Friday, May 22, 2009

60 Jahre Grundgesetz


Nürnberg, den 19. Mai 2009
von Hans-Jürgen Graf

Am 23. Mai 1949 unterzeichnete der damalige und erste Bundeskanzler, Dr. Konrad Adenauer, als Erster das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Doch dem Ganzen ging eine schwere und konfliktreiche Zeit voraus. Die im Februar und März sowie von April bis Juni 1948 in London stattfindende Konferenz zwischen den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie drei direkten Nachbarn Deutschlands, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, beschäftigte sich intensiv mit der politischen Neuordnung ihres Besatzungsgebietes in Westdeutschland. Wegen des beginnenden Kalten Krieges tagten die Siegermächte erstmals ohne die Sowjetunion. Die drei Besatzungsmächte verfolgten zunächst recht unterschiedliche Interessen: Während das zentral organisierte Vereinigte Königreich keine Präferenzen bezüglich der Frage „Zentralstaat oder Föderalismus?“ hatte, sondern vielmehr die möglichst problemlose Vereinigung der Trizone mit der sowjetisch besetzten Zone im Auge hatte, plädierten die Vereinigten Staaten für einen nur aus der Trizone bestehenden deutschen Föderalstaat. Für die Franzosen wiederum war die möglichst deutliche Schwächung eines jeden deutschen Staates Hauptziel: Dementsprechend traten sie für eine möglichst lange Besatzungszeit ohne Staatsgründung und die Einbeziehung des Saarlandes in den französischen Staatsverband ein.

Da sie sich mit der Position der Verhinderung einer Staatsgründung jedoch nicht durchsetzen konnten, befürworteten die Franzosen einen föderalen Staatsaufbau mit internationaler Kontrolle der Bergbauindustrie. Schließlich enthielt das Schlusskommuniqué der Konferenz die Aufforderung an die Deutschen in den westlichen Ländern, einen föderalen Staat aufzubauen. Allerdings sollte dieser föderale westdeutsche Staat kein Hindernis für eine spätere Einigung mit der Sowjetunion über die „deutsche Frage“ darstellen. Die Bestätigung dieses Beschlusses durch Frankreich erfolgte erst nach massivem Druck der beiden anderen Alliierten und einer äußerst knappen Abstimmung (297:289) in der Nationalversammlung. Nachdem die Londoner Beschlüsse in Deutschland eher negativ aufgenommen worden waren, sollten die den Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 überreichten Frankfurter Dokumente in einem für Deutschland freundlicheren Ton gehalten werden. Neben der Ankündigung eines Besatzungsstatutes enthielt das wichtigste der drei Dokumente, das Dokument Nr. I, die Ermächtigung an die Ministerpräsidenten, eine Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau ausarbeiten sollte.

Diese war anschließend von den Militärgouverneuren zu genehmigen. Die Militärgouverneure wollten dabei den Eindruck vermeiden, den Deutschen Verfassungsgrundsätze zu diktieren; sie unterließen es auch, den Ministerpräsidenten eine Frist zur Beantwortung der Dokumente zu setzen. Einzig der späteste Termin für den Zusammentritt der verfassunggebenden Versammlung wurde festgesetzt: der 1. September 1948. Die Tage nach der Übergabe der Frankfurter Dokumente waren von großer Betriebsamkeit in den Landesregierungen und Landtagen geprägt. Vom 8. Juli bis zum 10. Juli 1948 trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten auf dem Rittersturz in Koblenz in der französischen Besatzungszone. Die Einladung der ostdeutschen Ministerpräsidenten war gar nicht mehr in Betracht gezogen worden. In ihren „Koblenzer Beschlüssen“ erklärten die Ministerpräsidenten die Annahme der Frankfurter Dokumente. Gleichzeitig wandten sie sich jedoch gegen die Schaffung eines westdeutschen Staates, da dies die deutsche Teilung zementieren würde. Auch das Besatzungsstatut wurde in seiner vorgeschlagenen Form abgelehnt. Die Militärgouverneure reagierten verärgert auf die Koblenzer Beschlüsse, da sie ihrer Meinung nach in anmaßender Weise die Londoner und Frankfurter Dokumente außer Kraft zu setzen versuchten. Insbesondere der amerikanische Militärgouverneur, Lucius D. Clay, machte die Ministerpräsidenten dafür verantwortlich, dass nun die Franzosen wieder eine für die Deutschen nachteilige Revision der Londoner Beschlüsse fordern würden. In einer weiteren Sitzung am 20. Juli 1948 wurden den Ministerpräsidenten die negativen Folgen eines Beharrens auf den Koblenzer Beschlüssen deutlich gemacht.

