkeit und von Folterern gesteuert sind, ein weiteres Mal schwerst geschädigt und weiter Opfer massivster und Menschen-verachtender Gewalt-Anwendungen und von Folter. Ziel dieser brutalen Maßnahmen ist unter anderem die komplette Entwürdigung menschlichen Daseins und die Vernichtung aller Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte. Ziel der angewandten Folter, mit welchen Mitteln auch immer diese angewendet wird, ist es immer kurz- mittel- oder auch langfristig das Leben der Folter-Opfer und von Menschen komplett zu vernichten.
Mit diesen Erkenntnissen betrachtet, lässt dies auch die offene und öffentliche Vermutung zu, dass mit der Anwendung schwerster Folter, Gewalt, Krieg und Terror und Menschen-Verachtung auch immer der offene und VORSÄTZLICHE MORD an Kinder, Frauen und Männern, zumindest vermutet werden kann, meist sogar aus niedrigen Beweggründen, etwa Wirtschafts-politische (Geld) oder Macht-politische Vorteile (Wahlen, Ämter-Vergabe und das Innehalten gut dotierter Positionen mit Gehalts-Bezügen zwischen 4.000 und 15.000 Euro im Monat).
Der Journalist und Autor ist durch die Verweigerung der kompletten ärztlichen Versorgung auch in schwerster Notlage mehrfach in tödliche Gefahren in Deutschland und weiteren Ländern geraten. Er lehnt den dauerhaften Aufenthalt ausdrücklich GEGEN SEINEN FREIEN WILLEN in Deutschland ab.
Der Großvater des Journalisten, Haedi SABAOT, war ein französischer Offizier und ist französischer Staatsbürger und war 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert. Der französische Offizier wird seit 1945 vermisst. Letzter bekannter Aufenthalts-Ort ist die Stadt Kaiserslautern in Deutschland. Der Großvater des Journalisten und Autors wurde in Tunis der Hauptstadt von Tunesien in Nord-Afrika geboren. Andreas Klamm – Sabaot ist tunesisch-deutscher oder auch afrikanisch-europäischer Journalist und Bürger, der sich seit 1986 öffentlich auch in Presse, Film und Fernseh als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger betrachtet und bezeichnet.
Die Großmutter müttlerlicherseits, Martha Maier, musste 1950 aus Deutschland fliehen, weil diese von Menschen, die von der Nazi-Ideologie beeinflusst waren, aufgrund der Liebe zu einem französischen Offizier, der in Afrika geboren wurde (Rassismus) verfolgt wurde. Martha Maier verließ im Jahr 1950 Deutschland für immer und heiratete später einen ehemaligen Security Police Officer der polnischen Division der U.S. Armed Forces Europe und nahm den Nachnamen Kolcaz an.
Andreas Klamm – Sabaot veröffentliche insgesamt bislang sieben Bücher, hauptsächlich in deutscher und englischer Sprache. Seinen Lebensmittel-Punkt hat der französisch-deutsche Journalist und Autor seit dem Jahr 2006 normalerweise in seiner „zweiten Ersatz-Wahlheimat“ London in Groß Britannien. Seine bevorzugte Wahl-Heimat ist New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.). Zu Deutschland habe er kaum noch Sozial-Kontakte und vermutlich nur ein bis zwei reale Freunde, sehe man von zahlreichen „obärflächlichen [oberflächlichen] Internet-Bekanntschaften“ einmal ab, informierte der Autor und Journalist mehrfach öffentlich. Es habe zu viele Angriffe auf Leben und Gesundheit in Deutschland gegeben, die mehrfach auch in akute tödliche Gefahren führten und mögliche Vertrauens-Grundlagen in Deutschland wurden mehrfach zerstört.
Der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor wurde mehrmals Opfer schwerster auch tätlicher Angriffe. Dazu zählen auch Angriffe der kompletten wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung mit geplanten mehrfachen Versuchen jegliche wirtschaftliche Lebens-Grundlage des Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors, Moderators und Fernseh- Radio- und Film-Produzenten zu zerstören und diesen auf diesem Weg mittels Zwang und Gewalt zur „freiwilligen“ Berufs-Aufgabe und zum Verzicht aller Rechte als Journalist, Autor, Buch-Autor, Fernseh- Radio- und Film-Produzent, Verleger und Herausgeber zu zwingen.
Der Journalist und Autor ist nicht bereit dazu auf elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie die freie Wahl des Berufes, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit oder weiterer Menschenrechte zu verzichten.
Seit 1986 ist Andreas Klamm – Sabaot zudem Herausgeber des kleinen internationalen Reise- und Nachrichten-Magazines BRITISH NEWSFLASH MAGAZINE, das bereits 1986 im STAMM-Verlags-Verzeichnis für periodische Publikationen veröffentlicht und eingetragen wurde. Im Jahr 2006 gründete er das internationale Medienprojekt für Menschenrechte, „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und das Medien- und Hilfsprojekt „Regionalhilfe.de“.Seit dem Jahr 2008 ist der Journalist zudem als Redaktions-Leitung für das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin MJB Mission News, ISSN 1999-8414 und als Nachrichten-Korrespondent tätig.
Im Dezember 2008 begegnete der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor seiner amerikanischen und jüdischen Kollegin, der mehrfach ausgezeichneten Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin von mehreren Büchern, Amy Goodman von Democracy NOW (www.democracynow.org ), die als erste Journalistin in der Welt den Right Livelihood Award, bekannt auch als alternativen Nobel-Preis erhalten hat.
Bereits im Jahr 2007 erklärte der Journalist mehrfach öffentlich, dass er für die Situation des vorzeitigen Ablebens, ungeachtet dessen ob durch Unfall, Mord, Tötung, Erkrankung oder aus sonstigen Gründen ausdrücklich die Zustimmung für eine Beerdigung oder Bestattung in welcher Form auch immer in Deutschland verweigert und definitiv ablehnt.
Der Journalist und Autor arbeitet zum Teil unter den Bedingungen schwerster Armut und hat bereits mehrfach zahlreiche Drohungen und auch Mord-Drohungen erhalten, während auf einige seiner Kollegen und Kolleginnen auch bereits mehrere Mord-Anschläge stattgefunden haben, weswegen auch Polizei, Verfassungs-Schutz und der Staatsschutz ermittelt haben – ohne ein konkretes Ergebnis.
Seit mehreren Jahren schreibt und veröffentlicht der Journalist und Herausgeber auch Artikel und Beiträge in gedruckten Zeitungen, die zum Teil auch als „linke Zeitungen“ klassifziert und bezeichnet werden. Seit 1984 veröffentlicht der Autor und Journalist auch Beiträge in Medien, die den so genannten klassischen „Main-Stream-Medien“ zugeordnet werden, wie etwa Tageszeitungen und zwei bekannten und großen Nachrichtenagenturen.
Bislang nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge, soll er als Fernseh-Produzent und Moderator zudem mehrere Fernseh-Interviews mit bekennenden Kommunisten und auch Anarcho-Kommunisten produziert haben zu Themen wie „Demokratie und Kommunismus im Vergleich – Vorteile und mögliche Nachteile zweier Systeme in der Welt.“
Die Bücher des Autors und Journalisten Andreas Klamm – Sabaot sind den Themen, Presse- Meinungs- und Informations-Freiheit, exzellente Journalisten und Journalistinnen, Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte, Demokratie, Frieden, Freiheit, Politik, Soziales und Gesellschaft unter anderem gewidmet:
France (Frankreich)
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France, (Februar 2009), 276 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8. 19,49 Euro
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2. 19.49 Euro
Germany (Deutschland)
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, Februar 2009, 264 Seiten. Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473. 18,90 Euro
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6 ,ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro
Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Nachrichten-Korrespondent, Autor und Fernseh-Produzent, Andreas Klamm – Sabaot, ist Autor von insgesamt sieben veröffentlichten Büchern. Weitere Informationen hierzu bei http://andreasklamm.radiotvinfo.org .
Unter Terror-Verdacht auf Vortragsreise:
JungeWelt-Korrespondentin und Journalistin verhaftet
Von Andreas Klamm
Berlin/Karlsruhe/Bonn/Köln./13. Dezember 2007/Politik/Menschenrechte/- Am 10. Dezember 2007 wurde aufgrund eines Haftsbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 13. September 2005 die „JungeWelt“-Korrespondentin und Journalistin Heike Schrader (42) bei ihrer Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen in Köln verhaftet. „Die Journalistin wurde wegen des bestehenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches festgenommen und kurze Zeit später nach einer Haftprüfung gegen die Zahlung einer Kaution und unter weiteren Auflagen wieder freigelassen.“, bestätigte die stellvertretende Presse-Sprecherin und Staatsanwältin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, Dr. Sonja Heine, in einem Telefon-Interview mit British Newsflash Magazine (est. 1986).
Bereits am Dienstag-Nachmittag wurde die mit einem griechischen Bürger verheiratete in Athen lebende Journalistin von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Flughafen Köln/Bonn bei der Einreise in Deutschland festgenommen. Noch am Dienstag wurde die Korrespondentin und Journalistin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnete und diesen gegen Kautionsleistung sowie weitere Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.
Pressesprecherin Dr. Heine: „Der Frau wird zur Last gelegt, von Frühjahr 1996 bis Frühjahr 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein nach dem Paragraph 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung.“
Von 1996 bis 1998, so teilt der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember mit, soll die Journalistin Heike Schrader als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen sein. Der Verdacht bestehe, dass die Autorin neben anderen Personen verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C war als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen "Özgür Halklar Komitesi" (ÖHK, "Informationszentrum freier Völker") angehörte.
In dieser Eigenschaft soll die Journalistin, so informierte das Büro der Generalbundesanwältin Monika Harms weiter, mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teilgenommen haben. Diese Treffen hätten der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen der terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C gedient.
Seit dem Jahr 2001 solle Heike Schrader flüchtig sein und werde mit Haftbefehl gesucht, der im Jahr 2005 neu gefasst worden sein soll und jetzt am 11. Dezember durch den zuständigen Ermittlungsrichter außer Vollzug gesetzt wurde nach Zahlung einer Kaution von 5.000 Euro nach Angaben der Berliner Zeitung „Junge Welt“ und weiteren Auflagen. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die Journalistin und Autorin reiste aus Anlaß einer Lese-Reise nach Deutschland um das von ihr übersetzte und kommentierte Buch "Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat" über Folter im EU-Mitgliedsland Griechenland vorzustellen.
„Die deutschen Ermittler sind auf die Lesereise "per Internetrecherche" aufmerksam geworden.“, informierte die Pressesprecherin der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Sonja Heine.
Ulla Jelpke: „Terrorkeule gegen linke Journalistin“?
Am Mittwoch, 12. Dezember warf die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor, „die Terrorismuskeule des Paragraphen 129 a zu schwingen.“
Die Politikerin erklärte in einer Pressemitteilung weiter: „Nach kritischen Sozialwissenschaftlern und Antimilitaristen in Berlin trifft es diesmal die in Athen lebende linke Journalistin Heike Schrader. Offenbar geriet die Journalistin ins Visier der Terroristenjäger, als sie Ende der 90er Jahre von Prozessen gegen Aktivisten der verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C in Deutschland berichtete.
Obwohl Heike Schrader nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, reiste sie in den vergangenen Jahren wiederholt problemlos in die Bundesrepublik ein und trat als Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen auf. In Athen ist sie offiziell bei den Behörden in Griechenland als Korrespondentin der Tageszeitung "junge Welt" akkreditiert.“
„Dass Heike Schrader ausgerechnet zu Beginn ihrer Vortragsreise über Folter an politischen Gefangenen verhaftet wurde, ist ein gezielter Einschüchterungsversuch gegen eine couragierte Journalistin. Das absurde Ermittlungsverfahren gegen Heike Schrader ist ein erneuter Beweis für die Notwendigkeit, den Paragraphen 129a endlich abzuschaffen.“, bewertete Ulla Jelpke die Verhaftung der Journalistin.
Heike Schrader stellte ihr in diesem Monat im Pahl-Rugenstein Verlag Bonn erscheinendes Buch am Mittwoch nachmittags bei einer Lesung im Deutschen Bundestag bei der Fraktion DIE LINKE vor.
Berliner Tageszeitung „junge Welt“:
„Uuups, Lügen in Zeiten der Folter“
Der Chefredakteur der in der Berlin seit 1947 erscheinenden Tageszeitung „junge Welt“, Rüdiger Göbel, informierte in einem Beitrag zur Verhaftung der Journalistin und Korrespondentin Heike Schrader am Mittwoch: „Auf Nachfrage erklärte die Generalbundesanwaltschaft, Heike Schrader sei seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Warum die jW-Autorin ausgerechnet jetzt verhaftet wurde, da sie das Buch »Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat« vorstellt, konnte die Sprecherin in Karlsruhe nicht sagen. Tatsächlich war die legal in Athen lebende Deutsche Heike Schrader in den vergangenen Jahren wiederholt in der BRD zu Besuch und Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen. Sie ist in Athen beim zuständigen Ministerium offiziell als jW-Korrespondentin akkreditiert. Auf diesen Hinweis reagierte die Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft überrascht mit der Bemerkung: „Uuups“.
Bereits in der Donnerstag-Ausgabe der Tageszeitung „junge Welt“ vom 13. Dezember 2007 berichtet der Journalist Rüdiger Göbel in seinem Beitrag über „Lügen in Zeiten der Folter“, ...“... Doch die Pressemitteilung Nr. 32 aus Karlsruhe basiert auf einer Lüge – bei dem vermeintlichen Coup gegen eine international gesuchte Terroristin handelt es sich offensichtlich um einen Einschüchterungsversuch gegen eine mutige linke Journalistin. ... Das klingt brandgefährlich. Doch daß die Verhaftete das wirklich ist, glaubt nicht einmal der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der setzte den Haftbefehl am Dienstag gegen eine Kaution in Höhe von 5000 Euro – die Staatsanwaltschaft hatte 30000 Euro verlangt – und Meldeauflagen umgehend außer Vollzug.“
Die „Junge Welt“-Autorin heiratete im Jahr 2000 einen Mann aus Griechenland und habe seitdem ihren Lebensmittelpunkt in Athen. Seit Jahren sei die Journalistin dort beim zuständigen Ministerium als „junge Welt“-Korrespondentin akkreditiert. Dies sei auch den deutschen Behörden bekannt. Wiederholt habe die Autorin in den vergangenen Jahren ihre in Deutschland lebende Familie und die Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“ besucht. Zudem soll die Autorin mehrfach in den Jahren seit der Erst-Ausstellung des Haftbefehls im Jahr 2001 als Referentin öffentlich bei politischen Veranstaltungen, zuletzt im März diesen Jahres in Berlin, aufgetreten sein, informierte die Tageszeitung.
In dem veröffentlichten Beitrag vom 13. Dezember 2007 gelangte der Journalist Rüdiger Göbel, der Tageszeitung „junge Welt“ in seinem Artikel zur Schlußfolgerung: „Das Vorgehen der deutschen Sicherheitsbehörden läßt zwei Schlußfolgerungen zu. Entweder das BKA hat bei der Terrorfahndung jahrelang geschlampt und eine mögliche frühere Verhaftung schlichtweg verpennt. Oder aber, die BRD-Behörden agierten auf einen Wink aus Athen, in der Hoffnung, die Publizistin mit dem »Terrorvorwurf« zu diskreditieren. Letzteres dementierte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Nachmittag auf jW-Nachfrage ausdrücklich. Die deutschen Ermittler seien auf die Lesereise „per Internetrecherche“ aufmerksam geworden. Daß die Gesuchte in Griechenland gelebt habe, sei bekannt gewesen – ein Widerspruch zur am Morgen schriftlich verbreiteten Erklärung, Heike Schrader sei „flüchtig“ gewesen.“
Hintergrund-Informationen:
„Beseitigung des türkischen Staates“ zum Ziel
Der terroristische Flügel der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), so teilte das Büro des Generalbundesanwaltes in einer Pressemeldung vom 12. Dezember 2007 mit, habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 habe die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.
In Deutschland verfüge die DHKP-C über festgefügte Organisationsstrukturen. Innerhalb der DHKP-C-Führung, die sich insbesondere aus dem Deutschland-, den Regions- und Gebietsverantwortlichen zusammensetzt, bildete sich ab 1995 eine terroristische Vereinigung, die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen, aber auch Gewalttaten gegen vermeintliche innere und äußere Parteifeinde zentral anordnete und lenkte.
Das Bundesinnenministerium sprach im August 1998 ein Verbot der Organisation aus. Im Februar 1999 erklärte der Generalsekretär der Organisation Dursun Karatas, die DHKP-C werde von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehen. Seitdem sind Gewalttaten der inländischen terroristischen Vereinigung nicht mehr bekannt geworden.
Der Journalistin Heike Schrader sei als Beschuldigte verdächtig, von 1996 bis 1998 als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in der Pressemitteilung Nr. 32 vom „12.12.2007 – 32/2007 Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C“ mit.
Gegen die DHKP-C werde nach der Gewaltverzichts-Erklärung in Deutschland zwar nicht mehr nach dem Paragraphen 129 a doch immer noch dem Paragraphen 129 b ermittelt, der die Verfolgung für im Ausland aktive terroristische Organisationen regelt.
Buch mit brisantem Inhalt:
Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat
Die „junge Welt“-Autorin, Korrepondentin und Journalist reiste am 10. Dezember 2007 zu einer Lese-Reise nach Deutschland um das im Pahl-Rugenstein-Verlag erschienene Buch „ Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ im Rahmen einer Vortragsreise vorzustellen.
Die linke Publizistin Heike Schrader übersetzte den Inhalt des Buches, welches über die linke griechische Stadtguerillagruppe „Epanastatiki Organossi 17. Novembri“ (Revolutionäre Organisation 17. November, kurz genannt „17N“) berichtet.
In dem Buch beschreibt der Auto Savvas Xiros detailliert, wie er nach seiner Verhaftung 2002 trotz schwerster Verletzungen von der Sicherheitsbehörden des EU-Mitgliedslandes auf der Intensivstation in einem Krankenhaus in Athen gefoltert zu Aussagen erpresst worden sei.
Der Autor schildert das Agieren von Polizei und Geheimdiensten in der Europäischen Union, welches als Verstoß gegen die Antifolter-Konvention und als skandalös bezeichnet werden könne.
Daher gilt der Inhalt des Buches als brisant.
Die Tageszeitung „junge Welt“ (www.jungewelt.de) berichtete bereits in den Ausgaben am 3. und 10. Dezember 2007.
Im Vorwort des Buches wird beschrieben: „Am 29. Juni 2002: Bei dem Versuch einen Verkaufskiosk einer griechischen Schifffahrtsgesellschaft zu sprengen, explodiert ein Bombe in den Händen von Savvas Xiros. Der Schwerverletzte wird im Hafen von Piräus von Beamten der Antiterrorpolizei aufgegriffen und auf die Intensivstation des staatlichen Krankenhauses Evangelismos verbracht.
Noch auf der Intensivstation wird das Mitglied der „Revolutionären Organisation 17. November, 17N" von Antiterror-Spezialisten verhört. Ohne Beisein eines Anwaltes und anfänglich sogar ohne offiziell verhaftet worden zu sein. Die dem Schwerverletzten in nächtlichen Verhören mit CIA Methoden abgerungenen Aussagen sind Grundlage für Anklagen seiner selbst und anderer im Frühjahr 2003 vor Gericht gestellter mutmaßliche Mitglieder der 17N.
Sowohl im Verfahren in erster Instanz, als auch im Berufungsverfahren 2006 wurden die Aussagen von Savvas Xiros, einem Ikonenmaler aus Griechenland, auf der Intensivstation trotz schwerster juristischer und medizinischer Einsprüche als verwertbar anerkannt und dienten der Verurteilung von 15 Menschen zu langjährigen bis mehrmals lebenslänglichen Gefängnisstrafen.
Savvas Xiros hat bis heute vergeblich versucht, die Spuren der erlittenen Folter ärztlich feststellen zu lassen. Untersuchungen, die einen direkten Einlauf von auf das Hirn wirkenden Chemikalien durch die Halsschlagader nachweisen könnten, wurden ihm verweigert. Unerklärt bleibt auch eine Klammerung der Schädeldecke für die es keinen Eingriff in den Krankenblättern gibt.
Die Aufzeichnungen von den Verhören auf der Intensivstation werden geheimgehalten.
Zahlreiche Festnahmen und Verurteilungen beruhen allein auf den Aussagen des schwerverletzten und nicht vernehmungsfähigen Savvas Xiros, die er unter dem Einfluss von Medikamenten auf einer Intensivstation gemacht haben soll.
In erster Instanz wurde Savvas Xiros zu einer Freiheits-Strafe von sechsmal lebenslänglich verurteilt. Der Revolutionär hat Monate gebraucht, bis er nach seinem Krankenhausaufenthalt Halluzination und Wirklichkeit wieder auseinander zu halten lernte.
Im Jahr 2005 hat er begonnen, seine Erlebnisse auf der Intensivstation schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis ist ein überraschend spannend und literarisch geschriebenes Dokument, nicht nur aufgrund der Ungeheuerlichkeit seiner Geschichte einem Roman gleichend.
Die Aufzeichnungen des Gefangenen zeigen auf, wie mitten in Europa gegen militante Linke Methoden angewendet werden, die mit den eigenen rechtstaatlichen Grundsätzen, die immer beschworen wurden, nichts zu tun haben.“
Im Jahres-Bericht von Amnesty international aus dem Jahr 2003 wurde im Bereich „Haft-Bedingungen“ dokumentiert:
„Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe »17. November«, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis.
Am 29. Juni wurde ein Mann namens Savvas Xiros mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die er sich anscheinend in Piräus beim Umgang mit Sprengstoff zugezogen hatte. Während seines mehrwöchigen Klinikaufenthalts stand er unter Polizeibewachung und durfte – angeblich aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen – nur sehr eingeschränkt von seiner Familie besucht werden.
Ein Staatsanwalt durfte ihn hingegen ausführlich vernehmen, nach Angabe der Behörden als Zeugen. Zur Anklageerhebung gegen Savvas Xiros kam es erst am 31. Juli. Einige der 17 weiteren Verdächtigen wurden nach ihrer Festnahme im Juli in völliger Isolation in Haft gehalten. Im Oktober beschwerte sich Angeliki Sotiropoulou, die einzige Frau in der Gruppe, über ihre Haftbedingungen und erhob den Vorwurf, sie dürfe mit ihrem Anwalt keinerlei schriftliche Unterlagen austauschen. Außerdem erklärte sie, in der Presse erschienene Artikel ließen vermuten, dass die Telefonate zwischen ihr und ihrem Verteidiger abgehört würden.“
Amnesty international, Deutschland, Jahresbericht 2003
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/07d09b7dd5efaaf0c1256d320043057f?OpenDocument
Unbestätigten Berichten zufolge, soll die Organisation „17. November“ ab 1975 in Griechenland 23 Menschen ermordet haben, darunter Diplomaten, Unternehmer, Verleger und Politiker. Unter den Toten befinden sich vier US-Bürger. Dutzende Anschläge mit Bomben und Panzerfäusten werden der Organisation zugeschrieben. Die linksextremistische "Epanastatiki Organossi 17. Novembri" (Revolutionäre Organisation 17. November) benannte sich nach den 17. November 1973. An diesem Tag ging die Militärregierung mit Panzern gegen demonstrierende Studenten vor, die das Polytechnikum in Athen besetzt hatten.