Obwohl eine Verfassung und kein Grundgesetz ausgearbeitet werden sollte, stimmten die Ministerpräsidenten schließlich den Forderungen der Militärgouverneure zu. Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz auf Schloss Niederwald hielten die Ministerpräsidenten trotz ihres Eingehens auf die Londoner Beschlüsse an den Koblenzer Beschlüssen als Empfehlung und an der Bezeichnung „Grundgesetz“ fest. Weiter wurde eine Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Rates durch die Landtage und eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die Landtage und nicht – wie von den Militärgouverneuren gewollt – durch Volksabstimmung angestrebt. Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee fand vom 10. bis zum 23. August 1948 statt. Er sollte mehr aus Verwaltungsbeamten denn aus Politikern bestehen. Parteipolitische Erwägungen sollten ganz außen vor bleiben. Die Landtage aus der amerikanischen und der französischen Besatzungszone hielten sich jedoch nicht an diese Empfehlungen. Obwohl nicht klar war, ob die Mitglieder des Konventes einen kompletten Entwurf eines Grundgesetzes oder nur einen Überblick liefern sollten, kristallisierten sich in der Diskussion wichtige Punkte heraus, von denen einige schließlich im Grundgesetz verwirklicht wurden. Dazu zählen eine starke Bundesregierung, die Einführung eines neutralen und wesentlich entmachteten Staatsoberhauptes, der weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen und eine Vorform der späteren Ewigkeitsklausel.

Die Ausgestaltung der Ländervertretung war bereits umstritten; sie sollte es über die gesamte Zeit der Beratungen des Parlamentarischen Rates bleiben. Während die Bedeutung des Herrenchiemseer Entwurfes umstritten war (es war von einer „privaten“ Veranstaltung die Rede, die von „elf x-beliebigen Staatsbürgern“ [den Ministerpräsidenten] vereinbart worden sei), hatten die Vorarbeiten des Konventes erheblichen Einfluss auf den Grundgesetzentwurf des Parlamentarisches Rates. Gleichzeitig war der Herrenchiemseer Konvent die letzte große Einflussmöglichkeit der Ministerpräsidenten auf das Grundgesetz. Nach zum Teil heftigen Debatten über die Lehren, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und dem Zweiten Weltkrieg zu ziehen seien, wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen u. a. der CSU und KPD, angenommen. Am 12. Mai 1949 wurde es von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigt, allerdings mit einigen Vorbehalten. Gemäß Art. 144 Abs. 1 GG bedurfte die Verfassung der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte. Als einzige Volksvertretung stimmte der Bayerische Landtag in einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 mit 101 zu 63 Stimmen gegen das Grundgesetz. Die über die Mehrheit im bayerischen Landtag verfügende CSU lehnte im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab.

Sie forderte eine stärkere föderale Prägung, beispielsweise eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung. Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für Bayern, falls bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen akzeptiert. Nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsident und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet (Art. 145 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz trat nach Art. 145 Abs. 2 GG mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Dieses Ereignis ist in der Eingangsformel beurkundet. Das Grundgesetz wurde gemäß Art. 145 Abs. 3 GG in der Nummer 1 des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Das Original des Grundgesetzes befindet sich heute beim Deutschen Bundestag. (Quelle: wikipedia.de) Nun ist das Grundgesetz 60 Jahre alt. Wie im Artikel zu lesen ist, war es den “Vätern” des Grundgesetzes nicht recht, die Forderung der Besatzer umzusetzen und das Volk über das Grundgesetz entscheiden zu lassen. Schon damals fiel es den verantwortlichen Politkern schwer oder es schien ihnen unmöglich, das Volk selbst über seine Zukunft entscheiden zu lassen. So entschieden damals die Ministerpräsidenten. Diese Problematik mit einem mündigen und über sich selbst entscheidendem Volke scheint sich bis heute von Politikergeneration zu Politikergeneration zu vererben.

Denn bis heute haben wir keine Verfassung über die das Volk selbst und frei abgestimmt hat. So sehr in diesen Tagen der “Geburtstag” des Grundgesetzes gefeiert wird und wir von politischer Seite wieder eine große Zahl an leeren Worthülsen zu diesem Tag präsentiert bekommen, so sehr betrübt es mich, dass gerade die bürgerlichen Rechte und Grundrechte die in diesem Gesetz formuliert sind, seit geraumer Zeit unter politischem und lobbyistischem Beschuss stehen. Der Bundesinnenminister versucht immer wieder mit propagandistischen Maßnahmen das Grundgesetz in Frage zu stellen. Die “Arbeitsmarktreform Hartz IV” steht massiv im Verdacht, für Betroffene jedoch ist es in vielen Fällen bereits bewiesen, Grundrechte zu beschneiden. Die Bundesfamilienministerin möchte die Zensur im Internet haben und das obwohl im Grundgesetz steht: Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Ich glaube halt nun, dass diese Maßnahmen unserer Politiker dem Zweck dienen sollen, unsere Grundrechte weiter einzuschränken oder auszuschalten. Ja sogar so weit gehen sollen, dass uns nicht mehr alle Informationen zugänglich sein sollen, die uns eine eigene Meinungsbildung ermöglichen. Unter dem Mantel vermeintlicher “Guttaten” versteckt sich hier das Übel für uns alle.

Denn das dicke Ende kommt nach. Das Grundgesetz ist eine wirkliche Wohltat für unser Volk, besonders wegen des Ewigkeitscharakters der Grundrechte. Lassen wir nicht zu, dass es zerstört oder uns genommen wird. Wir alle sind gemeinsam verantwortlich, dass die freiheitliche Grundausrichtung unseres Staates und seine dokumentierten Grund- und Bürgerrechte erhalten bleiben und wir müssen sie als ein gemeinsames Volk verteidigen, auch gegen die Politiker, die sie uns nehmen wollen. Dies sind wir denen schuldig, die uns diese Rechte erkämpft haben. (Bildquellen: Klicken Sie auf den Link! / gemeinfreie Dateien) ./.

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