Dabei starben 34 Menschen, 800 wurden verletzt. Beim ersten Anschlag der 17N im Dezember 1975 wurde der CIA-Repräsentant in Athen, Richard Welch, getötet. Die durch die 17 N getöteten Menschen waren nach den Kommuniqués der Organisation vor allem "Feinde des Volkes" und "korrupte Politiker".
Die Publizistin Heike Schrader, die das Buch von Savvas Xiros übersetzte, stellt bei einer Vortragsreise unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg das traurige und beeindruckende Werk vor.
Anti-Folter-Konvention (UN, United Nations)
Am 26. Juni 1987 trat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (United Nations, New York) in Kraft, die am 6. Oktober 1988 auch in Griechenland ratifiziert wurde.
Im Artikel 1 der von 20 Staaten unterzeichneten Konvention ist festgelegt:
„Artikel 1
(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
(2) Dieser Artikel lässt alle internationalen Übereinkünfte oder innerstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die weitergehende Bestimmungen enthalten.
„Artikel 3
(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.
(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.“
„Artikel 4
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterung und für von irgendeiner Person begangene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen.
(2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.“
Vergleiche dazu: http://untreaty.un.org/ENGLISH/bible/englishinternetbible/partI/chapterIV/treaty14.asp
Deutsche Version der Anti-Folter-Konvention: www.aufenthaltstitel.de/folter.html#1
Englische Version der Anti-Folter-Konvention: www.hrweb.org/legal/cat.html
Nach der Verhaftung:
Lese- und Vortragsreise der Autorin Heike Schrader
Am Samstag, 15. Dezember 2007, um 17 Uhr wird die Autorin das Buch auf der „Linken Literatur-Messe, welche vom 14. bis 16. Dezember 2007, stattfindet in der Köngistraße 93, in Nürnberg vorstellen.
Die „Linke Literatur-Messe“ findet in diesem Jahr bereits zum 12. Mal statt. Bekannte und weniger Autoren von zahlreichen Verlagen aus Deutschland stellen ihre Werke der Öffentlichkeit vor. Die Messe ist am Samstag von 10 bis 22 Uhr und am Sonntag von 10 bis 15 Uhr geöffnet.
Ausführliche Informationen zur Messe sind im Internet abrufbar bei www.linke-literaturmesse.org und www.linke-literaturmesse.org/index3.htm .
Veranstalter der Literatur-Messe ist der Literaturverein Libresso e.V. und Metroproletan Archiv & Bibliothek in Nürnberg.
Das Buch „Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ ist Pahl-Rugenstein-Verlag in Bonn im Dezember erschienen.
Verlags- und Buch-Informationen im Detail:
„Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“
Autor der Original-Ausgabe in der griechischen Sprache: Savvas Xiros
Autorin, Publizistin der deutschen Übersetzung: Heike Schrader, Journalistin
Gebundene Ausgabe: 129 Seiten
Verlag: Pahl-Rugenstein; Auflage: 1 (10. Dezember 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3891443943
ISBN-13: 978-3891443941
Preis: 13,90 Euro
Informationen über den Verlag und zum Buch im Internet:
www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm ,
www.pahl-rugenstein.de
Juristische Hintergrund-Information:
Gesetzliche Regelungen zu Vereinigungen mit dem Ziel die Bevölkerung einzuschüchtern im Strafgesetzbuch – Paragraph 129 a
In den Paragraphen 129 a und 129 b wird unter anderem das Vorgehen und die Maßnahmen gegen inländische und ausländische terroristische Vereinigungen geregelt.
Die Wurzeln beider Paragraphen (129/129 a) liegen im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794. Im Jahr 1976 der wurde der Paragraph 129 a StGB (terroristische Vereinigung) im Strafgesetzbuch in der damaligen Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Bestimmungen zur Verfolgung inländischer krimineller Vereinigungen:
Zitat: „§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,
oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003.“
Regelung zur Verfolgung ausländischer terrroristischer Vereinigungen oder im Ausland tätiger terroristischer Organisation im Strafgesetzbuch:
Zitat: „§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt.
Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.
(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.
Quellen:
1.Telefoninterview mit Pressesprecherin und Staatsanwältin Dr. Sonja Heine, Generalbundesanwalt, Karlsruhe am 12. Dezember 2007, nachmittags
2.Pressemeldung No. 2029 vom 12. Dezember 2007, Berlin, Partei, Die LINKE, Ulla Jelpke, http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=733
3.Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“, Berlin, www.jungewelt.de
4.Generalbundesanwalt, Karlsruhe, Internet-Recherche, http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php , http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=9&newsid=296
5.Telefonische Anfrage beim Verlag Pahl-Rugenstein, Bonn, http://www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm , http://www.pahl-rugenstein.de , http://www.che-chandler.com/catalog/index.php?cPath=959
6.Indymedia, http://de.indymedia.org/2007/12/202427.shtml
7.Linke Zeitung, Internet, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php
8.Juristischer Informationsdienst dejure.de, http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
9.Amazon, http://www.amazon.de/Guantanamo-auf-griechisch-Zeitgen%C3%B6ssische-Rechtsstaat/dp/3891443943/ref=sr_1_7?ie=UTF8&s=books&qid=1197571530&sr=8-7
10.Linke Literaturmesse, 12., Nürnberg, http://www.linke-literaturmesse.org
11.BBC London, United Kingdom, http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/2138906.stm
12.Weitere Quellen, wie bereits im Beitrag und Artikel genannt und Interviews mit nationalen und internationalen Menschenrechts-Beobachtern.
Monday, November 23, 2009
Studenten-Proteste und Not: Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen
Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen
Von Andreas Klamm
Dresden. 23. November 2009. In der Technischen Universität Dresden werden die Proteste der Studenten bereits heute im besetzten Hörsaal genutzt, um über alternative soziale Sicherungs-Modelle für alle Menschen in Deutschland zu informieren.
„Das Bedingungsloses Grundeinkommen kann als eine emanzipatorische Forderung verstanden werden.“, infomierte ein Sprecher.
Heute um 17 Uhr wird daher an der Technischen Universität Dresden, im Gerhart-Potthoff-Bau, Hörsaal 81 (01069 Dresden, zwischen Fritz-Förster-Platz und Nürnberger Platz) der Film „Designing Society“, ein Film von Jördis Heizmann und Andreas Zgarja zum Thema Grundeinkommen zu sehen sein. Der Film hat eine Länge von 30 Minuten. Der Eintritt ist kostenfrei.
Im Anschluss an die Vorführung des Films von Jördis Heizmann (Designerin) und Andreas Zgarja (Kameramann) steht in einer Diskussions-Runde Katja Kipping, Mitglied des Bundestages (Die Linke) und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und Geisela Walter und Ronald Blaschke für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird von den Studierenden als auch von der Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung unterstützt. Ausführliche und weitere Informationen zum Film „Designing Society“ sind bei http://www.designing-society.de zu finden.
Ronald Blaschke, geboren 1950 studierte Philosophie und Erziehungswissenschaften, ist Mitbegründer des Netzwerkes Grundeinkommen und veröffentlichte als Autor zahlreiche Fach-Publikationen zu den Themen, Arbeit, Soziales, Gesellschaft und soziale Sicherheit. Ausführliche Informationen mit einer kleinen Übersicht von Werken des Autors sind bei http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke zu finden.
In Fernseh-Interviews erklärte die Politikerin Katja Kipping die Idee die hinter der emanzipatorischen Sozial-Politik der bundesweiten Einführung des Grundeinkommens steht. Die Interviews sind zu sehen bei http://www.katja-kipping.de/article/66.texte-zum-grundeinkommen.html. Allgemeine Informationen zum Thema GRUNDEINKOMMEN sind auch beim Netzwerk GRUNDEINKOMMEN bei www.grundeinkommen.de abrufbar.
Sunday, November 22, 2009
Presse-Freiheit: Online-Zeitung SCHARF LINKS bittet um Solidarität
Düsseldorf / Köln (and). 22. November 2009. Nach dem die Online-Zeitung SCHARF LINKS einen Strafbefehl ohne Gerichts-Verhandlung über 12.000 Euro erhalten hat, bittet die Online-Zeitung SCHARF LINKS dringend um Solidarität und Unterstützung.
Der Online-Zeitung wird mit einer Verleumdungs-Klage im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung gedroht.
Die Redaktion der Online-Zeitung SCHARF LINKS teilte mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.
Hintergrund ist, dass ‚scharf-links' regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG EINEN SATZ in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.
Weitere und ausführliche Informationen bei:
http://www.scharf-links.de und bei
http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for human rights
New York - Paris
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
Sunday, November 15, 2009
Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater
Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.
Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.
Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:
To Whom It May
Concern
Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden
Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte
U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon
U.S. Supreme Court
U.S. Präsident Barack H. Obama
OSCE
PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !
Öffentliche Versicherung an Eides Statt
Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( - Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.
Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.
Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt
1.Mein Name ist Andreas Klamm.
2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.
3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.
Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.
Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.
Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.
Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.
Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.
Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.
Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.
Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.
Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:
Andreas Klamm – Sabaot
French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent
Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung
www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com
Andreas Klamm - Sabaot
French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent
Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
c/o
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)
c/o
160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom
Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
Fax.001 503 212 6883 (U.S.A.)
email:
andreasklamm@hotmail.com
November 15, 2009
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726
Wednesday, November 11, 2009
Nationaltorhüter Enke ist tot!
Fußball-Deutschland trauert um Robert Enke
Fußball-Deutschland trauert um Robert Enke. Der 32-Jährige wurde am Dienstagabend (10.11.09) auf einem Bahnübergang nordwestlich von Hannover von einem Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Polizei fand einen Abschiedsbrief, es gebe demnach keinen Zweifel mehr, dass Enke sich das Leben genommen hat. (Quelle)

So berichtet die Sportschau über den tragischen Tod von Robert Enke, dem Nationaltorhüter unseres Landes. Zurück bleiben seine Ehefrau und seine kleine Tochter. Vor etwa 2 Jahren verlor das Ehepaar seine erste Tochter, die an einem Herzfehler starb. Vor kurzem adoptierten beide ein kleines Mädchen, das mittlerweile acht Monate ist. Enke litt zeitweise an schweren Depressionen, so berichten zahlreiche Medien, die auch ärztlich und medikamentös behandelt wurden. Nun beging er, so stellen es die Ermittlungsbehörden als gesichert dar, Selbstmord. Der 32jährige Sportler hinterließ einen Abschiedsbrief, in dem er wohl diese Entscheidung erklären wollte.
Die Bestürzung in Deutschland, besonders unter den Fussballbegeisterten, ist groß. "Heute" und die "Tagesschau" berichteten, dass sich innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden seines Todes bereits mehr als 1000 Menschen vor dem Stadion von Hannover 96 sammelten und ihrer Trauer und Bestürzung Ausdruck verliehen. Ein Mensch, an schweren Depressionen leidend, sucht den Freitod. Er kann diesem Leben, trotz hoher gesellschaftlicher Stellung und ganz sicherlich guter finanzieller Absicherung, nichts mehr abgewinnen. Zu viel Last, zu viel Leid hat sein Leben unerträglich gemacht. Für manchen von uns mag sein Tod sinnlos erscheinen, mancher wird vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen sagen "er hat sich einfach aus der Verantwortung gestohlen".
Doch sinnlos ist ein Sterben nie und "aus der Verantwortung stehlen" kann sich niemand. Die Verantwortung für das eigene Leben, das Leben anderer begleitet uns ständig Tag für Tag. Allenfalls ist die Verantwortung für seine Schultern zu groß geworden, sie hatte keinen Platz mehr und nahm ihm den Raum. Schwere Traumata und daraus resultierende psychische und psychosomatische Erkrankungen können einen Menschen töten. Hier wurde er medikamentös behandelt und er wurde therapeutisch unterstützt, doch half es wirklich? Traumata wie soziales Mobbing, Mobbing am Arbeitsplatz, der Verlust eines oder mehrerer geliebter Menschen, existenzielle Vernichtung und vieles mehr richten viel tiefere und viel stärker blutende Wunden an der Seele an, als sie jemals dem Körper zugefügt werden können. Diese Wunden reißen bei jeder weiteren Verletzung wieder auf, sie bluten wieder neu. Heilungschancen scheinen kaum vorhanden. Wenn bei solchen schweren Verletzungen kein stabiles und funktionierendes soziales Umfeld vorhanden ist, dann kann keine Besserung geschweige denn eine Heilung eintreten. Und wo findet sich noch ein solch stabiles und funktionierendes Umfeld? Ich wage zu bezweifeln, dass sich solches tatsächlich noch verbreitet hier in unserem Land finden lässt.
Der Nationaltorhüter hatte eigentlich beste Voraussetzungen, gesellschaftlich und finanziell. Doch fand er heraus, dass genau diese Dinge entweder nicht ausreichen um wieder in ein depressionsfreies Leben zurück zu kehren oder deren Voraussetzungen und Kernbedeutungen sich in die falsche Richtung entwickelt haben? Er wählte den Tod, doch war es tatsächlich ein "Freitod"? Ist der Suizid, begangen aus einer krankhaften Störung der Seele, aus überwältigenden emotionalen Situationen heraus denn wirklich ein frei gewählter Weg in den Tod? Ist er nicht eher eine natürliche Todesursache, als Folge einer Krankheit? Ist er nicht eher die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung enormer emotionaler Störungen, verursacht durch endogene oder exogene Noxen, wie z. B. langandauerndes Mobbing, langandauernde gesellschaftliche Ausgrenzung, ständige Unterdeckung eines Existenzminimums, bei denen der Betroffene selbst keinen anderen Weg mehr sieht als den in die vermeintliche "Freiheit" der Zeitlosigkeit und Ewigkeit? Bei dem er sich dem ständigen Ansturm von Ängsten, der Hoffnungslosigkeit und dem andauernden seelischen Schmerz ergibt, weil keiner mehr da ist der ihm helfen will oder keiner mehr da ist, der ihm helfen kann, oder niemand wirklich zugehört hatte als er noch darüber reden wollte.
Enkes Weg in den Tod, heraus aus dem bewussten Erleben lähmender Depression, kann für seine Frau und vielleicht auch für das kleine Töchterchen ein schweres Trauma werden, oder ist es bereits. Mehr als ein Mitfühlen und Mittrauern kann von uns keiner geben, doch das sollte er von ganzem Herzen geben. Doch vielleicht hilft dieses tragische Ereignis doch ein wenig besser zu verstehen, dass Depressionen, dass schwere Traumatisierungen, nicht irgendwelche "Ausreden" der Betroffenen sind um sich ihrer "gesellschaftlichen Pflichten" zu entziehen, sondern dass es handfeste und bisweilen auch tödliche Erkrankungen sind, an deren Entstehung und Folgen immer auch die Umwelt, das Umfeld und die ganze Gesellschaft beteiligt ist.
Hier starb ein Mensch, der im Licht der Öffentlichkeit stand und damit ist auch die Trauer um ihm öffentlich geworden. Tagtäglich sterben Menschen auf diesem Globus, in diesem Land, die ebenfalls an Depressionen, Traumatisierungen litten und keinen anderen Weg mehr sahen. Sie standen nicht im Licht der Öffentlichkeit, um sie trauern nur wenige bis gar keine. Menschen, die in die Armut getrieben wurden, die keine Medikamente mehr bezahlten konnten, die verlassen wurden von ihren geliebten Angehörigen, die in die Arbeit getrieben wurden bis sie nicht mehr konnten, deren Existenz von anderen kaltblütig vernichtet wurde. Jeder von ihnen, der Mensch im Licht der Öffentlichkeit und der Mensch im Dunkel der Massen, ist es wert dass wir um ihn trauern, dass wir ihm gedenken und dass wir nachdenken. Nachdenken über den Sinn und die Auswirkungen mancher Veränderungen im Lande nur aufgrund finanzieller Interessen, nachdenken über unseren Umgang mit dem Nachbarn, dem Alten, dem Kranken, dem Fremden und dem Behinderten.
Robert Enke steht an der Spitze der Menschen in unserem Land, die stumme Schreie sandten und dann wohl aufgaben. Denn wir haben nicht gelernt die "Gebärdensprache der Seele" zu verstehen.
Folter für Erwerbslose?
Ein Kommentar von Hans-Jürgen Graf
Bremer FDP-Abgeordneter fordert ein Anziehen der Daumenschrauben bei Hartz IV-Geschädigten
berichtet DIE LINKE - Bremen auf ihrer Homepage (www.dielinke-bremen.de). Sie schreibt weiter:
Als wären Hartz und Agenda 2010 für die Betroffenen nicht bereits „Folter“ genug, fordert nun der Bremer FDP-Abgeordnete Oliver Möllenstädt verschärfte Sanktionen für arbeitsunwillige „Hartz IV-Kunden“. Möllenstädt wörtlich: "Wenn einige Hartz-IV-Kunden keine Lust haben und keine Leistungsbereitschaft zeigen, müssen endlich die Daumenschrauben angezogen werden." Viel zu selten würden im Stadtstaat Sanktionen eingesetzt. Es müsse endlich Schluss sein mit dem „Kuschelkurs“.
Berufen fühlte sich der Stadtstaatabgeordnete zu diesen Äußerungen aufgrund eines Berichtes der Bundesagentur für Arbeit, der besagt, dass sanktionierte Kunden um einen gewissen Prozentsatz eher eine Beschäftigung angenommen hätten als eben nicht sanktionierte. Allerdings wird nichts darüber geschrieben, welche Art von Beschäftigung diese Menschen dann angenommen haben um wieder Leistungen zu erhalten. Denn vielen von uns ist längst klar, dass spätestens seit der Einführung von Arbeitslosengeld II und der Möglichkeit der Sanktionierung von Menschen auf 0 Euro, die Ausbeutung, der Druck, der Zwang und die Nötigung auf dem Arbeitsmarkt massiv zugenommen hat.

Nun, ist Herr Möllenstädt ein Befürworter der Folter für Transferleistungsbezieher? Jedenfalls scheint er schon ein Anhänger der Folterinstrumente Daumenschrauben zu sein. Aus Wikipedia:
Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.
Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.
Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.
Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger nicht gebrochen waren. Somit erzielte die Folter sehr häufig Geständnisse.
Oder hat er nur geäußert was viele seiner Kollegen auf allen Ebenen der Politik in unserem Lande denken? Ich jedenfalls betrachte solche Politiker, die sich derartig in der Öffentlichkeit äußern und so aller Wahrscheinlichkeit nach ihr innerstes Denken offenbaren, als eine große Gefahr für ein demokratisches Gemeinwesen. Wer so denkt und redet, der kann kein Freund von Demokratie und einem sozialen Staat sein.
Sunday, November 1, 2009
Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage
Von Andreas Klamm - Sabaot
Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.
Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“
Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“
Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.
Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“
Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.
Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.
Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.
Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“
Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“
Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.
Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“
Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“
Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.
Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“
Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.
Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.
Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.
Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.
Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen
Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.
Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .
Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.
Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .
Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.
Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.
Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..
Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.
Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.
Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter
Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.
Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.
Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?
Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“
Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer
Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“
Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht
Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org
Weitere Berichte und Informationen folgen.
(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.
Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Notlage wurde am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:
Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.
Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.
Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.
„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.
Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“
Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“
Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.
Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.
Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.
Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.
An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“
Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.
Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.
Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?
Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“
Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.
Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.
Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Tags: Baby, Bahamas, Berlin, Deutschland, Helfer in Bahamas, Helfer in Deutschand, Kind, Mütter, Nassau, Natalie F., Notlage, Tochter 3 Jahre, Zeugen besätigten Notlage, Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht
Tuesday, October 27, 2009
Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.
Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.
Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.
„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.
Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“
Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“
Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.
Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.
Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.
Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.
An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“
Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.
Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.
Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?
Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“
Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.
Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.
Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
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internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
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Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Saturday, October 24, 2009
Kabinettvorschlag
Vorsicht! Satire! von Hans-Jürgen Graf
Wednesday, October 21, 2009
Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not
Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.
Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.
Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.
In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.
Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.
Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.
Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:
1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:
„§ 323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.
Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden
„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten nicht über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.
Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.
„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“
Die Polizei kümmere solche Ereignisse nicht, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessen eingestellt.
Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“
Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.
Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.
PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN
MJB Education Media Network
John Baptist Mission of Togo
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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:
His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658
In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America
His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !
Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.
On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.
For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.
The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.
Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got
A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.
The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.
For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.
According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:
UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS
Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.
Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.
Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.
Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.
Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.
Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.
Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.
Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”
Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.
Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services
Tuesday, October 13, 2009
Sozialamt Nürnberg täuscht Öffentlichkeit?
Hans-Jürgen Graf
Bericht mit kommentierendem Inhalt
Wie ich bereits in dem Artikel "Will Nürnberg sich verarmte Behinderte sparen?" und "übelste Pöbeleien" über Thomas Müller aus Nürnberg und die Auseinandersetzung mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt der Stadt berichtete, weigert sich Thomas Müller eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt Nürnberg bezüglich seiner "Umzugstauglichkeit" vornehmen zu lassen. Dies deshalb, da er bereits zweimal dort untersucht wurde und dies für ihn beide Male äußert schmerzhafte und retraumatisierende Auswirkungen hatte.Müller leidet seit langer Zeit nicht nur an körperlichen Einschränkungen sondern auch an posttraumatischen Belastungsstörungen, einer schweren Depression und weiteren psychosomatischen Auswirkungen schwerer seelischer Schädigungen. Zu den traumatisierenden Ereignissen in seinem Leben gehört unter anderem eine Operation an der Bauchdecke unter Narkose und trotzdem voller Schmerzempfindung, als auch dass er am Beginn seiner Jugendlichenzeit brutal zusammen geschlagen wurde und weitere Ereignisse, die ich hier nicht näher nennen möchte.
Aufgrund der Berichterstattung durch die "Nürnberger Nachrichten" über diese Angelegenheit, sah sich das Amt wohl genötigt eine Zusage zu treffen und tat dies indem es gegenüber den NN, durch seinen stellvertretenden Leiter, erklären ließ, Herr Müller hätte vorerst für ein halbes Jahr Ruhe da man die Angelegenheit noch einmal ausführlich prüfen müsste. Doch kaum waren diese "Zusagen" in gedruckter Form unter die Bevölkerung gebracht, dauerte es nur wenige Tage und Müller hatte wiederum eine Aufforderung im Briefkasten er solle sich beim Gesundheitsamt untersuchen lassen . Diese wurde begleitet von einem Schreiben, das Unterlagen anforderte die längst dort vorliegen. Ebenso ein Fragebogen, der nachweislich aufgrund Vorlage beim bayerischen Datenschutzbeauftragten, absolut nichts mit der Situation des Thomas Müller zu tun hat und somit auch keinerlei notwendige Daten für die Leistungsgewährung erhebt.
Zwischenzeitlich wurde ja auch dem Bevollmächtigten, der Müller bis zur Einschaltung des jetzt tätigen Rechtsanwaltes vor dem Sozialamt vertrat, die Haushaltshilfe eingestellt. Der Bevollmächtigte ist selbst mit einem GdB von 80 und dem Merkzeichen G anerkannter Schwerbehinderter und kann seine Wohnung nicht selbst komplett reinigen. Erstaunlich ist nur die Nähe der bearbeitetenden Büros. In beiden Fällen, bei Müller und seinem Bevollmächtigten, liegen die Zimmer der Sachbearbeiter im gleichen Gebäude lediglich nur wenige Räume auseinander. Dem Bevollmächtigten wird nun ebenfalls mit einer Begutachtung durch das Gesundheitsamt entgegen argumentiert.
Für Müller ist jetzt ein engagierter Anwalt für Sozialrecht aus Nürnberg tätig, der ihm hilft seine Rechte vor einer Behörde durch zu setzen, die in besonders vehementer Art und Weise jegliche Argumentation und Vorschläge unbeachtet lässt. Es läuft eine Strafanzeige gegen das Gesundheitsamt und den damals untersuchenden Arzt, der trotz besseren Wissens Müller Schmerzen zufügte die Wochen danach anhielten und seine Lebensqualität, die sowieso schon stark vermindert ist, noch erheblich einschränkten.
Hier setzt sich jemand für seine Rechte und die Rechte anderer Hilfeempfänger ein und wehrt sich gegen ein Bevormundung und Relativierung von Rechten und Grundrechten durch Sozialbehörden, wie sie ja immer wieder von Hilfeempfängern und Antragstellern beklagt wird. Sein bisheriger Lohn dafür waren weitere Schikanen durch das Amt, Pöbeleien, Beleidigungen und Morddrohungen durch die Öffentlichkeit (nachweislich durch Leserbriefe an die NN und Drohschreiben an Müller selbst). Sind die Menschen in diesem Land tatsächlich nicht mehr fähig eine Beschneidung ihrer Grund- und Bürgerrechte zu erkennen? Ist es der Bevölkerung, dem Volk, so egal geworden wie ihnen von Seiten der Verantwortlichen aus der Politik immer mehr Rechte genommen werden? Sind wir wieder in einer Zeit, in der viele zum Mitläufer und Mitschreier werden? Ich hoffe doch nicht. Allerdings lassen einem solche Reaktionen nicht viel Hoffnung.
Besonders enttäuschend empfinde ich, dass sich bisher trotz eines hohen Bekanntheitsgrades dieser Angelegenheit, keine Organisation der Erwerbslosen oder Hilfeempfänger mit diesem Thomas Müller solidarisiert hat. Warum eigentlich nicht? In den Foren und Communities dieser Organisationen im Internet finden sich zahlreiche Fälle ähnlicher Art und Klagen über Klagen zum Umgang der Behörden mit Hilfeempfängern. Jedoch scheint der Zusammenhalt und das gemeinsame Einstehen für die Rechte des Einzelnen und der Gemeinschaft in den letzten Generationen verloren gegangen zu sein. Nun "Einer für Alle und Alle für Einen" ist wohl passé. "Jeder ist sich selbst der Nächste" ist das Motto für die Zukunft?
Sunday, October 4, 2009
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.
Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.
Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.
Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.
In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.
Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.
Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.
Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.
Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.
Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.
Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.
Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.
Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.
Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.
Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.
Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“
Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.
In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”
Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.
Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“
Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.
Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.
Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.
Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.
„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.
ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN
Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.
Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Gesetzliche Grundlagen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948
Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -
Leistungen der Sozialhilfe
§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]
Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Sunday, September 27, 2009
Rheinland-Pfalz im Bundes-Trend: Wahlbeteiligung geringer als 2005
Landeswahlleiter Jörg Berres bittet alle Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen
Berlin / Mainz. (and). 27. September 2009. Der bundesweite Trend, von Experten bereits vorhergesagt, setzt sich auch in Rheinland-Pfalz fort. Um 14 Uhr war die Beteiligung an der Bundestagswahl unter der von 2005.
Laut einer Umfrage der Landeswahlleitung in Städten und Gemeinden waren vier Stunden vor Schließung der Wahllokale rund 58 Prozent der Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gegangen (einschließlich Briefwähler). Vor vier Jahren waren es um 14 Uhr rund 61 Prozent. Insgesamt hatten 2005 in Rheinland-Pfalz 78,7 Prozent der zur Bundestagswahl Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, bundesweit waren es 77,7 Prozent.
Landeswahlleiter Jörg Berres ruft alle Stimmberechtigen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18 Uhr geöffnet.
Bundeswahlleiter: „Wahlen wesentliches Grundrecht der Demokratie“
Menschen sollten Wählen gehen – Wahlbeteiligung geringer als 2005
Berlin. (and). 27. September 2009. Von 8 Uhr bis 18.00 Uhr haben heute die Wahllokale geöffnet. Rund 62,2 Millionen wahlberechtige Menschen wählen die neue Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestag. Bundeswahlleiter Röderich Egeler ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen.
Der Bundeswahlleiter erklärte: “Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf künftige politische Entscheidungen in Deutschland nehmen, die Sie persönlich, aber auch uns alle gemeinsam betreffen.”
Ernsten Einschätzungen und Hochrechnungen zufolge ist die Wahlbeteiligung in einigen Bundesländern geringer als im Jahr 2005, in anderen Ländern etwa auf dem Stand von 2005. Im Jahr 2005 lag die Wahlbeteiligung bei rund 77.4 Prozent der wahlberechtigten Menschen.
Angela Merkel gab in Begleitung ihres Ehegatten Joachim Sauer ihre Stimme in Berlin gegen 14.00 Uhr ab.
Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen
Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen
Mehr als 10.000 Fragen rund um die Uhr
Berlin. (and). 27. September 2009. Menschenrechts-Reporter des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter (www.radiotvinfo.org) testen zur Zeit das Verhalten von Parteien und deren Mitglieder im Wahlkampf-Endspurt und am Wahl-Tag.
Mit einer kreativen Idee ist die Partei Bündnis 90 – Die Grünen aufgefallen. Die Grünen kämpfen um jede einzelne Wählerstimme und versuchen noch unentschlossene Wähler und Wählerinnen für die Zweitstimme zu gewinnen. Bei www.dreitagewach.gruene.de werden mittels Live-email-Chat Fragen zum zur Politik und dem Partei-Programm der Partei beantwortet.
Um 6.03 Uhr am Sonntag wurde die Marke von 10.000 Fragen erreicht. Die Antworten erfolgen in der Regel in kurzen Zeitabständen.
„Das junge Wahl-Kampf Team von 3-Tage Wach – Grüne ist freundlich und hilfsbereit. Wir mussten von einer Vielzahl von Fragen erfreulicherweise nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Unsere geschätzte Kollegin, die Autorin, Musikerin, Komponistin, Künstlerin und Expertin der Angelogie (Lehre von den Engeln) Christiane Philipp, Herausgeberin von www.die-engelsburg.de und dem Blog zur Engelsburg bei www.johnbaptistmission.org/engelsburg hat auf eine fundierte Antwort zu den bis heute nicht genau geklärten Umständen über den Tod der Grünen-Politiker Petra Kelly gehofft. Leider erhielt die Autorin als Antwort das Wort „Löschen“. Eine unbefriedigende Antwort. Die Grünen können nur stark sein, wenn diese auch mit kritischen Fragen von kritischen, investigativen Autoren und Journalisten leben können. Erfreulicherweise mussten wir nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Die kritischen Stimmen kritischer Journalisten, Beobachter und Autoren sind für Deutschland für Demokratie und in historischer Verantwortung von besonderer Bedeutung. Sonst ist die Leistung des Grünen-Teams, das rund um die Uhr Fragen zur Politik beantwortet ohne Zweifel ein ganz beachtliches Angebot und eine besondere Leistung, die ausbaufähig ist. Wir danken dem Drei-Tage-Wach-Team von Bündnis 90 – Grüne.“, erkärte ein Sprecher von Liberty Peace NOW! Human Rights Reporters.
Fragen können bei http://www.dreitagewach.gruene.de eingereicht werden. Die jungen Wahlkämpfer und Wahkämpferinnen der Grünen können mittels Livestream im Internet bei der Arbeit beobachtet werden.
Petra Kelly (29 November 1947 – 1 October 1992) war Gründungs-Mitglied der Partei die Grünen , Bundestags-Abgeordnete von 1983 bis 1990 und eine Verehrerin von Martin Luther King, Jr. .
Die engagierte und couragierte Politikerin wurde mit dem Right Livelihood Award, bekannt auch als Alternativer Nobel-Preis ausgezeichnet. Ihr Freund der Dalai Lama bezeichnete Petra Kelly als eine besonders „einfühlsame Politikerin, die sich in ganz besondere Weise für unterdrückte und verfolgte Menschen engagierte. Ihr Geist und ihre Vertretung für die menschliche Solidarität und ihre Fürsorge beeinflusst und inspiriert viele Menschen noch heute und ermutige noch heute Menschen dem Beispiel des Handels der beliebten Spitzen-Politikerin zu folgen.“
Im Jahr 1992 wurde die beliebte Politikerin aus bis heute nicht näher geklärten Umständen ermordet.
„Die Aktion 3-Tage Wach ist ein gutes Beispiel für die aktive und interaktive Partizipation unentschlossener Wähler und Wählerinnen und politisch interessierter Menschen. Das Konzept ist ein gutes Angebot um Menschen aller Altersgruppen für Politik zu interessieren.“, ergänzte ein Menschenrechts-Reporter von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.
Die Partei Bündnis 90/Grüne hofft auf ein gute Wahl-Ergebnisse mit Wählerstimmen im zweistelligen Bereich. Ziel der Partei ist es „drittstärkste Kraft“ im Bundestag zu werden.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Mission: Danksagung an Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke
Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat an die Bundestags-Abgeordnete und Journalistin Ulla Jelpke (Die Linke) eine offizielle Danksagung an Ulla Jelpke in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung für die deren Einsatz für Menschenrechte, für verfolgte Menschen und für Flüchtlinge.
Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Ulla Jelpke übermittelt, zu dem dieser im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Die Schreiben und die Danksagung an die Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) im Wortlaut:
Danksagung
Sehr geehrter Frau Ulla Jelpke!
In wenigen Stunden finden in Deutschland die Bundestags-Wahlen am 27. September 2009 statt.
Die Jüdisch-Christliche internationale John Baptist Mission of Togo nutzt daher die Chance Politikern und Politikerinnen, die sich besonders verdient gemacht haben einige Zeilen der Danksagung zu schreiben.
Die Mission hatte es nicht einfach einen Politiker oder eine Politikerin der Partei Die Linke auszuwählen, da durch Ihr besonderes Engagement mehrere Politiker und Politikerinnen aufgefallen sind. Als einige wenige Beispiel ganz ohne Zweifel Petra Pau, Oskar Lafontaine, Gregor Gysi und auch Sevim Dağdelen. Wir bitten Sie den vorgenannten Menschen herzliche Grüße zu übermitteln.
Da Sie jedoch bereits im Jahr 2008 und schon für viele Jahre in mehreren Funktionen als engagierte Politikerin und als eine Kollegin als Journalistin aufgefallen sind, ist die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo sehr froh darüber, Ihnen stellvertretend für viele weitere engagierte Politikerinnen, Politiker, Journalisten und Journalistinnen einige Worte einer Danksagung für ein besonderes Engagement zu schreiben, das sehr wichtig ist.
Deutschland braucht mutige Frauen wie Sie es sind und eben auch die kritischen Stimmen kritischer Journalistinnen, Journalisten und Politikerinnen und Politiker.
Sie haben besonderen Mut gezeigt, nach Informationen im Radio-Interview mit Radio IBS Liberty und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, haben Sie sich sich in Ihrem Engagement als Politikerin und Journalistin auch dann nicht einschüchtern lassen, als offenbar Neo-Nazistisch motivierte « Terroristen » oder « Extremisten » im Herbst 2008 auf das Wahlkreis-Büro Ihrer Partei in Dortmund gleich zwei gefährliche Terror-Anschläge verübt haben.
Wir hoffen, dass Polizei und Staatsschutz erkannt haben, wie wichtig Ihre Arbeit als Politikerin und Journalistin ist und dass entsprechende Schutz-Maßnahmen für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen wurden.
Nach den offenbar faschistisch motivierten Terror-Anschlägen im August 2008 auf Ihre Büro in Dortmund wurde eine Petition zum Schutz von Journalisten und Journalistinnen in Deutschland veröffentlicht:
http://www.petitiononline.com/aug082/petition.html
http://www.petitiononline.com/mod_perl/signed.cgi?aug082&1
Leider gab es im August 2008 offenbar nur 8 Menschen, die in Deutschland erkannt haben, wie wichtig es ist das Leben engagierter Journalistinnen, Journalisten und auch kritischer Politiker und Politikerinnen in Deutschland zu schützen.
Ohne Zweifel dürfen Sie diesen 8 Menschen dankbar sein, denn wahre Freunde beweisen sich bekanntlich in der Stunde in der Not.
Für den Fall dass Polizei und Staatsschutz versehentlich versagen sollten, was Ihren Schutz anbelangt wünschen wir auch Ihnen, dass Sie durch G-TT geschützt sein mögen.
Bereits im Interview mit Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters erklärten Sie, dass Sie sich durch Terroristen nicht einschüchtern lassen werden. Wir glauben, dass dies ganz wichtig ist und hoffen, dass Sie Ihre wichtige Arbeiten, ebenso wie ein Vielzahl weiterer Menschen und Journalisten und Journalistinnen in Deutschland und Europa fortsetzen können.
Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.
In der Vortrags-Reihe
«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»
werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.
Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.
Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.
Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.
Shalom !
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”
Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an die Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke zugesendet.
Mission: Danksagung an Frank-Walter Steinmeier für humanitäre Hilfeleistungen aus Deutschland
Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat zum Ende der Amtszeit des Bundesaußenministers und Vize-Bundeskanzler Frank-Walter Steinmeier eine offizielle Danksagung an Frank-Walter Steinmeier in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung für die Hilfeleistungen aus Deutschland, die Opfern von Fluten, Erdbeben und weiteren Natur- und Umwelt-Katastrophen zur Verfügung gestellt wurden.
Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Frank-Walter Steinmeier übermittelt, zu dem dieser im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Die Schreiben und die Danksagung an Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Frank-Walter Steinmeier im Wortlaut:
„Öffentlicher BRIEF
Herrn
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Postanschrift:
11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Danksagung
Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier !
In wenigen Stunden wird Ihre Amtszeit als Bundes-Außenminister und Vize-Bundeskanzler für Deutschland mit den Wahlen am 27. September 2009 ein Ende finden.
Auch wenn – öffentlich bekannt – uns möglicherweise Welten trennen sollten, in den Standpunkten zum notwendigen Klima-Schutz und zur Situation der Einhaltung der Menschenrechte, möchte es die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien Ihnen
eine DANKSAGUNG zu schreiben.
Dies aus zwei Gründen: Vor rund drei Wochen, Anfang September, wurden 592.000 Menschen in West-Afrika von schweren FLUT-artigen Regenfällen geschädigt.
Soweit Sie an den Entscheidungs-Prozessen für die Gewährung von Hilfe-Leistung für Menschen in schwerster Not, sei es in West-Afrika, sei es zur Tsunami-Flut im Jahr 2004, zur Erdbeben-Katastrophe in China, die 1,5 Millionen Menschen in China obachlos machte, sei es für die Erdbeben-Opfer in der Iranischen Stadt Baam oder in anderen Krisen-Regionen beteiligt waren und diese möglich gemacht haben, möchte die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo es nicht versäumen hierfür einige Zeilen der Danksagung zu schreiben.
Sozial, demokratisch und Menschenrechte in Deutschland
Es ist gerade rund 64 Jahre her, da wurden leider nicht wenige sozial-demokratische Politiker der SPD in Deutschland für ihren Einsatz für Soziales und Demokratie in Deutschland in der Nazi-Diktatur erschossen, gefoltert und erfolgt.
In einer Ihrer vielen Reden, sagten Sie unter anderem auch, dass die Arbeit von « Menschenrechts-Beobachtern und Menschenrechts-Verteidigern wichtig ist und, dass deren Stimme in Deutschland nicht fehlen dürfe. »
Durch die Kooperation mit dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte « Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters », konnte ich als bi-nationaler Bürger und französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor zwecks Recherchen für mehrere Fernseh-Sendungen und Buch-Veröffentlichungen mit überlebenden Angehörigen und Zeitzeugen von SPD-Politikern persönlich in London sprechen, deren Verwandte in den Jahren der Schreckens-Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland ermordet wurden.
Wir hoffen, dass es künftig allen Mitglieder und Mitgliederinnen in der SPD gelingen wird, dazu beizutragen, dass Menschen, die sich sozial und demokratisch für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Soziales und Demokratie in Deutschland engagieren, nicht erneut durch ein neu entstehendes politisches « Terror-Regime » verfolgt, gefoltert und ermordet werden. Wir hoffen, nicht nur für die Mitglieder und Mitgliederinnen der SPD, sondern für alle weiteren Menschen in Deutschland, dass wer sich sozial und demokratisch für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte in Deutschland engagiert, nicht selten auch mit Risiken verbunden, vor Unrecht, Verfolgung und Bedrohung durch demokratische Kräfte nicht nur in Deutschland geschützt werden und, dass die mühevollen Leistung von Menschenrechts-Reportern, Menschenrechts-Beobachtern und Menschenrechts-Verteidigern in Deutschland mehr gewürdigt werden.
Obgleich es sehr viel Zeiten und Gründe für Trauer, Verzweiflung, Klage über Leid und Not in Ihrer Amtszeit gab, möchten wir als internationale Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West-Afrika es dennoch nicht versäumen, DANK zu schreiben, für die Dinge für die wir in Dankbarkeit auch DANK sagen können. Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.
In der Vortrags-Reihe
«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»
werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.
Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.
Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.
Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.
Shalom !
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”
Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an Bundesaußenminister Frank-Walter-Steinmeier zugesendet.
Mission: Danksagung an Angela Merkel für Frauen in der Welt und in Deutschland
Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo,gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat zum Ende der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine offizielle Danksagung an die erste Bundeskanzlerin in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung in ihrer Rolle als Bundeskanzlerin und dem Beispiel das diese damit für Frauen in Deutschland und in der Welt gegeben hat.
Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Angela Merkel übermittelt, zu dem diese im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen, aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Die Schreiben und die Danksagung an Bundeskanzlerin im Wortlaut:
„Öffentlicher BRIEF
Frau
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzlerin
c/o
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
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Danksagung
Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin !
In wenigen Stunden wird Ihre Amtszeit als Bundeskanzlerin für Deutschland mit den Wahlen am 27. September 2009 ein Ende finden.
Auch wenn – öffentlich bekannt – uns möglicherweise Welten trennen sollten, in den Standpunkten zum notwendigen Klima-Schutz und zur Situation der Einhaltung der Menschenrechte, möchte es die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien Ihnen
eine DANKSAGUNG zu schreiben.
Dies aus zwei Gründen: Vor rund 90 Jahren mussten Frauen in Deutschland noch darum kämpfen, als gleichberechtigte Menschen, ein Wahlrecht in Deutschland zu erhalten.
Eine Bundeskanzlerin im Amt wäre in Deutschland vor 90 Jahren kaum vorstellbar gewesen.
In Ihrer Rolle als Bundeskanzlerin haben Sie ganz ohne Zweifel ein Beispiel gegeben, dass Frauen im Engagement es zu höchsten politischen Ämter in Deutschland schaffen können und weltweit laut dem U.S. Magazin Forbes sogar in eine Rolle als « mächtigste Frau der Welt » gelangen können.
Durch die Kooperation mit dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte « Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters », ist uns bekannt, In einigen Teilen der Welt, gibt es noch Länder, in denen Frauen weder frei wählen noch etwa politische Ämter wahrnehmen dürfen oder können.
So musste um ein Beispiel einer der bedeutendsten engagierten Politikerinnen in der Welt zu nennen, die somalische Politikerin Asha Haji Elmi aus Somalia, in ihrem mutigen politischen Engagement unter Gefahr für ihr Leben, einen sechsten Clan für Frauen gründen, damit die Rechte der Frauen neben fünf Männern-Clänen in dem fernen Land, nicht ohne Stimme bleiben.
Nicht wenigen Frauen haben Sie in Ihrem Beispiel in der Rolle als Bundeskanzlerin ohne Zweifel etwas Hoffnung auf eine bessere Welt geschenkt, in der Frauen als gleichberechtige Menschen anerkannt werden, mit denen Ihnen nach der Allgemeinen Erklärung der MENSCHENRECHTE der Vereinten Nationen garantierten Menschenrechten.
Zweiter Punkt: In meinen Ämtern, Funktionen und Rollen als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Nachrichten-Korrespondent für internationale Medien und im Amt als Missionar, Nachrichten-Korrespondent und Missions-Leitung der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien wurde ich nicht nur beim G8-Gipfel im Jahr 2007 in Heiligendamm, sondern auch bei mehreren weiteren Arbeits-Einsätzen Zeuge, dass Sie Deutschland würdig vertreten und zweifelsohne eine bemerkenswerte und excellente Gast-Geberin mit der Bundesregierung waren.
Das können eine Vielzahl von Journalisten, Journalistinnen und Beobachter aus aller Welt ohne Zweifel bestätigen.
Obgleich es sehr viel Zeiten und Gründe für Trauer, Verzweiflung, Klage über Leid und Not in Ihrer Amtszeit gab, möchten wir als internationale Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West-Afrika es dennoch nicht versäumen, DANK zu schreiben, für die Dinge für die wir in Dankbarkeit auch DANK sagen können an die « mächtigste Frau der Welt », auch dann wenn diese Zeilen einige Menschen aufgrund anderer Wahrnehmungen möglicherweise jetzt wegen fehlender Informationen, nicht nachvollziehen können.
Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.
In der Vortrags-Reihe
«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»
werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.
Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.
Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.
Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.
Shalom !
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”
Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesendet.
Saturday, September 26, 2009
German Elections: Osama Bin Laden and the Al Qaeda Network Threatens Germany
Al Qaeda Network warning Germany of attacks – 5th Warning during one week has been released as video messages – Bekkay Harrach warns people: „Bad awakening“ after elections
By Andreas Klamm-Sabaot
Washington. D. C. / Berlin. On September 23, 2009 the Department of State issued a travel alert for all U.S. citizens that Al Qaeda has threatened it will conduct terrorist attacks in Germany maybe immediately prior to and following the federal elections on September 27. The travel alert released by the U.S. Department of State will expire on November 11, 2009.
Al Qaeda recently released five video messages during one week specifically warning Germany of attacks. German authorities are taking the threat seriously and have taken measures to enhance the level of security throughout the country.
Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach (32) as known as „Al Hafidh Abu Talha – the German“ warned citizens in Germany and believers of the Muslim household of faith on Friday to change their government in the September 27 election, saying they will face a “bad awakening” if they do not, according to two intelligence monitoring services. Bekkay has called for a withdrawal of the 4.200 German Bundeswehr troops in Afghanistan.
Authorities and different sources in Germany do believe that Bekkay Harrach is a native from Morocco which has been a student in Germany and used to live in the German city of Bonn for a while. He is married to a German wife, called Elizabeth, which converted to the religion as known as the religion of peace and also as known as Islam.
The Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach has warned people and his brothers and sisters of the Muslim household of faith „to stay away from all public places in German two weeks after the election.“
„The children will be save and the city of Kiel will remain a peaceful city during the entire time of the conflict in Germany, no matter how long the conflict in Germany will be going on.“, said Mr. Bekkay Harrach.
Al Hafidh Abu Talha says in the video messages that if Germany withdraws from Afghanistan, Al-Qaida will no longer target it.
“If the Germans are inclined now towards peace, then the Mujahideen soldiers deployed to Germany will be inclined towards peace, as well. With the departure of the last German soldier from Afghanistan, the last Mujahideen soldier in Germany will be withdrawn.
It is time for Germany to know that Afghanistan is not the seventeenth province of Germany and that it is not the ‘beer tent’ where to hold the ‘Oktober-Fest (feast)’ throughout the year,” he added.
It is not yet know if the threats on Germany may be a part of retaliation on the September 4th U.S. bombing. Between sixty to ninety Afghan citizen have been killed in an U.S. bombing in the North of Afghanistan. The attack struck a pair of fuel lorries that had been captured by Taliban fighter. According to different source there are reports the death toll included an estimated forty civilians who had gathered to siphon fuel off the tankers.
Most of the bodies of the victims were burned beyond recognition. A Taliban spokesperson has declared: “The tankers had been hijacked as the made their way to refuel U.S. force in the city of Kabul”.
After the bombings on Taliban fighters and citizen of Afghanistan, the peace movement in Germany got quite active. During public polls 69 percent of the citizen in Germany have said that they are against war and for peace. Many German citizen do not support any military action of German troops in Afghanistan. The majority of people it German made a clear statement that they want peace, both in Afghanistan and in Germany.
More than 400 people have filed a report and complaint of crime to the office of the public prosecutor in the German city of Berlin against the responsible commander of the German troops in North of Afghanistan and against the German Minister of Defense after the air strike in September
The United Nations has called on NATO to thoroughly investigate an air strike on two hijacked fuel tankers in Afghanistan, after hearing reports that casualties were killed in the attack.
Deputy UN envoy in Afghanistan, Peter Galbraith said: “I am very concerned by the reports we have seen this morning of casualties among civilians from an air strike against stolen trucks in Aliabad district of Kunduz province.”
The UN says nearly two-thirds of 828 civilians allegedly killed by pro-government forces in Afghanistan’s conflict last year died in air strikes.
The Department of State urges U.S. citizens to maintain good security practices at all times, and to maintain a heightened situational awareness and a low profile. American citizen are advised to monitor news reports and consider the level of security present when visiting public places or choosing hotels, restaurants, and entertainment and recreation venues.
The U.S. Department of State has declared: „We encourage U.S. citizens to read the Department of State’s current Worldwide Caution. It provides additional information on potential threats to U.S. citizens overseas, along with advice on how to reduce your vulnerability to such threats. Additional general information on residing and traveling abroad, including the latest Country Specific Information for Germany, may be found on the Bureau of Consular Affairs website.“
U. S. citizen which are looking for contact information for the U.S. Embassy in Berlin and U.S. Consulates in Frankfurt, Hamburg, Dusseldorf, Munich and Leipzig may be found on the website of the U.S. Diplomatic Mission to Germany.
The U.S. authorties mentioned that all U.S. citizen traveling to or living in Germany are urged to register with the U.S. Embassy through the travel registration website of the U.S. State Department.
More information for travelers will be available up-todate on security conditions by calling 1-888-407-4747 toll-free in the United States or outside the United States and Canada on a regular toll line at 1-202-501-4444 or on the website of the U.S. Department on http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/pa/pa_3241.html .
Some of the Al Qaeda video messages in the German language can be found on:
http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news
No doubt, as the well known American journalist, broadcast journalist and author Amy Goodman from the daily news hour “Democracy Now!” (www.democracynow.org) has said during an MSNBC interview on television: “There is got to be another answer than war !”.
Amy Goodman has received in November 2008 in the city of Stockholm in Sweden the Right Livelihood Award, which is also known as Alternative Nobel Prize. She is known in many places in the world as a “true voice for peace”.
May people on both sides will listen more closely to her message: “There is got to be another answer than war!”
The children of both sides are in serious danger. No one wants to see the dead bodies of children and women lying in the fields of Afghanistan or in the streets and fields of Germany.
When the bloody circles of the the blood shed of innocent children, women and men which are against war and desire a peaceful life will come to an end?
Thursday, September 24, 2009
Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe
Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe
Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not
Von Andreas Klamm-Sabaot
Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).
In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.
Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.
Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.
Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.
Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.
Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.
Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.
Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.
Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.
Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.
Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.
Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.
Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.
Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.
Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.
Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.
Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“
Sunday, September 20, 2009
Warnung vor drohendem Konflikt: Al-Qaida warnt Menschen in Deutschland
Al-Qaida warnt Menschen in Deutschland
Sprecher Bekkay Harrach fordert Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan – „Möge Allah die Kinder des Islams und die Kinder in Deutschland schützen“ – Versprechen: „Stadt Kiel bleibt für die gesamte Dauer des Konflikts sicher“
Von Andreas Klamm-Sabaot
Berlin / Bonn. 20. September 2009. Das Al-Qaida Netzwerk und dessen Sprecher für Deutschland, Bekkay Harrach, ein Al-Qaida-Vertreter marokkanischer Herkunft, der mit seiner Ehefrau aus Deutschland für mehrere Jahre in Deutschland lebte, hat die Menschen in Deutschland vor möglicherweise bevorstehenden Gefahren für den Zeitpunkt nach der Bundestags-Wahl am 27. September 2009 gewarnt.
In der ersten Video-Botschaft mit einer Gesamt-Dauer von fast 30 Minuten zeigt sich der Al-Qaida-Sprecher Bekkay Harrach mit Anzug und Krawatte, mittellangen Haaren ausgestattet und fordert den Abzug der deutschen Bundeswehr aus Afghanistan. Erst mit dem Abzug des letzten deutschen Soldaten der Bundeswehr werde auch der letzte Mudschadeheddin-Soldat aus Deutschland abziehen.
“Entscheidet das Volk sich … für eine Fortsetzung des Krieges, hat es sein eigenes Urteil gefällt”, ergänzte der Al-Qaida-Mediensprecher Bekkay Harrach, der von deutschen Sicherheits-Behörden auch als „mutmaßlicher islamischer Extremist bis hin zum Terroristen“ bezeichnet wurde.
Für die ersten zwei Wochen nach der Bundestagswahl empfiehlt der Al-Qaida-Sprecher nur die „lebensnotwendigen öffentlichen Einrichtungen“ zu besuchen und auf große Massen-Ansammlungen von Menschen in Deutschland zu verzichten.
Kinder seien sicher, während der gesamten Dauer des Konflikts in Deutschland, versprach der Sprecher, „…bleibe die Stadt Kiel eine sichere Stadt…“. „Dafür stehe ich mit meinem Namen.“, bekräftigte der Al-Qaida-Sprecher Bekkay Harrach.
Ob der Al-Qaida-Sprecher möglicherweise Verwandte in der Stadt Kiel hat, ist zur gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Hinweis auf die „sichere Stadt Kiel“ löste bei Beobachtern und Sicherheits-Experten ein „Rätsel-Raten“ und „Verwunderung“ aus.
Die Menschen in Deutschland sollten sich bei der bevorstehenden Bundestags-Wahl in Deutschland für den Frieden entscheiden. Sollte die Bundeswehr aus Afghanistan nicht abziehen, drohe Deutschland so wörtlich, nach der Bundestagswahl ein „böses Erwachen“.
Die Sicherheits-Behörden, unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) bewerteten die Video-Botschaften als „authentisch“, können jedoch keine konkrete Anschlags-Gefahren erkennen.
Dennoch haben die Sicherheit-Behörden vorsorglich das Aufgebot von schwer bewaffneten mit Maschinen-Pistolen ausgestatteten Polizisten an Bahnhöfen, Flughäfen und vor wichtigen öffentlichen Zentren in Deutschland verstärkt. Die Polizisten und Polizistinnen überwachen geschützt mit Schuss-sicheren Westen mögliche Einrichtungen, die „einer potentiell erhöhten Gefährdung ausgesetzt sein könnten.“
Der Al-Qaida-Sprecher Bekkay Harrach (32) stammt ursprünglich aus Marokko. In Deutschland heiratete er eine Frau aus Deutschland, die den Glauben des Islams angenommen hat. Bekkay Harrach und seine Ehefrau sind Eltern und haben ein gemeinsames Kind.
Am Sonntag wurde eine zweite Veröffentlichung einer Video-Botschaft bekannt, in der sich der Sprecher „Al Hafidh Abu Talha der Deutsche“ nennt und erneut Deutschland vor Gefahren warnt, sollte, die Bundeswehr aus Afghanistan nicht abziehen. In der Zweiten Video-Botschaft ist nur ein Standbild eines Mannes zu sehen, das diesen in einer Tarn-Kleidung zeigt.
In seiner Botschaft sagte Bekkay Harrach unter anderem: „Sicherheit ist ein geteiltes Schicksal. Afghanistan ist nicht das 17. Bundesland von Deutschland. Allah möge die Kinder der islamischen Gemeinde und die Kinder in Deutschland schützen.“
Die Video-Botschaft, die ebenfalls, wie die erste in deutscher Sprache gesendet wurde, hat eine Gesamt-Länge von 39 Minuten und ist durch die islamische Medien-Produktions-Firma as-Sahab authorisiert.
Die Video-Botschaften des Al-Qaida-Sprechers, Bekkay Harrach sind unter anderem zu sehen bei:
http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news
Grund zur Panik besteht nicht
Informationen der Sicherheits-Behörden zufolge besteht in Deutschland kein Grund zur Panik. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble warnte bereits seit Jahres-Beginn vor einer möglichen „Bedrohung terroristischer Anschläge in Deutschland um den Zeitpunkt zu den Bundestagswahlen.“
Von einigen Sicherheits-Experten in Deutschland wurden die Video-Botschaften als „Drohung“ bewertet während von weiteren Beobachtern die Video-Botschaften auch als mögliches Angebot für „Dialog und Frieden unter der konditionellen Bedingung des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan“ bewertet wurden.
Saturday, September 19, 2009
1.183 Tage der Gefangenschaft: Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit
Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit
Von Andreas Klamm
Berlin. 19. September 2009. Die Jüdische Zeitung in Berlin sucht noch mindestens 783 Läufer und Läuferinnen, die an einem Marathon-Lauf als symbolische Unterstützung für den israelischen Soldaten Gilad Shalit teilnehmen wollen. Der Marathon-Lauf findet am heutigen Sonnabend in Berlin statt.
Der junge Mann aus der Stadt Nahariya befindet sich seit mehr als drei Jahren in der Gefangenschaft der palästinischen Hisbollah-Milizen im Gazen-Streifen, genauer seit 1183 Tagen. Zur Zeit ist keinem Menschen in Israel bekannt, wie es dem jungen Mann geht, der vor kurzem seinen 23. Geburtstag in der Gefangenschaft feierte.
Seine Eltern, seine Familie, seine Geschwister Yael und Hadas, seine Freunde und seine Freundin wurde über den Gesundheitszustand des jungen Soldaten der israelischen Armee bislang nicht informiert. Der Marathon-Lauf „Run 4 me“ findet unter der Schirmherrschaft des Bezirks-Bürgermeisters von Berlin-Schöneberg-Tempelhof, Eckkehard Band statt. Dessen Bezirk in der Hauptstadt Berlin ist mit der israelischen Stadt Nahariyao aus der Gilad Shalit stammt, partnerschaftlich verbunden.
Mit 1183 Läufern und Läuferinnen soll ein Symbol für die Freilassung von Gilad Shalit gesetzt werden, der sich seit 1183 Tagen sich in der Gefangenschaft der palästinischen Hisbollah-Millizen befindet.
Zum Berlin-Marathon werden noch 783 Läufer und Läuferinnen gesucht, damit insgesamt 1183 Menschen an den Start gehen können für die Freilassung von Gilad Shalit. Die Teilnehmer werden mit blauen Armbändern in einer Lauf-Gemeinschaft ausgestattet, auf denen die Zahl 1.183 eingeprägt ist.
Mit der Aktion soll sich das Schicksal des jungen Mannes in die Herzen und Köpfe der Menschen einprägen, damit die Gefangenschaft von Gilad Shalit nicht vergessen wird. Zum Berlin-Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit sind Menschen jüdischen, christlichen, moslemischen Glaubens eingeladen und auch jene Menschen eingeladen, die keiner Glaubens-Kongregation angehören, das meint auch Menschen ohne Konfession. Ob jung oder alt, egal wie weit man auf der Strecke kommt, es geht um ein Zeichen für die Freilassung Gilad Shalit und für den Frieden.
Am Tag des Marathon-Laufes, am Sonnabend, dem 20. September wird auch der 29jährige israelische Film-Regisseur Ron Segal teilnehmen. Der Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit ist eine Initiative von Ron Segal aus Israel. Er wird die Mannschaft mit blauen Silikon-Bändern anführen.
Bereits in der Zeit von 9.30 bis 12 Uhr wird ein Info-Stand der Botschaft des Staates Israel, der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin am Innsbrucker Platz auf das Schicksal von Gilad Shalit aufmerksam machen, über die aktuelle Lage in Israel und dem Nahen Osten informieren und weitere nützliche Informationen über das Heilige Land bieten.
Bis zum Redaktionsschluss zum Shabbat der Jüdischen Zeitung in Berlin hatten sich erst rund 400 Läufer und Läuferinnen gemeldet. Gesucht werden noch weitere 783 Läufer und Läuferinnen.
„Das Leben von Gilad Shalit muss es wert sein, wenige Stunden unsere eigenen Lebens für die Jahre der Gefangenschaft von Gilad Shalit, für seine unverzügliche Freilassung und für den Frieden in der Region zu „opfern““, appellieren die Redakteuere und Redakteurinnen der Jüdischen Zeitung in Berlin.
Weitere und ausführliche Informationen sowie eine Anmeldung zum Frieden-Marathon-Lauf in Berlin sind zu finden bei www.run4me.com und bei der Jüdischen Zeitung bei www.j-zeit.de .
Happy New Year 5770 !
We wish to all of those people which will celebrate Rosh Hashanah and The Jewish New Year
that may the coming year will be filled with
joy, health, love, blessings and peace !
Le Shana Tovah
Happy New Year 5770 !

John Baptist Mission of Togo
Mission Jean Baptiste au Togo
international service
Founder: Rev. Yawovi Nyonato
John Baptist Mission of Togo
Branch for Germany
Branch for the United Kingdom
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author,
managing editor and director of Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters,
MJB Mission News, ISSN 1999-8414, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty
Grußbotschaft von Bundespräsident Horst Köhler zum Fest des Fastenbrechens
Berlin. (and). 16. September 2009. Zum Fest des Fastenbrechens hat Bundespräsident Dr. Horst Köhler eine Gruß-Botschaft an die Bürger und Bürgerinnen des islamischen Glaubens gesprochen und die Menschen, die das Fest des Fastenbrechens feiern. Das Ramadan-Fest gilt als einer der Höhepunkte im Jahr.
Bundespräsident Horst Köhler sagte: “Herzlich gratuliere ich allen, die in unserem Land das Fest des Fastenbrechens begehen, und wünsche Ihnen besinnliche und auch frohe Stunden des Miteinanders.
Das Ramadanfest ist für Sie einer der Höhepunkte im Jahr. Die Familie kommt zusammen, isst und feiert, erzählt von Erfahrungen und Erlebnissen. Schon zum Iftar während des Ramadan haben viele Muslime auch ihre nichtmuslimischen Nachbarn, Freunde und Bekannte eingeladen.
Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass der Glaube so über die Grenzen hinweg Freundschaften und Verbindungen entstehen lässt, die tragen und weiterbringen. Das gemeinsame Feiern ist eine gute Gelegenheit, einander noch besser kennen zu lernen und Unsicherheiten und Fremdes zu überwinden. Je mehr wir voneinander erfahren, um so mehr können wir auch voneinander lernen. Dazu braucht es Offenheit, Mut und Vertrauen.
Die Fastenzeit ist ein guter Weg, sich darauf zu besinnen. Sie will ja gerade den Blick auf das Wesentliche lenken und frei machen von dem, was den Blick verstellt. Umso größer ist nun aber auch die Freude, die Zeit des Verzichts zu beenden und den frohen Tag mit vielen Freunden zu feiern.
Die Muslime in Deutschland sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft geworden. Die Islamkonferenz hat gezeigt, dass es möglich ist, offen und zielgerichtet an einem Tisch miteinander zu diskutieren, Probleme zu besprechen und Weichen zu stellen für die Zukunft. Ich denke: Wir sind auf einem guten Weg. Deshalb möchte ich Sie ermutigen, an diesem Weg der Verständigung und des vertrauensvollen Austausches weiter mitzuwirken. So können wir auch helfen, dass islam- und ausländerfeindliche Tendenzen in unserem Land keine Chance haben und niemand das friedliche, gute Miteinander mit Hassparolen gefährdet.
Wir brauchen den Dialog unter verlässlichen Partnern. Wir wollen einstehen für ein gutes Miteinander, für Integration und für Verständigung. Wir suchen die Begegnung und wollen so dem Fremden zum Freund werden.
So wünsche ich Ihnen allen, die Sie das Fest des Fastenbrechens begehen, frohe Stunden, Gesundheit und Glück.”
Monday, September 14, 2009
Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert
50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert
Speyer am Rhein. 14. September 2009. Ein 50jähriger Mann ohne Erwerbs-Einkommen ist in Speyer am Rhein fast verhungert, berichten die Behörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nachbarn des Mannes schöpften Verdacht, nachdem diese ihren Nachbarn für mehrere Tage nicht mehr gesehen hatten.
Polizei und Rettungskräfte konnten den Mann stark abgemagert in seiner Wohnung retten, informierte der Sozialdezernent der Stadt, Peter Brohm.
Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Arbeitsplatz mit einem Erwerbs-Einkommen verloren, ergänzte der Sozialdezernent. Aus bislang nicht näher bekannten Gründen habe er kein Arbeitslosengeld und in der Folge auch keinen Sozial-Leistungs-Bezug vielmehr Arbeitslosengeld II, bekannt auch als Hartz 4, beantragt. Der 50jährige leide möglicherweise an Alkohol-Problemen.
Im April 2007 verhungerte der 20jährige lernbehinderte André Kirsch, nach dem ihm die Leistungen zuvor auf 0,00 Euro gestrichen wurden. Im Falle massiver Leistungs-Einschränkungen besuchen seit diesen Ereignissen die Sachbearbeiter der Gesellschaft für Arbeitsmarkt-Integration mbH (GfA) die Sozialleistungs-Empfänger. Andreas Klamm
Petition und Diskussion: Allgemeiner Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran
Berlin / London. (and). 14. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und das internationale Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters haben heute beim Deutschen Bundestag in Berlin eine Petition für einen Allgemeinen Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran, die aufgrund ihres Engagement von Verfolgung und Lebensgefahr bedroht sind, eingereicht. Wie eine Mitarbeiterin des Deutschen Bundestags informierte müsse die Petition für rund drei Wochen geprüft werden, ob die Petition zum Schutz von Menschen und deren Leben als eine öffentliche Petition in Deutschland zugelassen werden kann.
Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland erklärte: „Wir glauben, dass wir ganz dringend eine öffentliche Diskussion brauchen über geplante Abschiebungen von Menschen in Ländern, in denen diese die Todesstrafe aufgrund des politischen Engagements für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Frieden droht. Dazu zählt zur Zeit ganz ohne Zweifel der Iran. Wir bitten um freundliche Unterstützung für einen generellen, genauer allgemeinen, Abschiebe-Stopp von Studenten und Menschen aus dem Iran, die sich in Deutschland befinden und aufgrund ihrer oppositionellen, politischen Friedens-Arbeit sich in zum Teil in größte Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit, Verfolgung, Gefängnis bis hin zur Todesstrafe begeben.“
Eine öffentliche Diskussion und ein allgemeiner Abschiebe-Stopp sei dringend notwendig. Gut wäre es wenn beispielsweise vielleicht auch die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe eine allgemeine Empfehlung zum Schutz von Asyl-suchenden Menschen aussprechen könnten, denen aufgrund ihrer politischen oppositionellen Friedens-Arbeit im Iran oder auch anderen Ländern, Verfolgung und die Todesstrafe droht.
Im Iran sind zur Zeit mehrere Hundert Stundenten, politisch oppositionelle Aktivisten, Journalistinnen, Journalisten, Männer, Frauen und Menschen inhaftiert, die sich für Frieden, Freiheit, internationale Völkerverständigung, Menschenrechte und Demokratie engagierten, etwa die französische Studentin und Journalistin Clotilde Reiss und die iranische Journalistin und Menschenrechts-Reporterin Shiva Nazarahari, um nur zwei mutige Frauen im Beispiel zu nennen.
„Wir glauben, dass eine Abschiebung von engagierten Menschen, die sich für Frieden und Demokratie engagieren, vor allem im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig und im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen proklamiert nicht zu verantworten ist, angesichts der drohenden ernsten Gefahren und Lebensgefahr für Schutz- und Asyl-suchende Menschen.“, ergänzte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Eine alternative und öffentliche Petition, die an alle demokratischen Parteien in Deutschland, Frieden- und Menschenrechts-Aktivisten- und Organisationen in Deutschland adressiert ist, kann öffentlich gelesen, unterstützt und mit gezeichnet werden bei:
http://www.petitiononline.com/090109/petition.html
Sollte in rund drei Wochen die heute beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Schutz von Menschen aus dem Iran zugelassen werden, werden die Informationen zur Mitzeichnung der Petition beim Deutschen Bundestag bekannt gegeben.
Die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo versucht zur Zeit einem Flüchtling aus dem Iran zu helfen, der aufgrund seines Engagements für Frieden, Demokratie und gegen Atomkrieg, mit einer möglicherweise geplanten Abschiebung in den Iran, konkret mit Verfolgung und der Todesstrafe im Iran bedroht ist.
Ausführliche und weitere Informationen zur Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters sind bei www.johnbaptistmission.org und bei www.radiotvinfo.org zu finden.
Sunday, September 13, 2009
Aus Togo in West-Afrika: „Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“
„Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“
Evangelium für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt
Nürnberg / Lome (Togo, West Afrika). 13. September 2009 (and). Die internationale John Baptist Mission of Togo in West-Afrika und das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin haben für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und aller Krankenkassen in Nürnberg die Sonder-Publikation und das Buch „Evangelium über Jesus Christus für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg“ mit der ISSN-Nummer 1999-8414 am Sonntag, 13. September 2009 herausgegeben.
In dem Buch in deutscher Sprache mit 188 Seiten sind nützliche Informationen zu finden für Menschen die sich in komplizierten Lebenslagen befinden oder oft auch Menschen begegnen, die sich in komplizierten oder in schwierigen Lebenslagen befinden. Das Buch beinhaltet auch Glaubens-Hilfen, Ermutigung zum Leben, Hoffnung, Liebe und Barmherzigkeit und Tipps zum Bewältigen von Situationen in schwierigen Lebenslagen, etwa auch im Umgang mit weiteren Menschen in der globalen Welt-Wirtschaft-Krise.
„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg sind oft hohen und enormen Belastungen ausgesetzt. Wir haben den Ruf erkannt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe, des Rates, der Leitung und Führung vom Allerhöchsten bedürftig sind. Der Druck kommt von oben, von unten, von rechts und links. Es werden Fehl-Einschätzungen und Fehl-Entscheidungen unter all diesen Belastungen getroffen. Daher ist das Buch und die Sonder-Ausgabe mit 188 Seiten auch als ein sehr langer Liebes-Brief an die Menschen in Nürnberg zu verstehen, der eine Hilfe sein kann für den Oberbürgermeister, für Ärzte und Direktoren, für Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Angestellte, Arbeiter und ebenso auch Reinigungs-Frauen oder Aushilfs-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das Buch ist ein praktischer Ratgeber für das Leben mit zahlreichen nützlichen Informationen.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die von Reverend Yawovi Nyonato in der Stadt Lome in Togo in West-Afrika gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 auch Vertretungen in Groß Britannien und in Deutschland hat.
Die internationale Mission ist seit mehreren Jahren unter anderem auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada und in fünf afrikanischen Staaten vertreten. In Burundi und weiteren Ländern in Afrika verfügt die Mission zudem über Kirchen.
Der Redaktion der John Baptist Mission of Togo war es wichtig für das Buch, das eigens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg gefertigt wurde, für die Texte nur den besten Autor und die besten Schreiber zu bieten. Mit dem Schreiber des Lukas-Evangelium, konnte auch ein gläubiger Arzt am Buch mitwirken. Es ist ein sehr anspruchsvolles und qualitative hochwertiges Buch mit sehr hohem Wert mit viel nützlichem Rat, der Hilfen auch in Krisen gewährleistet.
Das Buch ist als eBook im PDF-Format erschienen. Es ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes und der Krankenkassen in Nürnberg kostenlos erhältlich. Bei Gefallen und Interesse dürfen auch alle weiteren Menschen in der Stadt Nürnberg das Buch kostenfrei lesen, drucken, weitergeben und im Internet downloaden – meint herunterladen. Ein gütiger Geber hat bereits einen sehr hohen Preis bezahlt, damit das Buch als ein Teil eines sehr kostbaren und großen Geschenkes zur Verfügung gestellt werden kann.
„Wir ermutigen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Stadt Nürnberg, Rat und Hilfe zu lesen. Zudem bitten wir ausdrücklich alle Brüder und Schwestern in Franken, Bayern, Nürnberg und in Deutschland für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch Oberbürgermeister und Bürgermeister der Stadt Nürnberg, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialamt und Gesundheitsamt und die Menschen zu beten und Fürbitte zu leisten, die in Kontakt mit der Stadt Nürnberg stehen. Wir bitten auch Fürbitte zu leisten für die Menschen, die auf Hilfe durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt hoffen, während gleichzeitig auch einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Ämter und der Stadt ohne jeden Zweifel dringend der Hilfe des Höchsten bedürftig sind. Es ist die Pflicht aller Brüder und Schwestern, Bitte, Fürbitte und Gebet zu leisten und einander zu lieben. Wir sollten uns diesen Pflichten vor allem in Zeiten der Krise nicht verschließen sondern mit der Gnade G-TTES so gut wie möglich die Pflicht im Dienste der Liebe und Brüderlichkeit erfüllen. Vielleicht wird die Stadt Nürnberg das Buch-Geschenk auch im städtischen Intranet und Internet kostenfrei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anbieten. Eine Fortsetzung der Buch-Reihe schließen wir zum heutigen Zeitpunkt nicht aus.“, ergänzte ein Sprecher der Mission mit Haupt-Sitz in West-Afrika.
Weitere und ausführliche Informationen zur Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sind bei www.johnbaptistmission.org und www.missionjb.org zu finden.
Das Buch für die Menschen in Nürnberg steht bei der Adresse http://www.scribd.com/doc/19709708/EvangeliumJESUSCHRISTUSNuernberg
zum kostenfreien Download (zum Herunterladen) zur Verfügung.
Evangelium über Jesus Christus
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Stadt Nürnberg
des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg
des Sozialamtes der Stadt Nürnberg
der Krankenkassen in Nürnberg
188 Seiten
Sprache: deutsch,
ISSN-Nummer 1999-8414
Verlag und Redaktion: MJB Mission News, ISSN 1999-8414
John Baptist Mission of Togo
eBook, PDF, Druck im Eigen-Druck
kostenfrei
Erschienen: 13. September 2009
Rat, Hilfe, Glaube, Bildung, Evangelium
Friday, September 11, 2009
Courage für den Frieden: Mehr als 400 Menschen unterstützen das Engagement für den Frieden von Peter Grohmann
Von Andreas Klamm
Stuttgart / Berlin (Deutschland) / Kabul (Afghanistan). 11. September 2009. Nach dem verheerenden durch die Bundeswehr angeforderten Bomben-Angriff in Nord-Afghanistan am 4. September auf zwei Tanklast-Züge bei dem nach Informationen verschiedener Quellen, 50 Taliban und bis zu weitere 80 Zivilisten, Kinder und Frauen getötet wurden, stellte der Koordinator von Die Anstifter in Stuttgart am 7. September 2009 eine Strafanzeige gegen den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und den Oberbefehlshaber der Bundeswehr in Nord-Afghanistan wegen des Verdachts auf mögliche „fahrlässige Tötung“ oder des „Verdachts auf Mord“. „Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegt bislang keine Reaktion vor.“, informierte Peter Grohmann in einem Interview mit Radio IBS Liberty, heute am 11. September.
Deutschland befände sich faktisch und rechtlich im Kriegszustand mit wem auch immer, ergänzte der Ko-ordinator und mehrfache Buch-Autor.
Peter Grohmann erklärte zu seiner Strafanzeige wegen des Verdachts der Tötung und des Verdachts auf Mord von Menschen in Afghanistan: „Der Angriff mit einer Brutalität, die Zahl der Toten, das hätte man alles voraussehen können. Wenn zwei Tanklast-Züge bombardiert werden, dann weiß man, dass sehr viele Menschen umkommen können. Das ist eine Unverhältnis-Mäßigkeit der Mittel, die angewendet wurden. Man hätte genauso gut die Reifen zerschießen können.“
Seinen Verdacht auf Tötung, fahrlässige Tötung bis zum Verdacht auf Mord begründete der Friedens-Aktivist zudem mit den Vorgaben nach dem Strafgesetzbuch. „Wenn die Tötung auf besonders grausame Weise geschieht, dann kann von Mord geredet werden“, so Peter Grohmann.
Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegen bislang keine Reaktionen vor. „Ich habe aus der Öffentlichkeit ein sehr gutes Echo. Mehr als 400 weitere Menschen in Deutschland erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und des Verdachts auf Mord, angefordert durch die Bundeswehr am 2. September in Nord-Afghanistan.“
Es gab Lob für die Courage, sein Engagement für den Frieden beschrieb Peter Grohmann als „ganz normale Bürger-Pflicht, hier Stellung zu beziehen“. 400 weitere Menschen haben sich angeschlossen und ebenfalls Strafanzeige gestellt.
Auf den Rücken der Soldaten und Soldatinnen werde viel ausgetragen, auch an Unmut. Man müsse selbstverständlich die Soldaten und Soldatinnen zurückholen und man müsse die Truppe sofort abziehen, wenn man denke, dass der Einsatz nicht legal ist und dass in Afghanistan ein Krieg stattfindet.
Man müsse bedürftigen Menschen und Flüchtlingen helfen. Man müsse Menschen Asyl in Deutschland gewähren. Man müsse Flüchtlingen auch dort helfen, wo diese verfolgt werden. Stattdessen unterstütze man terroristische Regimes und Polizei-Staaten, kritisierte Grohmann.
Seiner Einschätzung nach gehe es in Afghanistan um die Sicherung der Öl-Wege, Öl das durch Afghanistan durchgeleitet werden solle. Es gehe weder um Menschenrechte, um Frieden oder um Taliban.
„Wenn man in Afghanistan helfen will, am Wiederaufbau und den Menschen, dann muss man das zivil tun. Man kann beispielsweise Kriegs-Dienstverweigerer nach Afghanistan oder freiwillige Hilfs-Kräfte nach Afghanistan schicken. Man muss mit zivilen Mitteln helfen. Das ist viel mehr als das, was jetzt geschieht. Der Krieg ist nicht zu gewinnen. Waffenstillstands-Verhandlungen wären ein erster Schritt“, beschreibt Peter Grohmann einen Ansatz seines „Friedens-Konzeptes“.
Während die Bundeswehr den Bomben-Angriff als „großen Erfolg“ feiert, erheben Menschen für Frieden auch kritische Stimmen für den Frieden, was in Militär-Kreisen offenbar als „störend“ empfunden wird. Der Bundespräsident von Deutschland Prof. Dr. Horst Köhler fordert inzwischen eine öffentliche Debatte über den Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
Die Staatsanwaltschaft in Potsdam prüft nun ob eine Straftat vorliegt und welche Straftat vorliegen könnte.
Thursday, September 10, 2009
Bis zu 350.000 Menschen obdachlos nach Flut-ähnlichen Regenfällen
Von Andreas Klamm
Quagadougou (Burkina Faso) / Dakar (Senegal) / Berlin (Deutschland). 8. September 2009. Durch Flut-artige Regenfälle wurden in West Afrika, in Senegal, Burkina Faso und Benin insgesamt mehr als 50 Menschen getötet und nach ersten Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 350.000 Menschen obdachlos.

Flut in Afrika: Bundesregierung entsendet THW-Beobachter-Team nach West-Afrika
Unser Bild zeigt Archiv-Aufnahmen von THW-Helfern im Einsatz. Foto: Andreas Klamm
Bereits wenige Tage nach Eintritt der Katastrophe schickte die Bundesregierung drei THW-Einsatzkräfte nach Absprache mit dem Auswärtigen Amt für zwei Wochen als Fachberater an der Deutschen Botschaft in die Hauptstadt von Burkina Faso nach Quagadougou.
Das west-afrikanische Land ist aufgrund der starken Regenfälle großflächig überflutet. Das Unwetter überraschte die Menschen bereits am vergangenen Dienstag. Mehr als 150.000 Menschen sind obdachlos. Die Hauptstadt Quagadougou wurde von den starken Regenfällen besonders betroffen.
Die THW-Fachkräfte unterstützen unter anderem die Deutsche Auslands-Vertretung mit Beratungen bei der Bewertung der Infrastruktur-Schäden. Vor allem die Schäden an den Einrichtungen zur Wasser- und Stromversorgung werden geprüft.
Zur Zeit ist noch nicht bekannt ob den ersten Beobachter- und Hilfe-Maßnahmen weitere THW-Einsätze folgen werden. Bereits im vergangenen Jahr konnte das Technische Hilfswerk nach dem Wirbelsturm Nargis in Myanmar Menschen in schwerster Not Hilfe leisten.
Das THW ist derzeit auch im Sudan im Einsatz und unterstützt die Vereinten Nationen bei Hilfsmaßnahmen.
„Insgesamt wurden bis zu 350.000 Menschen obdachlos und von den Flut-artigen Regenfällen betroffen.“ bestätigte die U.N.-Sprecherin Elizabeth Byrs.
Finanziell unterstützte Deutschland die von der Flut betroffenen Menschen mit einer Sofort-Hilfe in Höhe von 100.000 Euro.
Während im Westen von Afrika die Menschen von Flut-artigen Regenfällen überrascht wurden, befinden sich 1,5 Millionen Menschen in Somalia auf der Flucht vor der Dürre.
Peace For Afghanistan And Help For The People in Africa

Info-Grafik: Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor.
Produktion: September 2009 – Fotos: Archiv 2008, Flut in Togo
Themen: Dürre in Somalia, 1,5 Millionen Menschen auf der Flucht im September 2009
Flut in Senegal, Burkina Faso, Benin, Ghana und in bis insgesamt 16 weiteren Ländern in Afrika im September 2009 mit bis zu 500.000 Menschen, die obdachlos sind. 5. September 2009
Monday, September 7, 2009
West-Afrika: Schwere Flut in Afrika macht bis zu 350.000 Menschen obdachlos
Deutschland leistet Sofort-Hilfe für Flut-Opfer in Afrika
Von Andreas Klamm
Dakar (Senegal) /London (UK)/ Berlin (Deutschland). Mindestens 30 Menschen wurden bei einer schweren Flut in Afrika getötet. Bis zu 350.000 Menschen wurden von schweren Regenfällen mit Flut-artigen Auswirkungen überrascht. Viele Teile von bis zu 16 afrikanischen Staaten wurden von schweren Regen-Fällen überrascht, erklärte ein Sprecher der Vereinten Nationen bereits am Freitag. Das berichteten unter anderem der U.S. amerikanische Fernseh-Sender CNN und die Vereinten Nationen.
In der Hauptstadt von Burkina Faso, Quagadodougou, wurden mindestens 15 Menschen getötet und und bis 150.000 Menschen betroffen, bestätigte ein Sprecher einer Hilfs-Organisation.
Das Stadt-Krankenhaus muss möglicherweise auf eine Evakuation vorbereitet werden, erklärte Elizabeth Byrs, eine Presse-Sprecherin des U.N. Büros für Koordination für Humanitäre Hilfe.
In Ghana wurden durch die Flut-artigen Regenfälle bis 25 Menschen getötet. Die meisten Opfer werden in der Hauptstadt Accra beklagt.
Im benachbarten Nigeria wurden bis zu 3.500 Gebäude teilweise zerstört. Am schlimmsten wurde Agadez im Norden des Landes betroffen, bestätigte eine Sprecherin der Vereinten Nationen.
Aus Benin, Guinnea und Senegal wird berichtet, dass mehrere 10.000 – Menschen durch die Regen-Überflutungen betroffen wurden.
Elizabeth Byrs sagte: „Mindestens 350.000 Menschen wurden durch die Auswirkungen der Flut-artigen Regenfälle betroffen.“
Nach dem Bombenangriff: Strafanzeige gegen Oberbefehlshaber und Bundesminister Franz Josef Jung
Tötung von Kindern und Frauen in Nord-Afghanistan könnte juristische Folgen haben
Von Andreas Klamm, Tina Green, Mohammed Yousef
Berlin (Deutschland) / Kabul (Afghanistan). 7. September 2009. Nach dem von der Bundeswehr angeforderten verheerenden Bombardement in Nord-Afghanistan um 2.32 Uhr am 4. September 2009 wurde heute Strafanzeige gegen Oberst Georg Klein und den Bundesminister für Verteidigung Dr. Franz Josef Jung beim Generalstaatsanwalt Ralf Rother bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gestellt. Bei dem Bomben-Angriff sind in Berichten unterschiedlicher Quellen zwischen 55 und 125 Menschen getötet worden.
In einer Erklärung teilte der Autor und Koordinator bei „Die Anstifter“, Peter Grohmann in Stuttgart mit:
„Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige erstattet wegen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord. Totschlag gilt unter anderem dann als Mord, wenn er mit „gemeingefährlichen Mitteln“ durchgeführt wurde – und wenn ein Flugzeug Bomben auf mit Benzin gefüllte Tankfahrzeuge abwirft, ist das gemeingefährlich. Falls Sie sich meiner Anzeige anschließen wollen:
An Herrn Generalstaatsanwalt Ralf Rother, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin, poststelle@gsta.berlin.de: „Unter Hinweis auf das von der deutschen Bundeswehr in Nordafghanistan angeordnete Bombardement am 4.9.2009, 2.:32 h Ortszeit stelle ich hiermit Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord gegen Oberst Georg Klein u.a., ersatzweise den Bundesminister für Verteidigung, Franz Josef Jung, Berlin. Stuttgart; 7.9.2009. Peter Grohmann, Stuttgart.”
Bei dem Bombenangriff wurden unterschiedlichen Quellen zufolge zwischen 55 bis zu 125 Menschen getötet. Bei vielen der Opfer soll es sich, so verschiedene Berichte, um Kinder handeln.
Der Autor erklärte seine Strafanzeige gegen die Bundeswehr mit folgenden Worten:
„Wenn die Nebelwerfer der Bundeswehr unterwegs sind, ist tagelang nichts mehr zu sehen – und selbst das Fühlen fällt schwer, von Mitfühlen ist eh’ kaum die Rede. 55 Tote? Oder doch nur 35? Oder 125? Was der Mensch zählt, weiß vielleicht Allah, Gott hab ihn selig. Erfreulich nur, daß keine Zivilisten dabei waren, oder fast keine. Alles Taliban. Alles verbrannt, auch die Uniformen.
Und keine Kinder unter den Toten. Also, sagen wir mal so: Nicht mehr direkt zu sehen. Klar, wenn da paar Tausend Liter Treibstoff in die Luft gehen.
Und wenn Kinder dabei gewesen sein sollten, sind die Taliban schuld. Denn die haben ja das halbe Dorf eingeladen, illegal Treibstoff zu zapfen! Illegal!
So illegal wie die Bundeswehr in Afghanistan. Wie ich die Kinder kenne, waren die zuerst da. Kinder sind schneller, als die Polizei erlaubt. Sie sind auch schneller tot. 60 Gräber hat man in dem Dorf gezählt. In manchen Gräbern liegen nur Glieder. Das ist halt so, wenn man Krieg führt, Herr Jung, Herr Struck.“
Thursday, September 3, 2009
Rücktritts-Erklärung: Ministerpräsident Dieter Althaus geht

Rücktritts-Erklärung:
Ministerpräsident Dieter Althaus geht
Erfurt. Erst vor wenigen Tagen löste die überraschende Abschiebung im Freistaat Thüringen des Menschenrechts-Sprechers und des The Voice Refugee-Forum-Sprechers Felix Otto aus Kamerun, der sich vorbildlich und intensiv für eine Abschaffung der Residenz-Pflicht und die Bewegungs-Freiheit von Schutz- und Asyl-suchenden Menschen engagierte Entsetzen und große Besorgnis aus (wir berichteten).
Nur wenige Tage nach der Zwangs-Abschiebung des Menschenrechts-Sprechers und The Voice Refugee-Sprechers Felix Otto geht jetzt nach dem desaströsen Wahl-Ergebnis der Landtagswahlen in Thüringen von vergangenen Sonntag der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen Dieter Althaus.
Dieter Althaus erklärte heute am 3. September seinen sofortigen Rücktritt als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Vorsitzender der CDU Thüringen.
Die Mitteilung über seinen sofortigen Rücktritt ließ Dieter Althaus heute auf der Internet-Präsentation des Freistaats Thüringen bekannt geben.
http://www.thueringen.de/de/tsk/aktuell/presse/42828
Andreas Klamm
Monday, August 24, 2009
Menschenrechts-Sprecher Felix Otto droht die Abschiebung am Flughafen in Frankfurt am Main
Mehrere Tausend Menschen fordern „Abschaffung der Residenz-Pflicht“ - Abschiebung durch deutsche Behörden mit Air France am 25. August geplant
Von Andreas Klamm
Berlin / Erfurt / Göttingen. Dem The Voice Refugee Forum-Aktivisten (Jena) und Menschenrechts-Sprecher Felix Otto aus Kamerun, der seit insgesamt neun Jahren in Deutschland lebt, droht heute um 10.40 Uhr die Abschiebung mit dem Air France-Flug Nr. AF 1519 über Paris nach Douala in Kamerun. Der Menschenrechts-Aktivist soll verschiedenen Quellen zufolge von Bundes-Polizisten begleitet werden.
Entgegen früherer Annahmen mehrerer Menschenrechts-Beobachter findet kein Charter-Flug statt, informierte das The Voice Refugee Forum Jena.
Felix Otto engagierte sich vor allem gegen die so genannte „Residenz-Pflicht“, ein Gesetz, das in Deutschland die nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen garantierte Bewegungs-Freiheit von Schutz- und Asyl-suchenden Männern und Frauen massiv einschränkt.
The Voice Refugee Forum empfiehlt Faxe direkt an die französische Fluglinie Air France zu schicken.
Air France in Paris, Koordinationsstelle der Airline für Zusammenarbeit mit der Grenzpolizei, Fax: 0033 1 70035729 oder an den Flug Supervisor (verantwortlich für die Flugsicherheit) bei der Air France am Flughafen in Frankfurt, Fax: 069 69 29 02.
Wegen des Verstoßes gegen die Residenz-Pflicht wurde der Mann aus Kamerun in Thüringen zu acht Monaten Haft und zur Ableistung von 900 Arbeits-Stunden verurteilt.
„Mit einer Abschiebung nach Kamerun bringen die deutschen Behörden und Gerichte das Leben und die Sicherheit des politischen Aktivisten und Menschenrechts-Sprechers Felix Otto in Gefahr und „machen sich schlicht der Kollaboration schuldig“, beklagte der Bundesvorstand des Vereines der Roten Hilfe e.V. in einer Mitteilung an die Presse.
Man engagiere sich für die „Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze, die Abschaffung der staatlich-repressiven Residenz-Pflicht, für die sofortige Freilassung von Felix Otto und für ein Ende der Abschiebe-Androhung gegen den Flüchtlings-Hilfe-Aktivisten.“, teilte die Rote Hilfe e. V. weiter mit.
Für die Freilassung des The Voice-Refugee Forum Aktivisten und Menschenrechts-Sprechers Felix Otto engagieren sich inzwischen mehrere Organisationen im gesamten Bundesgebiet und mehrere Hundert Menschen.
Die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (Mission Jean Baptiste), gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Togo (West-Afrika), reichte bei Bundespräsident Horst Köhler am Sonntag, 24. August 2009 einen Eil-Antrag auf Ausssetzung des Abschiebe-Verfahrens und einen Gnaden-Erlass beim Bundespräsidialamt in Berlin ein.
Ob Bundespräsident Horst Köhler, wie von der Missionsleitung der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien erbeten, sich heute in Frankfurt am Main auch schützend vor den The Voice -Aktivisten und Menschenrechts-Sprecher Felix Otto stellen wird, um die Einhaltung seiner Menschenrechte zu gewährleisten steht zur Stunde noch nicht fest.
Die Sprecher des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.radiotvinfo.org) Tina Green und Andrew P. Harrod appellierten am Montag: „Wir hoffen sehr, dass Bundespräsident Horst Köhler sich im Sinne der aktiven Verteidigung von Demokratie und international auch in Deutschland gültiger Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in diesem Notfall auch schützend vor einen Sprecher für die Menschenrechte und schützend vor eine Vielzahl von Männern und Frauen stellen wird, die ihr Menschenrecht und Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Bewegungs-Freiheit in Anspruch nehmen. Deutschland ist nach dem Grundgesetz ein sozialer und demokratischer Bundesstaat und zum Frieden in der Welt verpflichtet. Wir glauben, dass es in dieser schweren Stunde für den Menschenrechts-Sprecher Felix Otto und für die Menschen in Deutschland ganz besonders wichtig ist, die Solidarität zu Frieden, Demokratie, Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte international und auch am Flughafen in Frankfurt am Main zu bekunden.
Zur Zeit wird in London und in New York geprüft, wie dem The Voice-Aktivisten und dem Sprecher für die Menschenrechte Felix Otto und den Menschen in Deutschland zur Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte in Deutschland geholfen werden kann.“
Unterdessen hat für heute, 25. August , das The Voice Refugee-Forum zu einem Treffen der weiteren FreundInnen, UnterstützerInnen und Menschenrechts-AktivistInnen am Flughafen in Frankfurt am Main, 9.30 Uhr, an der Bushalte-Stelle, bei der Halle B eingeladen, die ihre Solidarität mit dem Menschenrechts-Sprecher Felix Otto bekunden wollen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo hat bereits am Sonntag international zu Gebeten für den The Voice-Refugee-Aktivisten Felix Otto aufgerufen und auch empfohlen einen internationalen Gottes-Dienst am Flughafen in Frankfurt am Main für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen, Krieg, Terror und Gewalt zu halten, zu dem alle gläubige Menschen ungeachtet ihrer Herkunft willkommen sein sollten.
Ausführliche Informationen sind bei http://thevoiceforum.org zu finden.
Folgenden Muster-Text an die Flug-Gesellschaft Air France empfiehlt das The Voice Refugee-Forum:
„An den Kapitän und das Flugpersonal des Fluges AF 1519
Betreff: Dringende Mitteilung - Abschiebung von Felix Otto mit dem Flug AF 1519 am 25. 08. 2009 von Frankfurt über Paris nach Kamerun – Stornierung der Mitnahme dringend erforderlich
Sehr geehrter Kapitän, sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie in dringender Sorge um den politischen Flüchtling Felix Otto aus Kamerun, der sich in Deutschland gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge engagiert hat, und um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Fluges AF 1519 am 25. 08. um 10.40 Uhr von Franfurt/Main nach Paris.
Herr Felix Otto soll am Dienstag, den 25.8. 2009, 10.40 Uhr mit dem Flug AF 1519 Ihrer Fluggesellschaft über Paris nach Kamerun abgeschoben werden. Da Herr Otto als politischer Oppositioneller im Falle einer Abschiebung nach Kamerun um sein Leben fürchtet, ist er unter keinen Umständen bereit nach Kamerun zurückzukehren.
Der Passagier Felix Otto fliegt nicht freiwillig, er soll gegen seinen Willen transportiert werden! Herr Felix Otto hat angekündigt, dass er im Falle einer Abschiebung nach Kamerun an Bord des Flugzeuges aktiven Widerstand gegen den erzwungenen Transport leisten wird.
Herr Felix Otto wurde bereits während der Abschiebehaft wiederholt durch deutsche Polizeibeamte misshandelt und geschlagen. Wir befürchten vor diesem Hintergrund, dass es gerade während der Abschiebung an Bord des Flugzeuges zu massiven körperlichen Zwangsmaßnahmen und Misshandlungen gegen Herrn Felix Otto durch begleitende Polizeibeamte kommen wird, wenn er sich, wie angekündigt, aktiv gegen die Abschiebung widersetzt.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Gründen der Flugsicherheit und des reibungslosen Ablauf des Fluges AF 1519 und im Sinne der körperlichen Unversehrtheit von Herrn Felix Otto dringend geboten, die Mitnahme von Herrn Felix Otto umgehend zu stornieren!
Sie tragen als Personal der Fluggesellschaft Air France die unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit Ihrer Fluggäste! Daher liegt es in Ihrer Entscheidungskompetenz, die Mitnahme eines Flugpassagiers kurzfristig abzusagen, wenn dies, wie im Fall von Felix Otto aus Gründen der Flugsicherheit dringend erforderlich ist.
Abschiebung nach Kamerun – Gefahr für Leib und Leben von Felix Otto
Felix Otto soll nach Kamerun abgeschoben werden, in ein Land, das dank der europäischen Kolonialisierung und der europäischen Förderung einer kleinen willfährigen Machtelite heute despotisch regiert ist und das seinen Machthabern und vor allem seinen europäischen Partner Reichtum beschert, der Mehrheit der Bevölkerung aber Elend und Armut. Widerstand und Protest wird gewaltsam unterdrückt, jegliche Opposition wird systematisch verfolgt.
Menschenrechtsbeobachter aus Kamerun bestätigen, dass für die Sicherheit eines nach Kamerun Abgeschobenen nicht garantiert werden kann, denn er gilt als jemand, der während seines Exils sein Land diffamiert hat. Ihm droht Gefängnis, und dies bedeutet Auslieferung an systematische Willkür und Lebensgefahr!
Erschwerend kommt hinzu, dass sich Felix Otto in eine sehr schlechten gesundheitlichen und psychischen Verfassung befindet.
Wenn Sie als Fluggesellschaft an der Abschiebung des politischen Aktivisten Felix Otto in den Unrechtsstaat Kamerun mitwirken, bringen Sie sein Leben und seine Sicherheit in Gefahr!
Deshalb appelliere ich an Sie eindringlich:
Bringen Sie das Leben von Felix Otto nicht in Gefahr! Tragen Sie Sorge für die Sicherheit an Bord des Fluges AF 1519! Weigern Sie sich, Felix Otto gegen seinen Willen als Passagier auf diesem Flug mitzunehmen!“
Sunday, August 23, 2009
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. setzt sich für sofortige Freilassung des Menschenrechts-Sprechers Felix Otto ein
Für den Menschenrechts-Sprecher Felix Otto droht mit der Abschiebung Lebensgefahr – Vor einem Jahr wurden mehr als 100 Menschen ermordet
Von Andreas Klamm
Berlin / Erfurt / Göttingen. Bereits am Freitag (21. August 2009) hat der Bundesvorstand des Vereines Rote Hilfe e.V. die sofortige Freilassung des im Abschiebe-Gefängnis inhaftierten Menschenrechts-Sprechers und The Voice-Refugee-Forums-Aktivisten Felix Otto gefordert.
Nach einem Bericht befände sich der Menschenrechts-Sprecher Felix Otto an Händen und Füßen gefesselt in einer Video-überwachten Einzel-Zelle in Isolationshaft.
Als möglicher Grund wird nach Auffassung des Vereines das fortgesetzte politische Engagement des Menschenrechts-Sprechers und The Voice-Aktivisten Felix Otto vermutet.
Der Mann habe im Rahmen seines Engagement den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte „Residenz-Pflicht“ verstoßen. Dabei handele es sich nach Auffassung des Vereines um eine „besonders Menschen-verachtende Form staatlicher Repression.“
Wegen des Verstoßes gegen die Residenz-Pflicht wurde der Mann aus Kamerun in Thüringen zu acht Monaten Haft und zur Ableistung von 900 Arbeits-Stunden verurteilt.
Das Recht auf Bewegungs-Freiheit werde „durch den deutschen Staat“ Asyl-Bewerbern und Asyl-Bewerberinnen systematisch verweigert, informierte die Rote Hilfe e.V..
Nach der neuen Verhaftung stehe der Flüchtlings-Aktivist und ständiger Kontrolle, die Möglichkeit Telefonate zu führen sei eingeschränkt. Dem Menschenrechts-Sprecher wurden die Kleider weg genommen. Die offizielle Begründung für diese harte Maßnahme: „Suizid-Gefährdung“. Die Diagnose komme aus „heitererem Himmel“.
Die plötzliche „Fürsorge“ sei als eine offizielle staatliche Rechtfertigung zu sehen, dass Felix Otto noch der letzte Rest der an bereits unerträglich eingeschränkter Freiheit beraubt werden soll.
Für Dienstag, 25. August 2009, 10.40 Uhr ist die Abschiebung mittels Charter-Flug von Felix Otto und weiteren Flüchtlingen am Flughafen in Frankfurt am Main durch die Behörden vorgesehen.
Der Menschenrechts-Sprecher, ist nach Informationen des Vereines Rote Hilfe e.V. ein politischer Flüchtling und Asyl-Bewerber in Deutschland. Als Aktivist von Flüchtlingshilfe- und Menschenrechts-Organisationen befindet er sich in Gefahr als politischer Oppositioneller eingestuft zu werden und damit einer Verfolgung ausgesetzt zu sein.
Kamerun ist ein Staat, so der Verein Rote Hilfe e. V., in dem Korruption und Menschenrechts-Verletzungen an der Tagesordnung sind und politische GegnerInnen gewaltsam mundtot gemacht werden, indem sie willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne rechtliche Grundlage ausgesetzt werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wird massiv bedroht. Menschenrechts-VerteidigerInnen und JournalistInnen werden eingeschüchtert und schikaniert, Frauen und Männer werden auf Grund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert.
Die Skrupellosigkeit im Umgang mit politischen GegnerInnen zeigen besonders die Vorfälle im Februar 2008, als Sicherheitskräfte mindestens 100 Menschen töteten, um Proteste gegen Preiserhöhungen sowie gegen eine Verfassungs-Änderung niederzuschlagen.
Einige der Opfer wurden offenbar aus nächster Nähe durch Kopfschüsse ermordet. In Douala sollen Menschen unter Beschuss dazu gezwungen worden sein, in den
Wouri-Fluss zu springen, wo sie ertranken. Vielen Verletzten mit Schuss-Wunden
wurde eine ärztliche Behandlung verweigert, was in einigen Fällen zum Tod der
Verletzten führte.
Einige Monate später wurden nach einem Gefängnisausbruch 15
Männer von Gefängnis-Wachen und anderen Sicherheitskräften erschossen.
Die Meinungsfreiheit werde in Kamerun massiv eingeschränkt. Menschen, die
sich Regierungs-kritisch äußern, laufen Gefahr, willkürlich festgenommen und
aus politischen Gründen wegen Diffamierung angeklagt zu werden. Um
Oppositions-Mitglieder an der Abhaltung von Versammlungen zu hindern, greifen
die Sicherheitskräfte zu Gewalt, willkürlichen Festnahmen und rechtswidrigen
Inhaftierungen.
Die Zustände in den Gefängnissen seien katastrophal. Die Gefängnisse seien gewöhnlich
stark überbelegt und in schlechtem hygienischen Zustand.
Mit einer Abschiebung nach Kamerun bringen die deutschen Behörden und Gerichte
das Leben und die Sicherheit des politischen Aktivisten und Menschenrechts-Sprechers Felix Otto in Gefahr und „machen sich schlicht der Kollaboration schuldig“, beklagte der Bundesvorstand des Vereines der Roten Hilfe e.V. in einer Mitteilung an die Presse.
Man engagiere sich für die „Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze, die Abschaffung der staatlich-repressiven Residenz-Pflicht, für die sofortige Freilassung von Felix Otto und für ein Ende der Abschiebe-Androhung gegen den Flüchtlings-Hilfe-Aktisiten.“, teilte die Rote Hilfe e. V. weiter mit.
Gnaden-Antrag auf Freilassung und Asyl bei Bundespräsident Horst Köhler für den Menschenrechts-Sprecher Felix Otto gestellt
Gnaden-Antrag auf Freilassung und Asyl bei Bundespräsident Horst Köhler für den Menschenrechts-Sprecher und The Voice-Refugee-Aktivist Felix Otto gestellt
Von Tina Green
New York / Berlin / Erfurt. 24. August 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien, vertreten durch den Missionsleiter und französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Nachrichten-Korrespondent, Andreas Klamm, hat bei Bundespräsident Horst Köhler einen Antrag auf Gnaden-Erlass und sofortige Aussetzung der Abschiebung des im Abschiebe-Gefängnis in Suhl-Goldlauter inhaftierten Menschenrechts-Sprecher und The Voice Refugee Forum-Aktivisten Felix Otto aus Kamerun bereits am Sonntag gestellt.
Die internationale Johannes der Täufer Mission, mit Hauptsitz in Lome in Togo (Afrika) bittet in der öffentlichen Petition und dem Antrag auf Gnaden-Erlass, Bundespräsident Horst Köhler sich schützend vor die Asyl-suchenden Menschen und Flüchtlinge zu stellen.
Nach Informationen des The Voice Refugee Forums befindet sich der Menschenrechts-Sprecher Felix Otto zur Zeit nackt an Händen und Füßen gefesselt, mittels Video-Anlage ständig überwacht in einer Einzel-Isolations-Haftzelle und soll mittels Charter-Flug am Dienstag, 25. August 2009, 10.40 Uhr vom Flughafen in Frankfurt am Main unter Ausschluss der Presse und Öffentlichkeit aus Deutschland abgeschoben werden.
Felix Otto und das The Voice Refugee-Forum setzen sich bereits seit mehreren Monaten für die Abschaffung der so genannten „Residenz Pflicht“ in vorgegebenen Städten oder Landkreisen für Asyl-suchende Menschen und Flüchtlinge in Deutschland ein.
Der Menschenrechts-Sprecher wurde in Deutschland zu mehreren Monaten Gefängnis-Strafe wegen Verletzung der Residenz-Pflicht verurteilt. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dürfen sich alle Menschen in einem Land ihrer Wahl frei bewegen.
Die „Residenz-Pflicht“ für Asyl-suchende Menschen und Flüchtlinge in Deutschland macht allerdings die Reise-Freiheit und Bewegungs-Freiheit innerhalb von Deutschland für Menschen in schwerster Not unmöglich.
Der Missionsleiter der internationalen Christlichen-Jüdischen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien, Andreas Klamm erklärte: „Unsere Hoffnung ist groß, dass Bundespräsident Horst Köhler sich schützend vor die Botschafter des Friedens stellt und Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen auch in Deutschland schützen wird und mit seiner Geste dazu beitragen wird, dass Asyl-suchende Menschen auch in Deutschland die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die darin verkündeten Rechte, die für alle Menschen gültig sind, für sich beanspruchen können. Im Notfall hoffen wir darauf, dass der Bundespräsident dem Menschenrechts-Sprecher Felix Otto mittels eines Kirchen-Asyls vermittelnd helfen wird. Die Christen in Deutschland bitte ich hiermit für den Schutz und das Asyl von Felix Otto in Deutschland und für viele weitere Menschen in schwerster Not in Deutschland zu beten. Danke.
Felix Otto aus Kamerun leistet eine sehr wichtige Arbeit für die internationalen Menschenrechte. Wir hoffen alle sehr darauf, dass Bundespräsident Horst Köhler die wichtige Arbeit international tätiger Aktivisten und Journalisten für die Menschenrechte schützen und notfalls auch persönlich verteidigen wird. Deutschland ist zum Frieden in der Welt laut dem Grundgesetz verpflichtet.“
Die John Baptist Mission of Togo wurde von Reverend Yawovi Nyonato gegründet. Die Mission Jean Baptiste (Johannes der Täufer Mission) hat Vertretungen in fünf Afrikanischen Staaten und ist offiziell bei den zuständigen Innenministerien registriert.
Weitere Vertretungen gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada, Groß Britannien und Deutschland. Die John Baptist Mission of Togo arbeitet international und überkonfessionell und interkonfessionell und NICHT-kommerziell.
Der französisch-deutsche Journalist und Rundfunk-Journalist, Andreas Klamm ist seit 25 Jahren als Journalist in mehreren Ländern tätig und Autor von sieben veröffentlichten Büchern zu den Themen Menschenrechte, Politik, Soziales und Gesellschaft. Im Jahr 2006 gründete der Journalist und Autor das internationale Medien-Projekt für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“, das international tätig ist.
Ausführliche und weitere Informationen: http://thevoiceforum.org/node/1361
The VOICE Refugee Forum Jena
Schillergässchen 5, 07745 Jena
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,
Fax: 03641 / 42 02 70,
thevoiceforum@emdash.org
Bereits am Sonntag hat die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vetretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien auch die katholischen Bischöfe, Bischof Dr. Joachim Wanke ,Weihbischof Dr. Reinhard Hauke, die evangelische Landes-Bischöfin Ilse Junkermann, die Regionalbischöfin für den Propstsprengel Meiningen-Suhl, Pröpstin Marita Krüger und Prof. Dr. Heiner Bielefeld vom Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. um Hilfe-Vermittlung auch eines Kirchen-Asyls für den Menschenrechts-Sprecher und The Voice Refugee-Forum, Felix Otto, in einer weiteren schriftlichen Petition gebeten.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) proklamiert bereits im Jahr 1948 wird jedem Menschen garantiert:
Artikel 13
1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1.Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2.Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Weitere und ausführliche Informationen bei den Vereinten Nationen (United Nations), www.un.org .
Öffentlicher Brief und Petition an Bundespräsident Horst Köhler – Gnaden-Antrag für den Menschenrechts-Sprecher und The Voice Refugee Forum-Aktivist Felix Otto aus Kamerun:
„23. August 2009
Prof. Dr. Horst Köhler
Bundespräsident Deutschland
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Postanschrift:
11010 Berlin
poststelle@bpra.bund.de
nachrichtlich an:
Martin Kothé
Sprecher des Bundespräsidenten
Spreeweg 1
10557 Berlin
Tel.: 030-2000 0
presse@bpra.bund.de
EIL-ANTRAG auf Gewährung von Kirchen-Asyl in Deutschland
EIL-ANTRAG auf GNADEN-ERLASS durch den Bundespräsidenten von Deutschland, Prof. Dr. Horst Köhler
BESCHWERDE GEGEN Deutschland wegen Menschenrechts-Verletzungen und wegen des Verdachts auf Folter gegen Felix Otto aus Kamerun
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Horst Köhler, Bundespräsident von Deutschland !
Laut Berichten der Flüchtlings-Hilfe-Organisation The Voice Refugee Forum Thüringen besteht im Fall des The Voice-Refugee – Aktivisten Felix Otto der Verdacht auf Folter.
Nach dem Bericht wurde der Hilfe- und Asyl-suchende Flüchtling und Mensch Felix Otto wegen der Verletzung der « Residenz-Pflicht » zu mehreren Monaten Haft verurteilt.
Im Abschiebe-Gefängnis Suhl-Goldlauter soll nach dem vorliegenden Bericht Herr Felix Otto komplett NACKT an Händen und Füßen gefesselt im Gefängnis in Isolations-Haft und unter Video-Überwachung in einer Einzel-Zelle gefangen gehalten worden sein.
Laut dem Bericht ist am 25. August 2009 am Flughafen Frankfurt am Main die Abschiebung von Felix Otto mit weiteren Flüchtlingen mittels Charter-Flug nach Kamerun geplant.
Daher stelle ich als Missionsleitung der internationalen Jüdisch-Messianisch-Christlichen Mission John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien hiermit folgende Eil-Anträge:
1.Sofortige Aussetzung des Abschiebe-Verfahrens.
2.GNADEN-ERLASS des Bundespräsidenten von Deutschland und die damit verbundene sofortige Freilassung von Felix Otto und Schutz-Aufnahme bei der Katholischen und / oder Evangelischen Kirche im Kirchen-Asyl-Verfahren und den weiteren Flüchtlingen bzw. den Asyl-suchenden Menschen aus Kamerun.
3.Unabhängige Untersuchungs-Kommission der Vorgänge zur Isolations-Haft von Felix Otto im Abschiebe-Gefängnis Suhl-Goldlauter
Werter Herr Prof. Dr. Horst Köhler, da ich davon ausgehe, dass Sie das Grundgesetz (GG) kennen, erinnere ich nur kurz daran, dass laut Grundgesetz (GG) Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat » sein soll und dem «Frieden in der Welt dienen soll».
Für die bekennenden Christen in Deutschland stellt sich zudem die Aufgabe Menschen in schwerster Not auch aus Kamerun zu helfen und NICHT in Deutschland zu foltern oder deren Menschenrechte zu verletzen.
Nach weltlichem Mass-Stab wird in der Allgemeinen Erklärung der MENSCHENRECHTE der Vereinten Nationen, United Nations, www.un.org unter anderem FOLGENDES garantiert:
Artikel 13
1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1.Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2.Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Der Bericht vom The Voice Refugee Forum in Thüringen:
"Please see the Update information in English below!
Update: Felix Otto now in isolation Cell detention
PM von The VOICE - Protest gegen die geplante Abschiebung von Felix Otto
am 25.8.2009
Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Jena, 20.8.2009
Protest gegen die geplante Abschiebung von Felix Otto am 25.8.2009
Der kamerunische VOICE-Aktivist Felix Otto, der im März 2009 in Suhl-Goldlauter zunächst wegen Residenzpflicht, dann als Abschiebegefangener inhaftiert wurde, soll am Dienstag, den 25. August 2009 mit einem Charterflug von Frankfurt aus nach Kamerun abgeschoben werden. Der Flug ist für 10.40 Uhr angesetzt, die Flugnummer, die
Ankunftszeit und der genaue Ankunftsort wurden nicht mitgeteilt.
The VOICE Refugee Forum und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen protestieren gegen die Abschiebung unseres Aktivisten.
Es ist offensichtlich, dass die Charter-Abschiebung dazu dienen soll, unseren Freund Felix Otto völlig von der Außenwelt zu isolieren und von jeglichem Kontakt abzuschirmen. Felix Otto soll abgeschirmt werden, weil sein Fall zu viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt hat und weil zu viele Menschen sich für ihn interessieren und einsetzen. Es soll verhindert werden, dass Felix Otto gegen seine Abschiebung Widerstand leisten kann, dass Unterstützerinnen von außen Protest organisieren, dass irgendeine Öffentlichkeit - und seien es andere Passagiere – beobachten kann, was mit Felix Otto gemacht wird. Der Willkür sind somit Tür und Tor
geöffnet.
Seit Monaten steht der Fall von Felix Otto im Licht der Öffentlichkeit, denn er zeigt aufs Deutlichste, dass das Apartheidsgesetz der Residenzpflicht nicht nur ein rassistisches Instrument der Ausgrenzung und Schikane gegenüber Flüchtlingen ist, sondern ein höchst wirksames Mittel der Kontrolle, Kriminalisierung und Abschiebung. Im Lauf der Kampagne für Felix Otto haben hunderte von Menschen für seinen Fall Interesse gezeigt, kamen deutschlandweit zu öffentlichen Kungebungen und sendeten
Protestbriefe und -faxe an die zuständige Ausländerbehörde, an die Gerichte und an das Innenministerium.
Dennoch hat sich das Innenministerium trotz mehrfacher Nachfragen von Seiten der Karawane nicht zu dem Fall geäußert. Der Innenminister selbst ist in dieser Sache nicht zu sprechen, allenfalls nachrangige Stellen sind erreichbar, die sich als nicht auskunftsbefugt darstellen. Diese Nicht-Reaktion ist eine Ohrfeige für all diejenigen, die sich für Felix Otto eingesetzt haben und damit ihr demokratisches Bewusstsein bewiesen haben.
Um die Sache Felix Otto zu beenden, will man sich seiner nun durch eine
Sonderbehandlung "Charter-Abschiebung" entledigen.
Dagegen protestieren wir und fordern: Felix Otto muss bleiben! Keine Abschiebung
Freiheit für Felix Otto! Abschaffung der Residenzpflicht!
Unser Protest wird so lange anhalten, wie es dauern wird, auf die Heuchelei des deutschen Abschieberegimes und der Thüringer Behörden hinsichtlich des Missbrauchs der Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen und der Propaganda der sogenannten Integration aufmerksam zu machen. Konkret heißt das im Moment: Über die Sicherheit und Freiheit von Felix Otto zu wachen und die Menschen über seine verzweifelte Situation zu informieren.
Über die große Unterstützung und Solidarität, durch die die schlechte Behandlung von Felix Otto, seit er im Gefängnis ist, öffentlich gemacht werden konnte, sind wir sehr glücklich. Der Kampf geht weiter!
Osaren Igbinoba, The VOICE Refugee Forum
The VOICE Refugee Forum Jena
--
The VOICE Refugee Forum Jena
Adresse: Schillergässchen 5, 07745 Jena
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,
Fax: 03641 / 42 02 70,
E-Mail: thevoiceforum@emdash.org,
Internet: http://www.thevoiceforum.org
Gegründet: 1994, Arbeitsweise: Kampagnen,Aktionen, Vernetzung.
Update: Felix Otto nun gefesselt in Isolationshaft
Seit heute, dem Tag, an dem Felix Otto den Termin seiner Abschiebung erfahren hat und dieser öffentlich gemacht worden ist, wird er nun an Händen und Füßen gefesselt in einer videoüberwachten Einzelzelle verwahrt. Er steht unter ständiger Kontrolle, auch wenn er Telefonate führt. Die Möglichkeiten, Telefonate zu führen, werden eingeschränkt. Seine Kleider wurden ihm abgenommen.
Offiziell begründet wird die Maßnahme mit einer Suizidgefährdung. Diese Diagnose kommt aus heiterem Himmel. Gestern hatte Felix Otto in einem Telefongespräch vom überraschenden Besuch eines Psychologen berichtet, der nunmehr öfter zu ihm kommen wolle. Unsere ursprüngliche Vermutung, dass es vor allem darum ginge, ihn zu besänftigen, indem man ihn im Glauben ließe, dass man sich um ihn kümmere, hat sich leider nicht bestätigt.
Ziel der plötzlichen psychologischen Fürsorge war es offensichtlich allein, eine offizielle Rechtfertigung dafür zu gewinnen, dass man ihn des letzten Restes an Freiheit zu beraubt, um seine Abschiebung ohne Hindernisse durchführen zu können und jede Form von Protest und Widerstand zu verhindern. Dies passt zu der Tatsache, dass für die Abschiebung am Dienstag, den 25.8.2009, nach Kamerun ein Charterflug gebucht ist, durch den Felix Otto von jedem Kontakt mit der Außenwelt und Öffentlichkeit
abgeschirmt werden soll.
Aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit für seinen Fall gilt Felix Otto offensichtlich als besonders renitent. Bezeichnenderweise setzte die Maßnahme nach dem Telefonat mit einem Freund ein, der ihn über die geplante Abschiebung informiert hat Zu behaupten, dass diese Sonderbehandlung irgendetwas mit der Sorge um sein Leben zu tun habe, ist eine beispiellose Heuchelei. Wer ernsthaft um das Leben und die Gesundheit von Felix Otto besorgt ist, möge schleunigst damit aufhören, seine
Abschiebung zu betreiben und dafür sorgen, dass er sofort seine Freiheit
zurückbekommt!
Freiheit für Felix Otto! Abschiebung stoppen! Residenzpflicht abschaffen!
PM von The VOICE - Protest gegen die geplante Abschiebung von Felix Otto am 25.8.2009
http://thevoiceforum.org/node/1361
English:
Update: Felix Otto now in isolation Cell detention
Today, the same day that Felix Otto was informed of his deporation and after the date for his deportation became public, Felix Otto is now being detained in a video-monitored single cell, chained on hands and feet. He is under permanent observation even when he is making phonecalls. The possibilities of making calls have been limited. His clothes were taken away from him.
The official reason for this treatment is, that he is in danger of committing suicid. This diagnosis comes out of a sudden. Yesterday on phone he spoke about a surprising visit of a psychologist who said that he was going to see him regularly from now on. Our initial suspicion that they mainly wanted to calm him down by giving him the impression that they were taking care of him, couldn't unfortunately be verified.
The aim of this sudden psychological care was obviously to gain an official justification to take the little rest of his freedom to execute his deportation without any obstacles and to prevent any form of protest and resistance. This fits to the fact that the deportation on Tuesday, 25th to Cameroon will be done with a chartered deportation flight, which will garantuee the complete isolation from outside and the public.
Due to the wide public attention his case has risen, Felix Otto is obviously seen as specifically rebellious. It does not seem to be a coincidence that this maltreatment in the prison started immediately after a phone call with a friend who had informed him about the planned deportation.
To maintain that this special treatment has anything to do with the worry for his life is hypocrisy without example. Whoever is seriously worried about the life and the health of Felix Otto, should immediately stop to work on his deportatin and see to his immediate release!
Freedom for Felix Otto! Stop deportation! Abolish residential restriction law!"
Werter Herr Prof. Dr. Horst Köhler, ich bitte die UMSTÄNDE zu prüfen, zu untersuchen und für Herrn Felix Otto und weitere Asyl-suchende Menschen aus Kamerun nach den Möglichkeiten auch KIRCHEN-ASYL zu gewähren !
Sie sind wie ich auch, ein Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland. Wenn Deutschland als Staat versagt um Asyl-suchenden Menschen in schwerster Not zu helfen, könnte vielleicht ausnahmsweise einmal im Notfall die Evangelische Kirche in Deutschland, vielleicht sogar auch die Katholische Kirche, helfen.
Als französisch-deutscher Bürger, wie Sie wissen ist mein Großvater Haedi Sabaot französischer Bürger und war als Lieutenant und Offizier der Französischen Armee 1945 in Kaiserslautern stationiert, hoffe ich auch sehr für Deutschland, dass Deutschland den Weg finden wird, um Asyl-suchenden Menschen in Deutschland Schutz, Liebe, Freundschaft und Asyl zu gewähren.
Wenn Deutschland nicht bereit ist, Asyl zu gewähren, die Gemeinschaft der Kirchen und der Christen in Deutschland ist sicher bereit in den Kirchen in Deutschland Asyl für Menschen und Flüchtlinge in schwerster Not zu gewähren.
Da ich auch Mitglied und Unterstützer der Flüchtlings-Hilfe-Organisation «SAVE ME - Heidelberg» bin und mir bekannt ist, dass es über 80 weitere Unterstützer und Unterstützerinnen gibt, könnte Herr Felix Otto vielleicht auch als Flüchtling und Asyl-suchender Mensch in Heidelberg aufgenommen werden.
Vielleicht könnte die Evangelische und Katholische Kirche am 25. August 2009 einen öffentlichen GOTTES-DIENST am Flughafen in Frankfurt am Main für ALLE MENSCHEN, die vor Krieg, Terror und Gerwalt, Asyl und Schutz suchen und für ALLE MENSCHEN in NOT halten.
Die John Baptist Mission of Togo wurde von Reverend Yawovi Nyonato gegründet. Die Mission Jean Baptiste (Johannes der Täufer Mission) hat Vertretungen in fünf Afrikanischen Staaten und ist OFFIZIELL bei den zuständigen Innenministerien registriert.
Weitere Vertretungen gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada, Groß Britannien und Deutschland. Die John Baptist Mission of Togo arbeitet international und überkonfessionell und interkonfessionell und NICHT-kommerziell.
Wir versuchen Menschen in schwerer Not durch Fürbitte, Bitte und Beistand zu helfen, soweit wir dazu die Möglichkeit erhalten. Möge uns G-TT der HERR die Gnade schenken, schwerste MENSCHENRECHTS-VERLETZUNGEN in Deutschland zu beenden und Menschen in schwerster Not zu helfen, ungeachtet dessen aus welchem Land auch immer diese Menschen kommen. Ich bitte Sie die Möglichkeiten zu prüfen, wie Felix Otto und weitere Asyl-suchende Menschen auch in Deutschland geschützt werden können !
Werter Herr Prof. Dr. Horst Köhler daher bitte ich Sie heute freundlichst dem GNADEN-ERLASS zum STOPP der Abschiebung von Felix Otto und weiteren Asyl-suchenden Menschen in Deutschland zuzustimmen.
Werter Herr Prof. Dr. Horst Köhler bitte stellen Sie sich schützend auch vor Asyl-suchende Flüchtlinge und Menschen in Deutschland. Vielleicht können Sie am 25. August 2009 (10.40 Uhr) an den Flughafen nach Frankfurt am Main kommen um Felix Otto und weitere Menschen in Not offiziell unter dem Schutz des Kirchen-Asyls in Deutschland willkommen zu heißen.
BESTEN DANK im VORAUS !
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm, Journalist,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, Vertretung für Deutschland –
Vertretung für Groß Britannien internationale Dienste
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”
Abschrift der öffentlichen Petition und eines offenen Briefes an Bundespräsident Horst Köhler Berlin, Deutschland, für den Menschenrechts-Sprecher und The Voice-Refugee-Aktivisten, Felix Otto, dessen Abschiebung unter Ausschluß der Öffentlichkeit für Dienstag, 25. August 2009 um 10.40 Uhr am Flughafen in Frankfurt am Main geplant ist.
Menschenrechts-Aktivist Felix Otto nackt und gefesselt in Isolations-Haft
Menschenrechts-Aktivist Felix Otto nackt und gefesselt in Isolations-Haft
Von Andreas Klamm
New York / Berlin / Erfurt. Der Menschenrechts-Aktivist und der The Voice Refugee – Aktivist Felix Otto aus dem afrikanischen Staat Kamerun befindet sich einem Bericht von The Voice Refugee-Forum zufolge offenbar zur Zeit an Händen und Füßen gefesselt in einer Video-überwachten Einzel-Isolationshaft-Zelle im Abschiebe-Gefängnis bei Suhl-Goldauter in Thüringen.
In der Pressemitteilung wird zudem darüber informiert, dass Felix Otto stetig auch beim Führen von Telefonaten dauerhaft überwacht werde. Die Möglichkeiten, zu telefonieren seien eingeschränkt. Dem Menschenrechts-Aktivisten und The Voice-Refugee-Sprecher Felix Otto wurden die Kleider abgenommen.
Offiziell werde die Maßnahme mit einer „Suizid-Gefährdung“ begründet. Diese Diagnose, so The Voice Refugee Forum, komme aus „heiterem Himmel“. Vor einigen Tagen hatte Felix Otto in einem Telefongespräch vom überraschenden Besuch eines Psychologen berichtet, der ihn öfters besuchen wolle.
Die Isolations-Haft und die für Dienstag den 25. August 2009 am Flughafen von Frankfurt am Main geplante Abschiebung des Menschenrechts-Sprechers hat für große Aufmerksamkeit und Anteilnahme mehrerer Hundert Menschen in Deutschland beigetragen.
Der Mann werde offensichtlich von den Abschiebe-Behörden in Deutschland als besonders „renitent“ eingestuft.
The Voice Refugee Forum zeigte sich besorgt über die Vorgänge: „Unsere ursprüngliche Vermutung, dass es vor allem darum ginge, Felix Otto zu besänftigen, indem man ihn im Glauben ließe, dass man sich um ihn kümmere, hat sich leider nicht bestätigt.
Ziel der plötzlichen psychologischen Fürsorge war es offensichtlich allein, eine offizielle Rechtfertigung dafür zu gewinnen, dass man ihn des letzten Restes an Freiheit zu beraubt, um seine Abschiebung ohne Hindernisse durchführen zu können und jede Form von Protest und Widerstand zu verhindern. Felix Otto soll offenbar von jedem Kontakt mit der Außenwelt und Öffentlichkeit abgeschirmt werden.
Bezeichnenderweise setzte die Maßnahme nach dem Telefonat mit einem Freund ein, der ihn über die geplante Abschiebung informiert hat. Zu behaupten, dass diese
Sonderbehandlung irgendetwas mit der Sorge um sein Leben zu tun habe, ist eine beispiellose Heuchelei. Wer ernsthaft um das Leben und die Gesundheit von Felix Otto besorgt ist, möge schleunigst damit aufhören, seine Abschiebung zu betreiben und dafür sorgen, dass er sofort seine Freiheit
zurückbekommt!“
Für Dienstag, den 25. August 2009, 10.40 Uhr ist am Flughafen von Frankfurt am Main die „geheime Abschiebung“ unter Ausschluß der Öffentlichkeit des Asyl-suchenden Menschen und Flüchtlings gemeinsam mit weiteren Flüchtlingen mittels Charter-Flug geplant.
Der Menschenrechts- und The Voice-Sprecher Felix Otto und die Flüchtlingshilfe-Organisation The Voice setzen sich seit Monaten für die Abschaffung der so genannten Residenz-Pflicht von Asyl-suchenden Menschen in Deutschland ein.
Ausführliche und weitere Informationen: http://thevoiceforum.org/node/1361
The VOICE Refugee Forum Jena
Schillergässchen 5, 07745 Jena
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,
Fax: 03641 / 42 02 70,
thevoiceforum@emdash.org,
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) proklamiert bereits im Jahr 1948 wird jedem Menschen garantiert:
Artikel 13
1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1.Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2.Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Weitere und ausführliche Informationen bei den Vereinten Nationen (United Nations), www.un.org .
Saturday, August 22, 2009
Network Media
International Network Media
We do recommend to visit following international NETWORK MEDIA offers
www.democracynow.org – with the journalists Amy Goodman and Juan Gonzalez
www.infopartner.net – by Thomas M. Müller
http://prekarier.infopartner.net , DER PREKARIER by the author and publisher Hans-Jürgen Graf
Soziales Wiki on Der Prekarier, http://prekarier.infopartner.net/soziowiki
Der Prekarier Blog, http://prekarier.infopartner.net/Wordpress
Gedenk-Tag Opfer sozialer Kälte am 1. August in Deutschland,
http://prekarier.infopartner.net/gedenken
Die Engelsburg, www.die-engelsburg.de
IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty, www.ibstelevision.com
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, international media project for Human Rights, www.radiotvinfo.org , www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
British Newsflash Magazine, www.britischnewsflash.org, www.britishnewsflash.de
Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de – regionale Hilfs- und Medien-Projekte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414, www.ifnd734.org , www.mjbmissionnews.blogspot.com
Andreas Klamm Journalist, www.andreasklamm.blogspot.com, http://andreasklamm.radiotvinfo.org, www.andreasklamm.wordpress.com , www.andreasklamm.de.be, www.regionalhilfe.de/akc
Gewerkschaft Ver.di, www.verdi.de
IFJ International Federation of Journalists, www.ifj.org
DPV Deutscher Presse-Verband, www.dpv.org
UN United Nations, www.un.org
ARTIKEL EINS, www.artikel-eins.com
Zeitung Karussell-Gegenwind by Angelo F. Lucifero, www.lag-antifas-welt.de
Gelbe Hand e.V., www.gelbehand.de
GewerkschafterInnen GEGEN Rechts, http://ggr.blogsport.de
Christian Newswire, www.christiannewswire.org
Standard Newswire, www.standardnewswire.com
John Baptist Mission of Togo, international services, Reverend Yawovi Nyonato, www.johnbaptistmission.org
Free Speech TV, www.freespeech.org
Organizing For America (my Barack Obama), http://my.barackobama.com
3mnewswire.org,
August 22, 2009, New York, U.S.A.
Friday, August 21, 2009
San Diego Public School Dance Teacher Fired for Playing Song with Christ in it
San Diego Public School Dance Teacher Fired for Playing Song with Christ in it
SAN DIEGO, Aug. 21 /Christian Newswire/ -- Kathy Villalobos was a dance teacher for two San Diego Public Middle Schools. For five years she taught young teens how to dance. One day in class she played a song to her students that had the name "Christ" in it. Within five days, she was fired. That event transpired 4 1/2 years ago.
This Monday August 24, jury selection and her trial begins at the El Cajon East County Courthouse - along with a lively protest beforehand of the rights that were violated as a result of this firing.
"This is a tremendous injustice and violation of religious liberties" said Mary Kuper, Protest Organizer "Our Country was founded upon 'In God we Trust' and 'One Nation Under God', mentioning the name of Christ is an honor and a blessing, certainly not a reason for termination of employment. We hold the public school system accountable for this unreasonable act of injustice."
Pacific Justice Institute (PJI) is representing Ms. Villalobos. Brad Dacus, President of PJI, will speak at the protest Monday morning.
Protest of Injustice Against Religious Liberties
Monday August 24, 2009
9:00am
El Cajon County Courthouse steps
250 East Main Street
El Cajon, CA 92020
Nacht-Flüge: VGH-Urteil ist Niederlage für die Menschen in der Rheinhessen
VGH-Urteil ist Niederlage für die Menschen in der Rheinhessen
Nachtflüge dürfen nicht an den Hahn wandern – Landesregierung greift nach jedem Strohhalm
Frankfurt am Main/ Mainz. 22. August 2009. (and). Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen (VGH) zum Ausbau des Flughafens Frankfurt erklärte Daniel Köbler, Landesvorstandssprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:
"Das Gerichtsurteil ist eine herbe Niederlage für alle Gegner des Flughafen-Ausbaus. Die Menschen im Rheinhessen werden in Zukunft noch stärker unter der Lärmbelastung durch den Flugverkehr leiden.
Besonders enttäuschend ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allerdings die Reaktion der Landesregierung, die das Urteil begrüßt. Hier wird deutlich, dass die wirtschaftlichen Aspekte des Ausbaus die Auswirkungen auf Klima und Gesundheit der Menschen in Rheinhessen gnadenlos verdrängen. So entsteht der Eindruck, der Landesregierung sei die Lebensqualität der Menschen egal – Hauptsache, der Rubel rollt!“, ergänzte Daniel Köbler.
„Die Reaktion der Landesregierung zeigt zudem, dass sie nach jedem Strohhalm greift, um den Flughafen Hahn aus den roten Zahlen zu kriegen. Erst wird im Vorbeigehen der geplante Terminal-Neubau gestrichen und jetzt sollen die Nachflüge aus Frankfurt den hoch defizitären Regional-Flughafen retten. Das Angebot, die Nachtflüge aus Frankfurt an den Hahn zu verlagern, ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vollkommen inakzeptabel. Was den Menschen im Rhein-Main-Gebiet nicht zuzumuten ist – und vom VGH gerichtlich bestätigt wurde – kann auch nicht den Menschen im Hunsrück zugemutet werden“, sagte der Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen.
Public Agrees that Clunkers Should Not be Destroyed
Public Agrees that Clunkers Should Not be Destroyed
MEDIA ADVISORY, Aug. 21 /Christian Newswire/ -- Mission Solano, a homeless mission in northern California, today released the results of a poll showing that 62% of the public disapproves of the destruction of automobiles as part of the Cash for Clunkers program.
"Again we are calling on the President and leaders of Congress to provide clemency for so-called clunkers that are to be destroyed," said Ron Marlette, Mission Solano Executive Director. "And now we can show that the public agrees."
In a survey conducted August 16-17, 62% of all respondents, 883 people, believe that Cash for Clunkers cars should be made available to those who can not afford a new car rather than being destroyed as is required by the Cash for Clunkers program.
Across the country, thousands of usable vehicles are lined up at what have been dubbed "automobile death rows" awaiting their mandated destruction. In the past many of these cars would have been donated to charitable used car lots like that operated by Mission Solano. "We appreciate the economic stimulus that has come to our community through the Cash for Clunkers program," said Marlette. "But this program will destroy cars that could be used by our clients."
The Cash for Clunkers program provides a government incentive of up to $4,500 for buyers who trade in late model cars (no more than 25 years old) when buying a new vehicle. Mission Solano sells used cars to provide funds for their programs to benefit the homeless and needy. Mission Solano also provides automobiles free of charge to graduates of its programs. Marlette noted, "Not everybody is able to purchase a new car. It is a shame to throw away so many usable vehicles."
To see the entire poll results go to www.missionsolano.org/clunkersurvey/survey.pdf
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Wednesday, August 19, 2009
Will Nürnberg sich verarmte Behinderte sparen?
von Hans-Jürgen Graf
Die Redaktion des „Prekariers“ hat heute nachvollziehbare Informationen erhalten, dass das Sozialamt hier in Nürnberg einem schwerbehinderten und schwer chronisch erkranktem Menschen die Leistung ab 01. Oktober vollständig einstellen möchte. Das Amt begründet dies in seinem Anhörungsschreiben mit angeblich fehlender Mitwirkung nach § 60 SGB I.Thomas M. ist seit mehr als 10 Jahren nachweislich unter anderem an schweren Traumatisierungen, Hypersomnie verschiedener Ursache (Narkolepsie mit Kataplexien, Schlafapnoe), schwerwiegenden hormonellen Störungen, verschiedenen Schädigungen an den Nerven (u. a. Hände, Arme) sowie Angst- und Panikstörungen, Cerviko-Brachial-Syndrom mit Therapieresistenz, einer stark ausgeprägten Hausstaubmilbenallergie, Asthma bronchiale, multiplen posttraumatischen Belastungsstörungen, einem chronischen Schmerzsyndrom, Schädigungen im Bereich der Lenden- und Halswirbelsäule und einer hypertensiven Herzkrankheit, erkrankt. Seitdem versucht er verzweifelt seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, wobei ihm die Sozialleistungsträger in Nürnberg wohl nur Steine in den Weg legen wollen. Vorher verdiente er seinen Lebensunterhalt als IT-Techniker, Computer-Fachverkäufer und als selbstständiger Grafiker.
Bereits 2007 versuchte das Sozialamt der Stadt Nürnberg, Thomas M. aus seiner Wohnung zu bekommen, in der er seit seiner Geburt lebt. In der Folgezeit fand eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt der Stadt statt, bei der ihm die begutachtende Ärztin einen Vortrag über die Kassenlage der Kommune hielt und eine Einsicht in die mitgebrachten ärztlichen Unterlagen verweigerte. Bei dieser Begutachtung wurde Thomas M. von einem Bekannten begleitet. Diesem erzählte er gleich nach dem Termin, dass die Ärztin ihm ebenfalls erklärte, er müsse dem Sozialamt entgegenkommen und nach einem Jahr umziehen ansonsten werde sie behaupten, dass ein Umzug für ihn aus gesundheitlichen Gründen besser wäre. Über diesen Sachstand informierte M. unverzüglich das zuständige Amt. Diese antwortete nicht auf sein Schreiben. In der Zwischenzeit konnte er eine fähige ärztliche Therapeutin gewinnen, die ihn seit etwa einem Jahr behandelt. Sie ist Spezialistin für traumatisierte Patienten. Diese und seine jetzt behandelnden Ärzte sind der Meinung, dass für ihn ein Umzug, aufgrund der Belastungen körperlicher und seelischer Art, ausgeschlossen ist.
Ende März diesen Jahres sollte sich Thomas M. wieder beim Gesundheitsamt zur Begutachtung der Umzugsfähigkeit einfinden und er kam dieser Aufforderung auch nach. Wiederum in Begleitung seines Bekannten. Es zeigte sich, dass seine Beschwerde über die erstmalige Begutachtung keinerlei Wirkung erzielt hatte. Der Gutachter war ein Arzt, der ihn bereits im Rahmen des Antrags auf eine Haushaltshilfe, die ihm bis heute ebenfalls verweigert wird, untersuchte. Bei dieser Untersuchung wurde lediglich eine kurze körperliche Inspektion durchgeführt und im Gespräch, bei dem der Begleiter (examinierter Krankenpfleger) dabei war, zeigten sich augenscheinlich deutliche Schwächen des Arztes im Umgang mit bestimmten Diagnosen und Medikamenten dazu. In diesem zweiten Termin bei diesem Arzt verweigerte er diesmal nicht die Anwesenheit des Begleiters, wie er es bei der Begutachtung für die Haushaltshilfe, versucht hatte. Auf die Frage, welche Fachgebiete er denn abdecke, antwortete er lediglich etwa „das spiele keine Rolle, er sei Arzt und das genüge“. Trotzdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass bei Thomas M. zeitverzögert starke Schmerzen nach dem Durchbewegen von Armen, Beinen und der Halswirbelsäule auftreten, kümmerte dies ihn wenig und er bewegte alles in forscher Art und Weise durch. Dafür musste M. in den nachfolgenden Tagen schmerzlich bezahlen, wobei sich bei ihm seit dieser Untersuchung wieder migräneartige Kopfschmerzen zeigen, die seit geraumer Zeit eigentlich zur Ruhe gekommen waren. Im Großen und Ganzen verlief diese Begutachtung ohne jegliche Rücksichtnahme auf den Zustand des Betroffenen und mit einer Grundstimmung, die der Gutachter so ausdrückte, „im Grunde spielt ja die ganze Untersuchung überhaupt keine Rolle für die Umzugsfähigkeit“. Der Arzt nahm keinerlei Rücksicht darauf, dass solche Untersuchungen wie die seine, bereits neue Traumatisierungen für M. bedeuten können, und diese wiederum im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen können.
Nun wurde Thomas M. erneut zu einem Termin beim Gesundheitsamt geladen, bei dem seine psychischen Probleme zur Beurteilung anstehen sollten. M. schildert die Geschehnisse dieses Termins folgendermaßen:
Am 23.4.2009 hatte ich nun einen weiteren Termin bezüglich der „Umzugstauglichkeit“ beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts. Das Schreiben traf erst am 21.4. bei mir ein! Geschrieben aber am 15.4.
Ich war pünktlich einige Minuten vorher mit meinem Beistand (nach §13 SGB X) anwesend und habe auch in der Anmeldung das Einladungsschreiben des Amtes vorgelegt. Daraufhin verwies man mich in das Wartezimmer. Einige Minuten später kam die Mitarbeiterin der Anmeldung und teilte mir und einer anderen Patientin mit, dass sie einen Fehler gemacht und versehentlich uns beide für den selben Termin eingeladen hätte. Sie wies darauf hin, dass einer von uns beiden entweder 45 Minuten warten müsse oder einen neuen Termin bekäme. Nun ging es darum, wer warten sollte. Sie war von Anfang an eher geneigt gewesen, die ebenfalls wartende andere Patientin vorzuziehen. Ich argumentierte, daß sowohl ich, als auch mein Beistand schwerbehindert sind und nicht lange warten könnten. Die Mitarbeiterin erwiderte daraufhin, daß sie das nicht interessieren würde. Ich erinnerte sie daran, daß Mitarbeiter der Stadt gehalten sind, Schwerbehinderte bevorzugt zu behandeln, wenn Wartezeiten anstehen. Das interessierte sie auch nicht. Also erneut eine Diskriminierung Behinderter beim Gesundheitsamt Nürnberg.
Daraufhin entschied ich mich, den Termin abzubrechen, da eine längere Wartezeit weder mir noch meinem Beistand zuzumuten waren. Mein GdB ist 50, der meines Beistandes 80.
Bisher hat mir jeder Termin beim Gesundheitsamt massiv gesundheitlich geschadet. Ich habe keine Stressbelastbarkeit mehr, dies wurde sowohl vom Klinikum Nürnberg, als auch von meiner behandelnden Therapeutin unabhängig festgestellt. Des Weiteren verursachen mir verschiedene körperliche Untersuchungen starke Schmerzen, die unnötig sind, da die entsprechenden Untersuchungen keine echte Aussagekraft für die Beurteilung der Problematik haben. Die vorliegenden Befundberichte sind in den wesentlichen Punkten eindeutig.
Nun begründet das Sozialamt die geplante Gesamtverweigerung ab 01. Oktober damit, dass Thomas M. seiner Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I und § 66 SGB I nicht nachkommen wolle, da er eine weitere Begutachtung durch das Gesundheitsamt ablehnt. In mehrfachen Schreiben von ihm und seinem Bevollmächtigten wurde dem Amt gegenüber klar gestellt, dass sich M. keineswegs einer Begutachtung verweigern will, sondern lediglich den Gutachter „Gesundheitsamt“ aufgrund der vielfach negativen Erfahrungen, ablehnt. In diesen Schreiben wurden Vorschläge für Begutachtungen außerhalb des Gesundheitsamtes gemacht und um eventuelle andere Vorschläge des Amtes gebeten. Bisher wurde auf keines dieser Schreiben reagiert. Nun ist es aber dem Sozialamt durchaus möglich, Fremdbegutachtungen außerhalb des städtischen Gesundheitsamtes zu zulassen, allein schon deswegen begründet in dem sozialhilferechtlichen Grundsatz der Besonderheit des Einzelfalles. Weiter sind Sozialbehörde sogar vom Gesetzgeber angewiesen, so zu lesen in den ersten Paragrafen des SGB I, Wünsche der Antragsteller und Hilfebezieher zu berücksichtigen. Es stellt sich so dar, als solle dem Betroffenen hier eine fehlende Mitwirkung unterstellt werden und er über einen Leistungsentzug dazu gezwungen werden, sich dem automatisierten Ablauf des Amtes zu beugen. Dies ist ihm aber, aus den geschilderten Gründen, nicht möglich und nicht zumutbar. Denn es besteht keine rechtliche Grundlage, dass jemand der offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Erfüllung einer Forderung dieser Art in der Lage ist, ihm die Leistung zu verweigern.
Eine Stadt, die sich selbst mit von Stolz geschwellter Brust als „Stadt der Menschenrechte“ sieht und bezeichnet, scheint die Grenze für Menschlichkeit kurz vor dem Tal der Sozialleistungsbezieher gezogen zu haben. Ist das der übliche Umgang mit den armen Bürgern der Stadt? Dann sollten die Fahnen vor dem Rathaus stets auf Halbmast gesetzt werden. ./.
Tuesday, August 4, 2009
Aktionsbündnis startet "Kampagne" gegen Mangelernährung bei Hartz IV
den 04. August 2009
von Hans-Jürgen GRAF
Das Presseportal des Erwerblosenforums Deutschlands bringt eine Meldung, nachdem ein Aktionsbündnis aus "Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) •Erwerbslosen Forum Deutschland •KLARtext e.V. • Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne • Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB) • Tacheles e.V." ein Schreiben an die Mitglieder des Bundestages richtete und in den nächsten Tagen Unterschriften zur Unterstützung der Aktion sammeln wollen, damit der Eckregelsatz von Hartz IV Beziehern auf 500 Euro erhöht werde.
In dieser Meldung werden die Forderungen dieses Bündnisses kurz, wie folgt, zusammen gefasst. Mit dem Start einer Kampagne gegen Mangelernährung bei Hartz IV ruft ein Bündnis dazu auf, sich für die sofortige Erhöhung des Eckregelsatz auf 500 Euro einzusetzen. Im derzeitigen Satz von 359 Euro monatlich ist für Ernährung und nicht-alkoholische Getränke täglich ein Betrag von 3,94 Euro vorgesehen. „Das reicht allenfalls für 1.580 kcal täglich. Ein erwachsener Mensch benötigt aber bei gesunder Ernährung und ausreichender Bewegung täglich 2.550 kcal. Wer sich gesund ernähren möchte, muss somit ab dem 20. eines jeden Monats seine Ernährung einstellen oder er verzichtet auf alles andere“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland. 10 Euro lohnsteuerfreier Mindestlohn!
„Die Forderungen von Gewerkschaften und vielen Wohlfahrtsverbänden nach einer Erhörung des Eckregelsatzes auf 440 Euro und einen Mindeststundenlohn in Höhe von 7,50 sind völlig unzureichend“ so der Frankfurter Sozialwissenschaftler Prof. Rainer Roth. „Schon bei einem Bruttolohn von 7,50 Euro und der gegenwärtigen Höhe des Eckregelsatzes von 359 Euro haben Alleinstehende Anspruch auf ergänzendes Hartz IV. Da wir nicht anstreben, Hartz IV als Lohnsubvention auszubauen, treten wir für einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro ein, der aber nicht mit einer Lohnsteuer belegt werden darf“.
Neben der Aufforderung an alle Bundestagsabgeordneten, öffentlich Stellung zu diesem Skandal zu nehmen und das Bündnis zu unterstützen, sollen in den kommenden Wochen bundesweit Unterschriften für die Forderungen gesammelt werden.
Hier die ganze Meldung: http://www.elo-forum.net/aktionen/aktionen/-200908044568.html
So sehr ich die Forderungen unterstütze, damit sich kurzfristig für alle Betroffenen etwas zum Besseren verändert, so sehr frage ich mich jedoch auch, warum die Forderung nicht letztlich heißt "Abschaffung von Hartz IV"? Dieses SGB II ist, meiner Meinung nach, ein Gesetzesmachwerk von menschenverachtender Güte. Man bedenke, dass der Regelsatz von ursprünglich 345 Euro nach einer Vorgabe von Gerhard Schröder passend gemacht wurde. Bereits 2005 konnte niemand davon leben, das muss den Verantwortlichen klar gewesen sein. Die Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung werden bis heute zum Eingriff in Persönlichkeits- und Grundrechte, wie Selbstbestimmung des Aufenthalts und Unverletzlichkeit der Wohnung, Freiheit in der Wahl des Arbeitsplatzes, missbraucht.
Junge Menschen unter 25 Jahren werden gezwungen bei ihren Eltern zu bleiben. Lediglich wenn ihnen Gefahr für Leib und Leben droht, können sich einen Gnadenerweis durch die Sachbearbeiter, in Gestalt einer eigenen Wohnung, erhoffen. Oder wenn junge Frauen schwanger sind und die elterliche Wohnung dann zu klein wird. Schwerbehinderte Menschen mit einem Merkzeichen G im Behindertenausweis erhalten nur dann einen Mehrbedarf von 17 v. H. auf den Regelsatz, wenn sie Angehöriger in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Mitglied der BG sind und selbst erwerbsunfähig. Ein Behinderter braucht, wenn er keine Erwerbsarbeit hat, ebenfalls diesen Mehrbedarf auch wenn er noch erwerbsfähig ist. Seit Beginn von Hartz IV werden die Betroffenen in der Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten von einigen ARGEN und Job-Centern in Deutschland immer wieder hinters Licht geführt. Sie erhalten lediglich pauschalierte Leistungen, obwohl dies bei einer angemessenen Unterkunft nicht erlaubt ist.
In den letzten Jahren wurden Versuche gestartet, von Seiten der "Behörden", die auch in nicht wenigen Fällen gelangen, sogar Geburtstags-, Kommunions-, Firmungs-, Konfirmations-, Jugendweihe- und Weihnachtsgeschenke der Kinder dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaften anzurechnen, wenn sie den monatlich erlaubten Betrag von 50 Euro überstiegen. Und dafür gibt es ebenfalls die gesetzgeberische Grundlage dazu. Ebenso wurden die Möglichkeiten zur Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei chronischen Krankheiten, drastisch reduziert. Und in einer beispiellosen Aktion wurde das Prinzip des Sozialgesetzbuches, der "Besonderheiten des Einzelfalles", außer Kraft gesetzt und sogar grundsätzlich bei Adipositas ein Mehrbedarf verweigert. Obwohl dieser bei sekretorisch und hormonbedingt erkrankten adipösen Menschen, durchaus von Nöten sein kann.
Das SGB II ist ein Gesetzesmachwerk, welches fast unerschöpfliche Möglichkeiten für den Staat und seine Erfüllungsgehilfen in den ARGEN und JOB-CENTERN bietet, erwerbslose Menschen, Behinderte, chronisch Kranke, ja eigentich alle zu nötigen, zu drangsalieren und letztlich zu zerstören. Deshalb kann ich eine solche Aktion, wie diese hier erwähnte, nicht unterstützen. Sie ist lediglich Kosmetik an einer Fassade, unter der bereits einige Leichen vor sich hin faulen. Hartz IV, das SGB II, muss abgeschafft werden. Eigentlich müsste das ganze soziale System verändert werden. Die Menschen benötigen ein Grundeinkommen auf dem sie aufbauen können und das notfalls auch für eine Zeit das Überleben sichert.
Die Argumentation, dass man ja kurzfristig den Menschen helfen müsse und dann erst langfristig solche Ziele verfolgen könne, zieht bei mir ebenfalls nicht mehr. Denn bei der Anpassung dieses SGB II, sowie bei Entscheidungen bezüglich der Bankenkrise usw. bewiesen unsere Politiker in Berlin, dass sie Gesetze und Verordnungen fast "über Nacht" durch die Lesungen bringen können. Dies erwarte ich bei der Abschaffung von Hartz IV in der gleichen Schnelligkeit. Wer innerhalb von 7 - 14 Tagen, 500 Milliarden Euro bereitstellen kann für die "Rettung" maroder und haltloser Geschäftspolitik von Banken, der kann dies auch für die Rettung seiner Bürger tun.
Deshalb kann die Forderung nur heißen: Hartz IV muss weg - Mindestlohn und Grundeinkommen müssen her und nicht versuchen einer dämonischen Fratze mit Kosmetik ein Lächeln aufzuschminken.
Andreas Klamm: In der Sache der Menschenrechte nicht immer ein guter Diplomat
Journalist machte in Bezug auf die Verhaftung der französischen Journalistin Clotilde Reiss und der iranischen Journalistin Shiva Nazarahari der Iranischen Regierung „Führungs-Schwäche zum Vorwurf“ - nicht immer nur Freunde im Engagement für die Menschenrechte gewonnen – „U.S. Deserteur André Shepherd hat Preise und deutsche Staatsbürgerschaft verdient“
Von Tina Green
London / Berlin. 4. August 2009. Nur noch mit viel Verwunderung kann man die Vielzahl der schweren Vorwürfen gegen den französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm zur Kenntnis nehmen. Ganz schnell wird auch für Menschen ohne kriminalistische Ausbildung erkennbar, dass die Vorwürfe falsch sind und dass an diesen Geschichten damals im Jahr 1999 und in den Jahren 2007, 2008 und zuletzt vor kurzem 2009 nichts dran sein kann

Die Arbeit von Autoren und Journalisten für die Menschenrechte ist nicht ohne Gefahren. Der Autor Hans-Jürgen Graf musste bereits mehrfach schwere Anfeindungen und Mord-Drohungen für sein Engagement für Soziales und Menschenrechte erleben. Für den 1. August 2009 rief er zum Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing auf. Die Journalistin Amy Goodman wurde in den U.S.A. im September 2008 verhaftet und erhielt als erste Journalistin in der Welt im Dezember 2008 den Right Livelihood Award in Schweden in Stockholm. Gegen den französisch-deutschen Journalisten und Autoren, Andreas Klamm, wurden offenkundig schwerste und falsche Anschuldigungen gemacht, die nicht stimmen. Seine Reputation wurde schwer geschädigt. Der amerikanisch-iranischen Journalistin Roxana Saberi hat man vorgeworfen für die U.S.A. Spionage zu betreiben. Sie war im Iran im Gefängnis. Die Vorwürfe stimmen nicht. Sie ist inzwischen wieder frei und in den U.S.A.
Die französiche Journalistin und Studentin Clotilde Reiss aus Frankreich wird ganz offensichtlich falsch der Spionage bezichtigt. Die Menschenrechts-Reporterin und Journalistin ist aufgrund ihrer Arbeit zur Zeit in Haft in iranischen Evin-Gefängnis in Teheran im Iran. Die Arbeit und das Engagement von Journalisten, für die Menschenrechte ist nicht einfach und auch nicht ohne Gefahren – in keinem Land. Fotos: 3mnewswire.org / Eustacio Humphrey / ZUMA Press
An dem Vorwurf und der Anzeige eines anonymen Hinweis-Gebers aus Mannheim im Jahr 1999, wonach der Journalist, der im Zweit-Beruf auch staatlich geprüfter Krankenpfleger ist, „...die Stute Abby mehrfach vergewaltigt, misshandelt, geschlagen und gequält haben solle...“ konnte für die Beobachter einer ganzen Gruppe von Polizei, Presse und Amts-Tierarzt der Stadt Mannheim schon deshalb nichts dran sein, weil bei der Orts-Besichtigung auf dem Reiterhof in Mannheim-Sandhofen sich ganz schnell die wahren Umständen zu dem armen Pferd herausgestellt hatten. Die „Stute Abby“ war keine Stute sondern früher ein Hengst, vielmehr ein Wallach. Schon im Jahr 1999 bestätigte der Amts-Tierarzt Dr. Horst Jakubowski (59) gegenüber der Bild Zeitung „Wir bekommen öfters anonyme Anrufe. Aber diesmal war an der Geschichte gar nichts dran.“
Klamm kaufte ein bereits krankes Pferd für 1650 Deutsche Mark (DM), das vermutlich kaum ein anderer Menschen gekauft hätte und wollte es gesund pflegen. Die Bild bezeichnete ihn als „Pferde-Narr“.
Die verschiedenen Redaktionen vorliegenden Vorwürfe, in Bezug „...auf mehrere Milliarden geschätzten Spenden-Betrug...“ erweisen sich ganz schnell als lächerlich, da selbst bei der Tsunami-Hilfe, in die Andreas Klamm tatsächlich involviert war, bekanntlich kein Spenden-Aufkommen von mehreren Milliarden Euro zustande gekommen ist. Der von Klamm vorgelegte Konto-Auszug seines leeren Kontos lässt schnell erkennen, dass sich auf seinem Konto noch nicht einmal mehr 15 Euro befinden und auch in den vergangenen Monaten keine größeren und schon gar keine nennenswerte Finanz-Transaktionen über das Konto des Journalisten und Autors getätigt wurden.
Die schriftlichen Vorwürfe, auch im Zusammenhang zum „Fest für arme Menschen“ in Ludwigshafen am Rhein lauten allerdings tatsächlich von mehreren Zeugen in der Schriftform: „...alle Spenden die in Deutschland gemacht werden gehen immer nur auf das Konto von Andreas Klamm...“.
Wozu die Vorwürfe dienen sollen, die auch für Laien, die nicht für das Bundeskriminalamt (BKA) oder Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe tätig sind, sofort als falsch erkennbar sein müssen, ist fraglich.
Andreas Klamm, der seit 25 Jahren über Berufserfahrung als Journalist verfügt, vermutet: „Jeder Journalist und jeder Leser, Hörer oder Zuschauer weiß, dass selbst wenn eine Geschichte, wie diese mit nicht haltbaren Vorwürfen veröffentlicht und weltweit im Internet verbreitet wird: Es bleibt immer irgendetwas in den Köpfen der Menschen hängen und irgendetwas bleibt an der Geschichte im Gedächtnis der Leser auch dann wenn die Anschuldigungen ganz offensichtlich falsch und frei erfunden sind. Diese Vorwürfe sind einerseits falsch und müssen ganz offenbar als frei erfunden erkennbar werden. Daher kritisiere ich die bewusste und öffentliche Schädigung meiner Reputation, meines Rufes.
Beim Fest für arme Menschen gab es einen Haupt-Sponsor und das war Landrat Werner Schröter (SPD) vom Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, der einen Spenden-Scheck in Höhe von 500 Euro direkt an die Veranstalterin Elvira Fabian Comer persönlich übereichte. Zudem war ich mit den Veranstaltern nicht verbunden und auch nicht in deren Team, sondern hatte nur über das, meiner persönlichen Ansicht nach bemerkenswerte Engagement der Frau berichtet, und dazu öffentlich mehrfach aufgerufen die Hilfs-Aktion für obdachlose Menschen zu unterstützen. Natürlich hat es mich riesig gefreut, zu hören, dass auch der bekannte Moderator Dieter Thomas Heck (ZDF Hitparade), eine Aktion für Menschen in schwerster Armut unterstützt. Irgendwie, obgleich ich nicht zum Kreise der Veranstalter zählte, bin ich dafür auch Dieter Thomas Heck dankbar.
In aller Deutlichkeit versichere ich hiermit noch einmal, dass ich nicht einen einzigen Cent der für obdachlose Menschen vorgesehenen Spenden-Gelder oder Sachspenden erhalten habe. Weshalb eine Hilfs-Aktion für Menschen in schwerster Armut derart diskreditiert und Journalisten, die über eine solche Aktionen berichten, in dieser Weise angegriffen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist richtig, dass ich in Briefen mehrere Firmen, Organisationen und Politiker um Unterstützung gebeten haben. Immerhin ging es um rund 120 Menschen in schwerster Not.“
Die offensichtlich falschen Vorwürfe in Sachen Sozial-Betrug gegenüber dem Rhein-Pfalz-Kreis sind noch leichter als falsch und nicht richtig zu erkennen: Zeugen „...wollen die Familie Klamm und deren Sohn Andreas Klamm im Jahr 2008 beobachtet haben und wissen, dass die Familie Klamm die reichste Bauern-Familie in Neuhofen sein soll..“.
Dabei haben offenbar die „Zeugen“ übersehen, dass Manfred Klamm, der Vater von Andreas, bereits im Jahr 2000 nach einem schweren Unfall verstorben ist. Auffällig ist die Phantasie-volle Namengebung der Zeugen, die sich hinter Nicknames wie „naturinfo“ und vergleichbaren Kunst-Namen verstecken und bis auf wenige Ausnahmen nicht bereit sind, ihre wahre Identität zu offenbaren.
Seit 2006 hat der Autor seinen Ersatz-Lebensmittel-Punkt in London gewählt. Er befindet sich eigenen Angaben zufolge, aufgrund seiner beruflichen Arbeit als Journalist und Autor auch oft zu Besuch in Neuhofen, bei der Witwe des Mannes, der ein Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufs-Feuerwehr in Ludwigshafen am Rhein war und später als Post-Beamter tätig war und zu keinem Zeitpunkt als Landwirt arbeitete. Als seine bevorzugte „Wahl-Heimat“ bezeichnete der Journalist die Stadt New York City, die er zweimal zwecks Recherchen und Freiwilligen-Hilfs-Einsätzen in den Jahren 2001 im November und im Frühjahr 2002 besuchte.
Andreas Klamm hat zu keinem Zeitpunkt nach dem Jahr 2006 einen Antrag auf Sozialhilfe beim Rhein-Pfalz-Kreis oder bei anderen deutschen Behörden gestellt. So sehr man an den „demokratischen und sozialen Bundesstaat Deutschland“ glauben will, -- der schriftliche Vorwurf „Sozial-Betrug und Betrug gegenüber Menschen in Neuhofen und Rhein-Pfalz-Kreis“ klingt schon deshalb lächerlich, weil Millionen von Menschen, die an oder unter der Armuts-Grenze in Deutschland leben, wissen, dass ohne einen schriftlichen Antrag deutsche Sozial-Behörden nicht einen einzigen Cent auf das Konto auch Hilfe-bedürftiger Menschen überweisen.
Im polizeilichen Führungszeugnis aus dem Jahr 2004 des beschuldigten Journalisten und Autors Andreas Klamm sind „keine Eintragungen“ zu finden.
Wie die schriftlichen Vorwürfe einiger „Beobachter“ bei Wikipedia Deutschland und bei Wikipedia in den Vereinigten Staaten von Amerika entstehen konnten, wonach es so wörtlich keine „Nachweise und Beweise“ für die Arbeiten und Bücher des Journalisten Andreas Klamm geben solle, ist schon deshalb geradezu lächerlich, weil schon bei einer Internet-Recherche, der von Klamm genannten ISBN-Nummern sehr schnell zu erkennen ist, dass in den Jahren 2008 und 2009 zwei Bücher in Frankreich und vier Bücher von Andreas Klamm in Deutschland veröffentlicht wurden. Welchen Sinn es machen soll, dass sich „sogenannte Zeugen“ sich zu solchen offenkundig als falsch erkennbare schwere Anschuldigungen auch öffentlich bei Wikipedia hinreisen lassen, bleibt ungeklärt.
Der Vorwurf, der von Klamm vorgelegte Akkreditierungs-Presse-Ausweis zum G8-Gipfel in Heiligendamm, bei dem der Nachrichten-Korrespondent als Berichter-Erstatter und als einer von insgesamt 4700 Journalisten mit Akkreditierung tätig war, kli